III. Arbeitsperiode kleiner als Umlaufsperiode

[278] Wir nehmen zunächst wieder an eine Umschlagsperiode von 9 Wochen; davon Arbeitsperiode 3 Wochen, für welche disponibel Kapital I = 300 Pfd. St. Die Umlaufsperiode sei 6 Wochen. Für diese 6 Wochen ist ein Zusatzkapital von 600 Pfd. St. nötig, das wir aber wieder in zwei Kapitale von je 300 Pfd. St. einteilen können, wovon jedes eine Arbeitsperiode ausfüllt. Wir haben dann drei Kapitale von je 300 Pfd. St., wovon immer 300 Pfd. St. in der Produktion beschäftigt sind, während 600 Pfd. St. umlaufen.


Tabelle III

Kapital I / II / III


{titel}Tabelle III
Kapital I:
Umschlagsperioden Arbeitsperioden Umlaufsperioden
Woche Woche Woche
—————————————————————————————————————————————————————————————
I. 1. - 9. 1. - 3. 4. - 9.
II. 10. - 18. 10. - 12. 13. - 18.
III. 19. - 27. 19. - 21. 22. - 27.
IV. 28. - 36. 28. - 30. 31. - 36.
V. 37. - 45. 37. - 39. 40. - 45.
VI. 46. -(54.) 46. - 48. 49. -(54.)
Kapital II:
Umschlagsperioden Arbeitsperioden Umlaufsperioden
Woche Woche Woche
—————————————————————————————————————————————————————————————
I. 4. - 12. 4. - 6. 7. - 12.
II. 13. - 21. 13. - 15. 16. - 21.
III. 22. - 30. 22. - 24. 25. - 30.
IV. 31. - 39. 31. - 33. 34. - 39.
V. 40. - 48. 40. - 42. 43. - 48.
VI. 49. -(57.) 49. - 51. (52. - 57.)
Kapital III:
Umschlagsperioden Arbeitsperioden Umlaufsperioden
Woche Woche Woche
—————————————————————————————————————————————————————————————
I. 7. - 15. 7. - 9. 10. - 15.
II. 16. - 24. 16. - 18. 19. - 24.
III. 25. - 33. 25. - 27. 28. - 33.
IV. 34. - 42. 34. - 36. 37. - 42.
V. 43. - 51. 43. - 45. 46. - 51.

[278] Wir haben hier das genaue Gegenbild von Fall I, nur mit dem Unterschied, daß jetzt drei Kapitale einander ablösen statt zwei. Eine Durchkreuzung oder Verschlingung der Kapitale findet nicht statt; jedes einzelne kann bis zum Jahresschluß getrennt verfolgt werden. Ebensowenig wie bei Fall I findet also eine Freisetzung von Kapital am Schluß einer Arbeitsperiode statt. Kapital I ist ganz ausgelegt Ende der 3. Woche, fließt ganz zurück Ende der 9., und tritt wieder in Funktion Anfang der 10. Woche. Ähnlich mit Kapital II und III. Die regelmäßige und vollständige Ablösung schließt jede Freisetzung aus.

Der Gesamtumschlag berechnet sich folgendermaßen:


Kapital I 300 Pfd. St. 5 2/3 * = 1.700 Pfd. St.
" II 300 " " 5 1/3 * = 1.600 " "
" III 300 " " 5 * = 1.500 " "
————————————————————————————————————————————————
Gesamtkapital 900 Pfd. St. 5 1/3 * = 4.800 Pfd. St.


Nehmen wir jetzt auch ein Beispiel, wo die Umlaufsperiode nicht ein genaues Vielfaches der Arbeitsperiode bietet; z.B. Arbeitsperiode 4 Wochen, Zirkulationsperiode 5 Wochen; die entsprechenden Kapitalbeträge wären also Kapital I = 400 Pfd. St., Kapital II = 400 Pfd. St., Kapital III = 100 Pfd. St. Wir geben nur die ersten drei Umschläge.


Tabelle IV

Kapital I / II / III


{titel}Tabelle IV
Kapital I:
Umschlagsperioden Arbeitsperioden Umlaufsperioden
Woche Woche Woche
—————————————————————————————————————————————————————————————
I. 1. - 9. 1. - 4. 5. - 9.
II. 9. - 17. 9.10. - 12. 13. - 17.
III. 17. - 25. 17.18. - 20. 21. - 25.
Kapital II:
Umschlagsperioden Arbeitsperioden Umlaufsperioden
Woche Woche Woche
—————————————————————————————————————————————————————————————
I. 5. - 13. 5. - 8. 9. - 13.
II. 13. - 21. 13.14. - 16. 17. - 21.
III. 21. - 29. 21.22. - 24. 25. - 29.
Kapital III:
Umschlagsperioden Arbeitsperioden Umlaufsperioden
Woche Woche Woche
—————————————————————————————————————————————————————————————
I. 9. - 17. 9. 10. - 17.
II. 17. - 25. 17. 18. - 25.
III. 25. - 33. 25. 26. - 33.

