§. 13.

[153] Es giebt Passagen, die ohne den Gebrauch der Applicatur sehr ungelegen zu spielen sind; die hergegen in der Applicatur schon, so zu reden, in der Hand liegen. Bey solchen Passagen bedienet man sich der Applicatur theils zur Nothwendigkeit, theils zur Bequemlichkeit. Z.E.


13.
Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 153.
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