I.

[2] Das Cantorat an der städtischen Schule zu St. Thomae in Leipzig war ein unscheinbarer Posten. Wer aber die Verhältnisse kannte, wußte, daß er schätzbare Eigenschaften besaß. Am 5. Juni 1722 war Kuhnau gestorben, einen Monat später hatte der Rath der Stadt schon zwischen sechs neuen Bewerbern die Wahl gehabt. Meistens waren es Leute gewesen, welche aus eigner Anschauung wußten, was man als Cantor der Thomasschule zu erwarten habe. Fasch, Rolle und Telemann ragten unter ihnen hervor. Johann Friedrich Fasch, Capellmeister des Fürsten von Anhalt-Zerbst, hatte von 1701–1707 die Thomasschule besucht und Kuhnaus Unterweisung genossen. Als Studiosus der Rechte bildete er aus Leipziger Studenten eine musikalische Gesellschaft und versah mit dieser im Jahre 1710 einen Theil der Kirchenmusik in der Universitäts- (Pauliner-) Kirche. Dann führte er ein wechselreiches Leben und war eben erst einige Wochen in seiner Zerbster Bedienstung, als ihn ein Leipziger Gönner, der Hofrath Lange, zur Bewerbung um das erledigte Cantorat veranlaßte1. Christian Friedrich Rolle ist uns in der Lebensgeschichte Bachs schon einmal begegnet; mit ihm und Kuhnau hatte Bach im Jahre 1716 die Orgel der Liebfrauenkirche zu Halle geprüft, damals in Quedlinburg befand er sich seit einem Jahre als Musikdirector in Magdeburg2. Telemann endlich, welcher von Eisenach nach Frankfurt am Main, von dort 1721 als Musikdirector und Cantor nach Hamburg gegangen war, hatte vor Zeiten in Leipzig [3] zum ersten Male eine größere musikalische Wirksamkeit entfaltet. Er war 1701 dorthin gekommen, mit dem Vorsatze Rechtswissenschaft zu studiren und alle musikalischen Neigungen zu unterdrücken. Aber sein Talent wurde entdeckt und er alsbald in Verpflichtung genommen, alle 14 Tage eine Composition für die Thomaskirche zu liefern, an welcher Kuhnau kürzlich Cantor geworden war. Auch er gründete ein aus Studenten bestehendes Collegium musicum, das rasch zu Ansehen kam und für die ersten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts in dem Musikleben Leipzigs eine Macht wurde. Bald fand er auch als dramatischer Componist Beschäftigung, schrieb für das Leipziger Theater eine Anzahl Opern, zu denen er zum Theil auch die Texte verfertigt hatte, und trat sogar selber in ihnen auf. Als er sich endlich um das Organistenamt an der Neuen Kirche bewarb (8. Aug. 1704), beeilte sich der Rath, ihm dasselbe zu übertragen (18. Aug.): »er sei ein guter Componist – er könne sich ereignenden Falls auch bei der Thomasschule gebrauchen lassen – er solle nicht nur die Orgel schlagen, sondern auch die völlige Musik dirigiren – des Theatri aber müsse er sich wohl enthalten und das Agiren lassen«3. Noch in demselben Jahre war er als Capellmeister nach Sorau berufen worden und hatte seitdem Deutschland mit seinem Ruhme erfüllt. Ihn hatte man daher auch jetzt, da es sich um die Neubesetzung des Cantorats an der Thomasschule handelte, allen Mitbewerbern vorgezogen. Tags darauf, nachdem er die vorschriftsmäßige Probe abgelegt, war vom Rathe seine Ernennung definitiv beschlossen worden. Schwierigkeiten machten nur die Obliegenheiten, welche der Cantor als wissenschaftlicher Lehrer an der Thomasschule zu erfüllen hatte; hierauf wollte sich Telemann nicht einlassen. Der Rath erklärte sich jedoch geneigt, wegen des wissenschaftlichen Unterrichts eine andere Einrichtung zu treffen und bereitete alles vor, den berühmten Musiker in sein Amt einzuweisen. Da reiste dieser nach Hamburg zurück und schrieb, er könne die Stelle nicht annehmen.

