A. Physik der allgemeinen Individualität
§ 274

[110] Die physischen Qualitäten sind a) als unmittelbar, außereinander in selbständiger Weise als die nun physisch bestimmten himmlischen Körper; b) als bezogen auf die individuelle Einheit ihrer Totalität, – die physischen Elemente, c) als der Prozeß, der das Individuum derselben hervorbringt, – der meteorologische Prozeß.

Quelle:
Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Werke. Band 9, Frankfurt a. M. 1979, S. 110.
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