§. 10.

[152] Und wenn sie auch so gar noch um eine Note höher steiget, daß, dem Ansehen nach, oder eine neue Fortsetzung der Applicatur, oder ein fünfter Finger erfordert würde; die Passage aber nach solcher Note gleich wieder herab gehet: so läßt man die Hand in ihrer Lage, und nimmt die öberste oder höchste Note mit dem vierten Finger.


10.

Der vierte Finger wird oft zweymal nacheinander gebraucht. Man muß aber auch hier dasjenige beobachten, was erst am Ende des §. 8. ist erinneret worden.


10.
Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 152.
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