2. Sippe: Kurzschwanzaffen (Brachyurus)

[213] Als die nächsten Verwandten der eben geschilderten Thiere hat man die Kurzschwanzaffen (Brachyurus) anzusehen. Sie unterscheiden sich von jenen hauptsächlich durch ihren außerordentlich kurzen stummelhaften Schwanz und den minder starken, nur auf den Wangen einigermaßen entwickelten Bart. Ihr gedrungener Leib hat ziemlich kräftige Glieder; der Kopf ist länglich eiförmig, das Gesicht eirund und ziemlich flach, die länglichen Nasenlöcher liegen ganz seitlich. Die Finger und Zehen sind mit schmalen, langen Nägeln bewehrt. Der etwas zottige Pelz wird auf dem Kopfe kürzer, und das steife Haar sieht hier wie abgeschoren aus; die Kehle ist nackt, das große Maul wird von einzelne Borsten umgeben. Das Gebiß besteht aus vier Schneidezähnen, je einem Eckzahne und fünf oder sechs Backenzähnen in jedem Kiefer. Erstere sind schräg nach vorn gerichtet, die oberen ungleich, da die beiden mittleren die äußeren an Länge und Breite fast um das Doppelte übertreffen, die unteren schlank, länger als die oberen, die äußeren auch etwas länger als die mittleren, die Eckzähne kurz, stark, fast gerade, die unteren innen mit hakiger Spitze versehen. In der Wirbelsäule zählt man außer den Halswirbeln 12 bis 14 Brust-, 6 bis 7 Lenden- und 14 bis 17 Schwanzwirbel.

[213] Die Kurzschwanzaffen gehören ebenfalls den nördlicheren Ländern Südamerika's an, scheinen nur eine sehr beschränkte Verbreitung zu haben und sind im Freileben noch wenig bekannt geworden. Erst in der Neuzeit hat Bates hierüber einige Nachrichten gegeben; von den reisenden Forschern früherer Zeiten erfuhren wir nur, daß sie in kleinen Gesellschaften an Flußrändern vorkommen und während ihrer Wanderung mistönige Laute hören lassen sollen. Außerdem waren einige Beobachtungen über Gefangene bekannt.

Quelle:
Brehms Thierleben. Allgemeine Kunde des Thierreichs, Neunter Band, Vierte Abtheilung: Wirbellose Thiere, Erster Band: Die Insekten, Tausendfüßler und Spinnen. Leipzig: Verlag des Bibliographischen Instituts, 1884., S. CCXIII213-CCXIV214.
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