Der verstimmte Rath schritt zu einer neuen Wahl. Es waren [4] inzwischen noch Georg Friedrich Kauffmann aus Merseburg4 und später Christoph Graupner, Capellmeister in Darmstadt, als Bewerber aufgetreten; von einheimischen Künstlern kam der geachtete Georg Balthasar Schott, Organist an der Neuen Kirche, in Frage. Man entschied sich für Graupner, vor welchem Kauffmann freiwillig zurückgetreten war. Auch Graupner konnte sich als alten Leipziger betrachten, insofern er einem neunjährigen Aufenthalte auf der Thomasschule seine hauptsächliche wissenschaftliche und musikalische Ausbildung verdankte. Aus einem Specialschüler Kuhnaus im Clavierspiel und der Composition war er ein Meister geworden, der als Claviercomponist unter die besten seiner Zeit gehörte5. In der Cantorats-Angelegenheit hatte sein alter Freund, Capellmeister Heinichen in Dresden, ihn dem Rathe eigens empfohlen. Graupner kam nach Leipzig und scheint seine Probe abgelegt zu haben. Als aber alles soweit in Ordnung war, verweigerte der Landgraf von Hessen-Darmstadt die Entlassung. Da die Verhandlungen übrigens nur in privater Weise geführt waren, so konnte Graupner einen ehrenvolleren Rückzug antreten als Telemann.

