§. 7.

[36] Oft werden die Noten auch so vermischet, daß eine oder auch mehrere müssen zertheilet werden. Z.E.


7.

Die Achttheilnote [c] beträgt hier nur ein halbes Viertheil: es muß also die nebenbey stehende Viertheilnote [c], anfangs in Gedanken, nachdem aber auch mit dem Bogenstriche zertheilet, und der erste halbe Theil zur ersten Achttheilnote [c], der zweyte halbe Theil hingegen zur zwoten Achttheilnote [e] gerechnet werden. Wer dieses nicht genug einsieht, der stelle sich die oben angebrachten Noten nur also vor,


7.

und spiele sie auch, wie sie ihm hier vor Augen liegen. Nachdem aber nehme er das zweyte und dritte [c] mit der nämlichen Gleichheit des Tactes in einem Striche; iedoch also, daß die Abtheilung der Noten durch einen Nachdruck mit dem Bogen bey ieder Note vernehmlich werde. Z.E.


7.

Welches man auch also thun kann, wann mehrere solche abzutheilende Noten nach einander folgen. Z.E.


7.

Denn weil die zwo Noten [d] und [e] müssen zertheilet werden; so kann man sie, um eine genaue Gleichheit des Tempo zu erobern, anfänglich glatweg spielen;


7.

hernach aber also abgeigen:


7.

Wo die zwo [d] Noten in einem Hinaufstriche, die zwo [e] Noten aber in einem Herabstriche zusammen genommen und mit guter Gleichheit durch einen Nachdruck des Bogens von einander müssen unterschieden werden3. Hauptsächlich[37] muß man sich befleissen den zweyten Theil ieder zu zertheilenden Note nicht zu kurz, sondern dem ersten Theile gleich zu halten: denn diese Ungleichheit bey der Zertheilung der Noten ist ein gemeiner Fehler, welcher das Zeitmaas aus seiner Gleichheit in das Geschwinde treibt.

Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 36-38.
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