[279] Es findet hier insofern Verschlingung der Kapitale statt, als die Arbeitsperiode von Kapital III, das keine selbständige Arbeitsperiode hat, weil es nur für eine Woche reicht, zusammenfällt mit der ersten Arbeitswoche von Kapital I. Dafür aber findet sich am Schluß der Arbeitsperiode, sowohl von Kapital I wie von Kapital II, ein dem Kapital III gleicher Betrag von 100 Pfd. St. freigesetzt. Wenn nämlich Kapital III die erste Woche der zweiten und aller folgenden Arbeitsperioden von Kapital I ausfüllt und am Schluß dieser ersten Woche das ganze Kapital I, 400 Pfd. St., zurückströmt, so bleibt für den Rest der Arbeitsperiode von Kapital I nur eine Zeit von 3 Wochen und eine entsprechende Kapitalauslage von 300 Pfd. St. Die so freigesetzten 100 Pfd. St. genügen dann für die erste Woche der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsperiode von Kapital II; am Schluß dieser Woche fließt das ganze Kapital II mit 400 Pfd. St. zurück; da aber die angebrochne Arbeitsperiode nur noch 300 Pfd. St. absorbieren kann, so bleiben an deren Schluß wieder 100 Pfd. St. freigesetzt; und so weiter. Es findet also Freisetzung von Kapital am Schlusse der Arbeitsperiode statt, sobald die Umlaufszeit nicht ein einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet; und zwar ist dies freigesetzte Kapital gleich dem Kapitalteil, welcher den Überschuß der Zirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszufüllen hat.

In allen untersuchten Fällen wurde angenommen, daß sowohl Arbeitsperiode wie Umlaufszeit das ganze Jahr hindurch in dem beliebigen, hier betrachteten Geschäft dieselben bleiben. Diese Voraussetzung war nötig, wollten wir den Einfluß der Umlaufszeit auf Umschlag und Kapitalvorschuß feststellen. Daß sie in der Wirklichkeit nicht in dieser Unbedingtheit und oft gar nicht gilt, ändert an der Sache nichts.

Wir haben in diesem ganzen Abschnitt nur die Umschläge des zirkulierenden Kapitals betrachtet, nicht die des fixen. Aus dem einfachen Grund, weil die behandelte Frage nichts mit dem fixen Kapital zu tun hat. Die im Produktionsprozeß angewandten Arbeitsmittel etc. bilden nur fixes Kapital, soweit ihre Gebrauchszeit länger dauert als die Umschlagsperiode des flüssigen[280] Kapitals; soweit die Zeit, während deren diese Arbeitsmittel fortfahren, in beständig wiederholten Arbeitsprozessen zu dienen, größer ist als die Umschlagsperiode des flüssigen Kapitals, also = n Umschlagsperioden des flüssigen Kapitals ist. Ob die Gesamtzeit, welche durch diese n Umschlagsperioden des flüssigen Kapitals gebildet wird, länger oder kürzer ist, der Teil des produktiven Kapitals, der für diese Zeit in fixem Kapital vorgeschossen war, wird innerhalb derselben nicht von neuem vorgeschossen. Er fährt fort, in seiner alten Gebrauchsform zu fungieren. Der Unterschied ist nur der: je nach der verschiednen Länge der einzelnen Arbeitsperiode jeder Umschlagsperiode des flüssigen Kapitals gibt das fixe Kapital größern oder geringern Teil seines Originalwerts an das Produkt dieser Arbeitsperiode ab, und je nach der Dauer der Zirkulationszeit einer jeden Umschlagsperiode fließt dieser an das Produkt abgegebne Wertteil des fixen Kapitals rascher oder langsamer in Geldform zurück. Die Natur des Gegenstands, den wir in diesem Abschnitt behandeln – der Umschlag des zirkulierenden Teils des produktiven Kapitals –, geht aus der Natur dieses Kapitalteils selbst hervor. Das in einer Arbeitsperiode angewandte flüssige Kapital kann nicht in einer neuen Arbeitsperiode angewandt werden, bevor es seinen Umschlag vollendet, sich in Warenkapital, aus diesem in Geldkapital und aus diesem wieder in produktives Kapital verwandelt hat. Um daher die erste Arbeitsperiode sofort durch eine zweite zu kontinuieren, muß von neuem Kapital vorgeschossen und in die flüssigen Elemente des produktiven Kapitals verwandelt werden, und zwar in hinreichender Quantität, um die durch die Zirkulationsperiode des für die erste Arbeitsperiode vorgeschoßnen flüssigen Kapitals entstehende Lücke auszufüllen. Daher der Einfluß der Länge der Arbeitsperiode des flüssigen Kapitals auf die Betriebsstufenleiter des Arbeitsprozesses und auf die Teilung des vorgeschoßnen Kapitals, resp. auf Zuschuß von neuen Kapitalportionen. Dies aber ist es gerade, was wir in diesem Abschnitt zu betrachten hatten.

Quelle:
Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Berlin 1963, Band 24, S. 278-281.
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