Neben Graupner und wie es scheint später als dieser, jedenfalls erst am Ende des Jahres 1722 hatte sich Bach gemeldet6. Es ist nicht wahrscheinlich, daß er erst jetzt von der Vacanz an der Thomasschule gehört haben sollte. Sein spätes Erscheinen auf der Walstatt ging aus anderen Ursachen hervor. Er befand sich in einer kritischen Lage. Die Abnahme des Musik-Interesses beim Fürsten Leopold, die Sorge für eine höhere Ausbildung seiner Söhne, die Empfindung, daß im Dienste des Hofes nur ein Theil seines künstlerischen Wesens zur Geltung komme, alles dies ließ ihm den Aufenthalt in Cöthen unheimlich erscheinen. Andrerseits konnte er die sorgenfreie, bequeme und ehrenvolle Stellung, welche ihm der wohlwollende Fürst bereitete, nicht unterschätzen. In Leipzig erwartete ihn ein größerer Wirkungskreis, wurde er in einen stärkeren Strom des öffentlichen Lebens gestellt; aber »aus einem Capellmeister ein [5] Cantor zu werden« wollte dem stolzen, berühmten Manne nicht in den Sinn. Selbst nachdem er die Hand schon nach der Erbschaft Kuhnaus ausgestreckt hatte, war er noch ein Vierteljahr lang unschlüssig, ob er nicht besser thäte, sie wieder zurückzuziehen. Aber Personen, von denen er sich Raths erholte, redeten so eifrig zu, daß er endlich den entscheidenden Schritt that. Anfang Februar des Jahres 1723 begab er sich nach Leipzig, und führte am 7., dem Sonntage Estomihi, als sein Probestück die Cantate »Jesus nahm zu sich die Zwölfe« auf7. Seine Ernennung erfolgte nicht sofort; noch war man mit Graupner in Unterhandlung, welcher drei Wochen zuvor seine Probe abgelegt hatte, außer ihm waren auch noch Kauffmann und Schott als Mitbewerber vorhanden. Nachdem aber Graupner zurückgetreten war, bedurfte es keines langen Bedenkens, um aus den drei übrigen Concurrenten den würdigsten heraus zu finden. Bach hatte mit Kuhnau verkehrt, er kannte Leipzig und Leipzig kannte ihn. War er doch schon 1717 zur Abnahme der großen Pauliner Orgel dorthin berufen gewesen. Der Rath wußte, daß er eine bedeutende Kraft an ihm gewann. Man sagte sich, er sei ein ausgezeichneter Clavierspieler, ein Mann, um deswillen man Telemann vergessen könne, der Graupner ebenbürtig sei, und der die nöthige Berühmtheit besäße, um auch die Studenten zur Theilnahme an seinen Musikaufführungen heranzulocken, was bei der damaligen Lage der Dinge besonders wünschenswerth war. Überdies schien Bach den Pflichten eines Thomascantors in ihrem ganzen Umfange genügen zu wollen und hierdurch vor sämmtlichen Bewerbern sich auszuzeichnen. Er erklärte sich bereit auch den wissenschaftlichen Unterricht zu übernehmen. Derselbe bestand aus wöchentlich fünf lateinischen Stunden in Tertia und Quarta; in diesen wurden schriftliche Arbeiten gemacht, Grammatik getrieben, die Colloquia Corderii8 und der lateinische Katechismus Luthers erklärt9. Anfänglich [6] scheint Bach das Ansinnen, zugleich Lehrer der lateinischen Sprache zu werden, abgewiesen zu haben10, oder man hatte dies bei der Weigerung aller übrigen Bewerber auch von ihm vorausgesetzt. Als sich jedoch die Rathsherren am 22. April zur entscheidenden Berathung versammelten, war der Bürgermeister Lange zu der Mittheilung im Stande, Bach habe sich ausdrücklich sowohl officiell als auch im Privatgespräch verpflichtet, den lateinischen Unterricht zu ertheilen. Es konnte ihm nicht unbekannt geblieben sein, daß schon Telemann die Dispensation von dieser Verpflichtung in Aussicht gestellt worden war. Sicherlich wäre ihm sofort dieselbe Erleichterung zugestanden, ja die Rathsherren äußerten aus freien Stücken, wenn er im lateinischen Unterricht nicht allenthalben fortkommen könne, würde man nichts dagegen haben, daß er ihn gegen Entgelt von einem andern versehen ließe. Bach fühlte sich indessen Manns genug, seine Pflichten selbst zu erfüllen, sah es auch wohl als einen Ehrenpunkt an, hinter seinen Vorgängern in keiner Hinsicht zurückzustehen. Nach einem Kuhnau wollte das etwas besagen; daß aber Bach noch von der Schule her ein gewiegter Lateiner war, hatten wir schon Gelegenheit zu bemerken. Merkwürdig genug freilich wird es ihm vorgekommen sein, die Grammatik in der Hand und vielleicht eine Kirchencantate im Kopfe vor einen Haufen von Tertianern hinzutreten. Außer etwa seinen eignen Kindern hatte er zuverlässig derartigen Unterricht bisher niemals ertheilt. Er fühlte denn auch bald die Beschwerde der Aufgabe, und vermochte seinen Collegen, den Magister Pezold, gegen die Summe von jährlich fünfzig Thalern den größeren Theil des Unterrichts für ihn zu übernehmen; fortan ging er nur, wenn Pezold durch Krankheit oder sonst verhindert war, in die Classe und dictirte, »denen Knaben ein Exercitium zu elaboriren«11.

