9. Drei Gründe gegen Ehescheidung

[274] Es gibt drei Gründe, aus denen eine Frau nicht verstoßen werden darf. Wenn sie nach der Heirat niemand hat, zu dem sie sich flüchten könnte, entläßt man sie nicht. Wenn sie mit ihrem Mann die dreijährige Trauerzeit um Vater oder Mutter zusammen verbracht hat, verstößt er sie nicht. Wenn sie mit ihrem Mann gemeinsam Armut und Niedrigkeit getragen und er reich und vornehm geworden ist, verstößt er sie nicht.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 274.
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