§. 17.

[185] Den Regeln dieser vermischten Applicatur sind auch die aus drey Noten bestehenden übrigen Griffe meistentheils unterworffen. Z.E.


17.

17.

[185] Das erste Exempel behält durch die ganze Passage den ersten, zweyten und vierten Finger. Die andern zwey unter N. I. stehenden Beyspiele gehen durch die vermischte Applicatur. Bey N. II. ist die Uberlegung angebracht, wovon erst im §. 15. ist gesprochen worden. In den zwey Beyspielen unter N. III. stecket die Ausstreckung des vierten Fingers, die wir vorher im §. 9. schon berühret haben. Und endlich wird nach der im zehenden Paragraph angezeigten Art in dem Beyspiele N. IV. der erste Finger zurück gezogen.

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 185-186.
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