4. Sorgfältiges Benehmen in Anwesenheit der Eltern

[320] In den Räumen der Eltern wird jeder Befehl mit einem eifrigen Jawohl beantwortet, und sie erwidern ehrfurchtsvoll; beim Vorwärts- und Rückwärtsschreiten und allen Wendungen sind sie achtsam und gleichmäßig; beim Auf- und Niedersteigen der Stufen, beim Aus- und Eingehen, beim Grüßen und Gehen wagen sie nicht, sich zu räuspern, zu husten, zu gähnen, sich zu recken, sich gehen zu lassen oder anzulehnen oder umherzuspähen; sie wagen nicht, zu spucken oder sich zu schneuzen. Bei Kälte wagen sie nicht, sich übermäßig einzuhüllen; wenn es sie juckt, wagen sie nicht, sich zu kratzen. Außer bei wichtigen Anlässen (wie Bogenschießen) wagen sie nicht, die Brust zu entblößen. Außer beim Durchschreiten eines Flusses halten sie nicht das Untergewand empor. Sie zeigen nicht die Innenseite ihrer Unterkleider oder Bettdecken. Wenn die Eltern spucken oder sich schneuzen, so entfernen sie sofort die Spuren. Wenn ihre Kopfbedeckung oder ihr Gürtel schmutzig sind, so mischen sie Kalkwasser und bitten sie um die Erlaubnis, sie zu reinigen; wenn die Kleider schmutzig sind, so mischen sie Kalkwasser und bitten sie um die Erlaubnis,[320] sie zu waschen. Wenn die Kleider zerrissen sind, so nehmen sie Nadel und Faden hervor und bitten, sie flicken zu dürfen. Alle fünf Tage bereiten sie heißes Wasser und bitten die Eltern zu baden. Alle drei Tage bereiten sie eine Kopfwäsche vor. Wenn in der Zwischenzeit das Gesicht schmutzig ist, so bereiten sie Reiswasser und bitten sie, sich zu waschen. Sind die Füße schmutzig, so bereiten sie heißes Wasser und bitten sie, sie abzuspülen. So dient die Jugend dem Alter, die Geringen den Geehrten: auf diese Weise.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 320-321.
Lizenz: