§. 21.

[45] Man siehet oft in musikalischen Stücken über ein und andere Note den kleinen Buchstaben (t.) oder auch (tr.) gesetzet. Dieses zeiget einen Triller an. Z. E


21.

Was aber ein Triller ist, wird an seinem Orte weitläuftig abgehandelt werden.

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 45.
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