[7] Etwa vierzehn Tage nach der genannten Rathsverhandlung, am 5. Mai, empfing Bach, welcher persönlich auf dem Rathhause erschienen war, die amtliche Eröffnung, man habe ihn für den tüchtigsten unter seinen Mitbewerbern erachtet und einstimmig erwählt; man übertrage ihm das Amt unter denselben Verhältnissen, unter welchen es sein Vorgänger bekleidet habe. Sodann mußte er einen Revers unterschreiben, der im Jahre vorher für Telemann angefertigt war (und auch nach 27 Jahren seinem Amtsnachfolger wieder vorgelegt wurde): er enthielt die üblichen Versprechungen eines ehrbaren und eingezogenen Lebens, der Treue und des Fleißes in Verrichtung der Amtsgeschäfte, der schuldigen Hochachtung und Folgsamkeit gegen den hochweisen Rath, und legte neben anderem die Verpflichtung auf, die Kirchenmusik nicht zu lang und nicht opernhaftig zu machen, die Knaben nicht nur im Gesange, sondern zur Vermeidung von Unkosten auch in der Instrumentalmusik zu unterrichten, dieselben human zu behandeln, keine untauglichen Sänger in den seiner Aufsicht entrückten Chor der Neuen Kirche zu schicken, nicht ohne Erlaubniß des Bürgermeisters zu verreisen, auch ohne Zustimmung des Rathes kein Amt an der Universität zu übernehmen12. Noch war indessen die Berufung keine vollzogene Thatsache. Es bedurfte hierzu der Bestätigung des Leipziger Consistoriums, einer staatlichen Aufsichtsbehörde geistlich-weltlichen Charakters13. Wollte der Rath an den städtischen Kirchen und Schulen eine Stelle besetzen, so mußte er seine Candidaten dem Consistorium präsentiren lassen, welches alsdann eine Art Examen mit denselben abhielt. Das Examen hatte den Zweck, die religiösen Grundsätze des Candidaten zu erforschen. War es befriedigend ausgefallen, so wurde der Geprüfte nunmehr von Seiten des Consistoriums »confirmirt«. Bachs Präsentation erfolgte am 8. Mai durch den Superintendenten und Consistorialassessor Deyling, sein Examinator war der Consistorialassessor Dr. Schmid. Mit Zustimmung Deylings stellte [8] Schmid das Zeugniß aus, Herr Johann Sebastian Bach habe die von ihm gestellten Fragen in einer Weise beantwortet, daß ihm die Übernahme des Cantorats an der Thomasschule wohl gestattet werden könne14. Am 13. Mai wurde Bach durch das Consistorium confirmirt: er mußte die Concordienformel unterschreiben und einen Eid leisten.

Am Montag dem 31. Mai endlich fand die förmliche Einführung statt15. Um 9 Uhr Morgens begaben sich zwei Deputirte des Raths, nämlich der derzeitige Vorsteher der Schule Baumeister Lehmann16 und der Ober-Stadtschreiber Menser nach der Thomasschule, wurden von dem Rector Joh. Heinrich Ernesti an der Thür des Hauses empfangen und in das zur Vornahme des Actes bestimmte Auditorium hinaufgeführt. Hier trafen sie den Prediger an der Thomaskirche Licentiaten Weiße, welcher in Vertretung des Superintendenten Deyling als Abgesandter des Consistoriums erschienen war. Nun versammelten sich mit ihrem neuen Collegen die sechs übrigen Lehrer der Anstalt: Licentiat Christian Ludovici der Conrector, Magister Carl Friedrich Pezold der Tertius, Christoph Schmied der Quartus, Johann Döhnert der Quintus, Johann Friedrich Breunigke der Sextus und Christian Ditmann der Septimus17. Man setzte sich; der Pastor und die beiden Rathsabgeordneten in einer Reihe, ihnen gegenüber nach der Rangordnung die Schul-Collegen. Vor der Thür sang der Chor ein Musikstück, dann traten sämmtliche Schüler ein. Der Ober-Stadtschreiber hielt eine Einweisungsrede; darauf [9] erfolgte durch den Pastor Weiße noch eine besondere Einweisung mit den üblichen Ermahnungen und Wünschen. Bach erwiederte einige Worte, man beglückwünschte ihn zu seiner neuen Stellung und mit einer abermaligen Musikaufführung wurde der Einführungsact beschlossen. Übrigens zeigte es sich bei dieser Gelegenheit, daß das Consistorium, welches die Selbstherrlichkeit des Rathes in verschiedener Weise beschränkte, diesem ein Dorn im Auge war. Es war bisher nicht Sitte gewesen, daß an der Einführung eines Schulbeamten sich das Consistorium in der geschehenen Weise betheiligte. Die Rathsabgeordneten erklärten zur Stelle, dies sei ein Eingriff in ihre Rechte, Superintendent und Pastor, wenn sie bei der Einführung zugegen wären, hätten nichts weiter zu thun, als den neuen Schulcollegen zu beglückwünschen. Nur dem gemäßigten Auftreten Weißes war es zu verdanken, daß es zwischen ihm und den gereizten Rathsabgeordneten nicht schon vor der ganzen Versammlung zu einem Auftritte kam. Ein förmlicher Protest des Rathes folgte alsbald, dem gegenüber sich das Consistorium aber auf die Vorschriften der churfürstlich sächsischen Kirchenordnung berief18.

Bach bezog eine Amtswohnung auf dem linken Flügel des Thomasschulgebäudes; vermuthlich war hier von Alters her die Behausung des Cantors gewesen, daß wenigstens Kuhnau dieselben Räume vor ihm innegehabt hatte, darf angenommen werden19. Das Gebäude war damals nur zweistöckig und für seine Zwecke bedeutend zu klein. Anfang der dreißiger Jahre wurde es umgebaut und um ein Stockwerk erhöht. In Folge dessen hatte Bach vom Frühjahr 1731 bis Neujahr 1732 eine Interimswohnung, wahrscheinlich im Hause des Dr. Christoph Dondorff, welcher seit 1730 Besitzer der Thomasmühle war20, und der Bachschen Familie befreundet gewesen ist21. Die Thomasmühle lag außerhalb der Stadtmauer, die sich[10] hinter dem Schulgebäude herzog, an der Stelle des jetzigen Schlobachschen Besitzthums jenseits der Promenade. Als charakteristisch für die Lebensverhältnisse jener Zeit mag erwähnt werden, daß der Rath für diese Familienwohnung, welche Bach fast ein Jahr benutzte, eine Miethe von 60 Thalern zu zahlen hatte. Die Cantor-Wohnung erlitt unterdessen einige Veränderungen: ein Zimmer im ersten Stock kam durch den Umbau in Wegfall, dafür erhielt Bach ein neues im dritten Stock. Es scheint, daß die Wohnung im allgemeinen geräumiger gemacht wurde22. Sie wurde nun von Bach nicht wieder verlassen bis an seinen Tod, und hat auch nach ihm, wohl im wesentlichen unverändert, den Thomas-Cantoren zum Aufenthalte gedient bis auf Moritz Hauptmanns Zeit. Auch der Anblick des freien Platzes neben der Thomaskirche, welchem das Schulgebäude seine Frontseite zukehrt, und der zwei Seiten desselben umrahmenden Häuser dürfte ziemlich derselbe geblieben sein. Nur der große steinerne Brunnen, welcher damals die Mitte des Platzes zierte, ist verschwunden23.

Fußnoten

1 Archiv der Leipziger Universität, Repert. II/III. Nr. 3. Litt. B. Sect. II. Fol. 17 ff. – Gerber, N.L. II, Sp. 9


2 S. Bd. I, S. 514. In den Acten des Leipziger Rathsarchivs wird er Johann Christian Rolle genannt, an der Identität ist aber nicht zu zweifeln.


3 Acten des Leipziger Raths VII. B. 117. Fol. 182. – Rathsprotokolle vom 18. Aug. 1704 – 1. Sept. 1753. Fol. 1 und 2. – Telemanns Selbstbiographie bei Mattheson, Große General-Bass-Schule, S. 173 f. und Ehrenpforte S. 358 f.


4 S. Bd. I, S. 116.


5 S. Mattheson, Ehrenpforte S. 410 f.


6 Acten des Leipziger Raths VII. B. 117. Das Protokoll, welches vom 21. Dec. datirt ist, sagt: »es hätten sich noch mehrere gemeldet, als der Capellmeister Graupner in Darmstadt und Bach in Köthen«.


7 Laut einer Notiz auf einem zwar nicht autographen, aber von Bach durchgesehenen und ergänzten Manuscript dieser Cantate, welches sich auf der königl. Bibliothek zu Berlin befindet. Übrigens s. Bd. I, S. 764 f.


