§. 9.

[151] Sind mehrere Noten über die Note (d) hinauf gesetzet; so muß die Hand geändert werden. Bey gleichen Ton für Ton nach einander immer aufsteigenden Noten, die sich im (a) mit dem ersten Finger anfangen, wechselt man allemal den ersten und zweyten Finger. Z.E.


9.

Und sind es zwar aufsteigende Noten, die doch vorher noch allezeit um eine Sechste zurück tretten; so fängt man eine solche Passage gemeiniglich auch allemal mit dem ersten Finger an. Z.E.


9.

Doch muß man wohl darauf sehen, ob die Passage noch weiter in die Höhe fortschreitet, oder ob sie nicht vielmehr wieder zurück gehet? ob man den ersten Finger noch einmal hinauf setzen muß, oder ob man die höchste Note mit dem vierten Finger erreichen kann? Es würde gefehlet seyn, wenn man in dem ersten Beyspiele die Note (g) (*) mit dem ersten Finger nehmen wollte: weil man vorsieht, daß der dritte und vierte Finger die zwo höchsten Noten ohnedem[151] schon erreichen; die Passage aber bey den zwo Viertheilnoten (f) und (e) wieder zurück kehret. Und eben deßwegen würde es auch ein Fehler seyn, wenn man im zweyten Exempel die (d) Note (*) mit dem ersten Finger greifen, und also die Hand noch einmal hinauf rücken wollte: da die Passage im fünften Tacte nimmer hinauf, sondern herab gehet.

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 151-152.
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