§ 33. Kritischer Rückblick auf das Hobbessche Staatsrecht

[107] Das Hobbessche Staatsrecht zerfällt wie seine ganze Empirie in lauter Gegensätze und Widersprüche. Selbst die an sich tiefen und wahren Gedanken, die sich unstreitig in demselben finden, lösen sich durch die Art und Weise, wie sie gefaßt und ausgesprochen sind, sich selbst widersprechend auf. Unter diese an sich wahren und tiefen Gedanken können z.B. zweifelsohne gerechnet werden: der Gedanke, daß der Staat nicht bloß eine Gesellschaft, eine Sozietät, sondern eine Einheit ist; der, daß die Moral nur im Staate (natürlich den Staat in seinem Wesen, an sich gedacht) wirklich ist, in ihm nur allgemeine, objektive, bestimmte Existenz hat oder daß erst mit dem Staate ein allgemeines Maß dessen, was recht und unrecht, gut und böse ist, gegeben und somit ein Unterschied zwischen allgemeinem Willen und einzelnem Willen gesetzt ist; endlich der damit zusammenhängende Gedanke, daß die Vernunft nur im Staate existiert und der Mensch außer dem Staate in einem bestialischen Zustande sich befindet.63 Der Gedanke der Einheit wird aber durch[107] die Bestimmung derselben wieder zuschanden, indem sie nicht die Einheit der im Einen unterscheidenden, gewährenden, ordnenden, d. i. organisierenden Vernunft ist, sondern die Einheit der Arroganz, die nur dadurch Einheit ist, daß sie sich allein an die Stelle des zu Vereinigenden setzt, die Einheit der ausschließenden und sich dadurch als allgemein geltend machenden Einzelheit oder Willkür. Die cives bleiben daher dieser unio gegenüber eine bloße Menge, eine multitudo dissoluta. Durch diese Bestimmung der Einheit und des Staates geht gleichfalls der zweite Gedanke zugrunde; denn das Prinzip des Rechten und Unrechten, Guten und Bösen, die allgemeine Vernunft oder der allgemeine Wille, ist der nur formelle Wille, d. i. die durch zwar übertragene, in Wahrheit aber höchst arrogante und rohe Gewalt als Einheit und Allgemeinheit sich geltend machende Willkür, sie mag nun als ein corpus mehrerer, als eine Kurie, oder nur als eine Person gedacht werden. Die Bürger, deren Willen und Vernunft nicht etwa in dem Willen und der Vernunft des Herrschers enthalten, sondern vielmehr verschlungen, deren Rechte in den Untiefen des Rechts der Staatsgewalt ertrunken und versunken sind, kommen wohl am Ende in dem Zwecke des Staates an das Sonnenlicht des Daseins auf einmal wieder hervor, indem das Wohl der Bürger der Zweck des Staats ist, aber eben dadurch, daß der Staat, der die Existenz der Vernunft, der objektiven Moral sein soll, wieder zu einem bloßen Mittel herabgesetzt wird, das seinen Zweck nur in dem physischen Wohl der einzelnen hat, heben sich nicht nur die beiden ersten, sondern auch der dritte Gedanke auf. Denn der Zweck des Staates, dessen Anfang doch mit der Verneinung des Naturzustandes gemacht wurde, ist dadurch eben, daß das physische Wohlsein der Menge, d. i. die empirische angenehme Existenz der Menschen als einzelner, sinnlicher Individuen, als dieser Zweck gesetzt ist, im wesentlichen doch wieder der Naturzustand, obwohl jetzt als ein amöner, von den Lästigkeiten und Schädlichkeiten eines allgemeinen Krieges befreiter, und dem wesentlichen Begriff nach ist also insofern der Unterschied zwischen Staat und Naturzustand wieder aufgehoben.[108]

63

»Status naturae ad statum civilem h c. libertas ad subjectionem eam habet proportionem, quam cupiditas ad rationem vel bellua ad hominem.« »De Civ.«, »Imp.«, c. 7, § 18. Über den Unterschied zwischen der cognitio privata und der allgemeinen, der Vernunft des Staates vergl. z.B. l. c., 12, § 1, und »Leviathan«, c. 29. Über den Staat als das allgemeine Maß der Moral aber siehe »De Homine«, c. 13, § 8, 9.

Quelle:
Ludwig Feuerbach: Geschichte der neuern Philosophie von Bacon bis Spinoza. Leipzig 1976, S. 107-109.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Geschichte der neuern Philosophie
Sämtliche Werke: Band IV. Geschichte der neuern Philosophie von Bacon von Verulam bis Benedict Spinoza
Geschichte Der Neuern Philosophie Von Bacon Von Verulam Bis Benedict Spinoza (2); Darstellung, Entwichlung Und Kritik Der Leibnitz'schen Philosophie.
Geschichte Der Neuern Philosophie Von Bacon Von Verulam Bis Benedict Spinoza (1); Darstellung, Entwichlung Und Kritik Der Leibnitz'schen Philosophie.
Geschichte der neuern Philosophie von Bacon von Verulam bis Benedikt Spinoza (Gesammelte Werke)
Geschichte der neuern Philosophie. Darstellung, Entwicklung und Kritik der Leibnizschen Philosophie (Gesammelte Werke)