8 Maturini Corderii Colloquia scholastica, pietati, literarum doctrinis, decoro puerili, omni muneri, ac sermoni praecipue scholastico, utiliter concinnata. 3. Aufl. Leipzig, 1595.


9 Acten des Leipziger Raths »Schuel zu S. Thomas.Vol: III. Stift. VIII. B. 2.« Fol. 41a, 63, und 308.


10 »Alle drei [nämlich: Bach, Kauffmann und Schott] würden zugleich nicht informiren können.« Rathsacten VII. B. 117. Protokoll vom 9. April.


11 Diesen Sachverhalt meldet der Superintendent Deyling dem Consistorium unter dem 24. Febr. 1724. S. »Acta die Besetzung des Cantoramts bei der Schule zu St. Thomä zu Leipzig bet.« L. 127. (Aus den Leipziger Consistorialacten, jetzt im Consistorialarchiv zu Dresden.) – Das Actenstück über Bachs Berufung ist mitgetheilt Anhang B.I.


12 S. Anhang B, II.


13 Den Bestand des Consistoriums im Jahre 1724 mit Nennung der einzelnen Mitglieder und der Zeit ihres Eintrittes giebt an Sicul, Leipziger Jahr-Buch, Band III, S. 358 f. Es befanden sich damals darin sechs Assessoren: die Doctoren Wagner, Lange, Schmid, Packbusch, Deyling, Mascov; Director war schon seit 1709 Dr. Johann Franz Born.


14 »Dn. Jo. Sebastianus Bach ad quaestiones a me propositas ita respondit, ut eundem ad officium Cantoratus in Schola Thomana admitti posse censeam.

D. Jo. Schmidius.«

Darunter steht: »Consentit

D. Salomon Deyling«,

Leipziger Consistorialacten »Acta die Besetzung des Cantoramts bei der Schule zu St. Thomä zu Leipzig bet.« L. 127.


15 S. Anhang A, Nr. 1.


16 Der Titel »Baumeister« bedeutet keinen Architecten, sondern eine Würde im städtischen Rath, analog dem römischen aedilis; s. Wustmann, Der Leipziger Baumeister Hieronymus Lotter. Leipzig, 1875. S. 27. »Baumeister« Lehmann war Jurist; s. Sicul, Leipziger Jahrbuch, Bd. IV, S. 764 ff.


17 Die damaligen Mitglieder des Lehrercollegiums werden aufgezählt in »E.E. Hochw. Raths | der Stadt Leipzig | Ordnung | Der Schule | zu S. THOMAE. | Gedruckt bey Jmmanuel Tietzen, 1723. |« S. 11 und 12.


18 S. Anhang B, III.


19 Das jetzt lebende und florirende Leipzig. Leipzig, bey Joh. Theodori Boetii seel. Kindern. 1723. S. 78: »Joh. Sebastian Bach, Director Music. und Cantor, am Thomas-Kirchhofe auf der Thomas-Schule«. Daß Kuhnau am Thomas-Kirchhofe gewohnt habe, sagen die Leipziger Leichenregister bei Vermerk seines Begräbnisses.


20 Nach den Viertelsbüchern der Stadt Leipzig, auf dem Bezirksgericht daselbst.


21 Er stand Pathe bei dem 1732 geborenen Sohne Bachs.


22 Acten des Leipziger Raths »Die Schule zu St. Thomae betr. Fasc. II. sign. VIII, B. 6.«


23 Eine Ansicht des Platzes in Kupferstich findet sich vor der 1723 gedruckten Schulordnung. Übrigens hat die Thomasschule seit dem Herbst 1877 jene alten erinnerungsreichen Räume mit einem vor der Stadt gelegenen neuen Gebäude vertauscht.

Quelle:
Spitta, Philipp: Johann Sebastian Bach. Band 2, Leipzig: Breitkopf & Härtel 1880..
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