§. 20.

[156] Damit man sich aber in dieser ganzen Applicatur auf unterschiedliche Art hinauf und herab zu gehen recht gefaßt mache; so will ich ein Beyspiel hersetzen, welches man nach der beygefügten Vorschrift, rechtschaffen üben muß.


20.

20.

[156] Die erste Art dieser Passage abzuspielen ist nur zur Uebung hergesetzet: damit ein Anfänger durch das Abspielen dieses und anderer solchen Beyspiele eine Leichtigkeit im Hinauf- und Herabgehen bekomme. Denn das Herabgehen bey der (e) Note im ersten Viertheile des zweyten Tactes ist unnöthig: weil man bey dem (h) im dritten Viertheile des nämlichen zweyten Tactes wieder hinauf gehen muß. Es ist also nur ein Exempel zur Uebung. Die Abänderung N. 2. ist schon besser. Man fängt gleich in der Applicatur an, und bleibt in der Höhe bis in den vierten Tact: wo man bey der ersten Note des vierten Tactes (c) in die natürliche Lage zurück geht. Die Veränderung N. 3. mag man zur Uebung durchaus in der Applicatur abspielen. N. 4. hingegen ist die beste und auch die gewöhnlichste Art. Die zwey ersten Tacte werden in der Applicatur gespielet; die erste Noten des dritten Tactes bleibt noch in der Applicatur; bey der zwoten aber als dem (e) leer kömmt man herab, und das übrige wird in der gewöhnlichen Lage ohne Applicatur abgegeigt.

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 156-157.
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