2. Der Revolutionskatechismus

[426] Netschajew hob mit größter Sorgfalt ein in Chiffern geschriebenes Büchelchen auf, benannt: »Der Revolutionskatechismus«; er behauptete, daß der Besitz dieses Buches das charakteristische Kennzeichen jedes Emissärs oder Agenten der Internationalen Assoziation sei. Aus allen Aussagen sowie aus den von den Verteidigern gelieferten klaren Beweisen geht hervor, daß dieser Katechismus von Bakunin geschrieben; auch hat dieser seine Vaterschaft nie zu leugnen gewagt. Übrigens zeigen Form und Inhalt des Werkes deutlich, daß es derselben Quelle entspringt wie die geheimen Statuten, die »Worte«, die Proklamationen und das »Volksgericht«, von denen wir bereits gesprochen haben. Der Katechismus ergänzt sie nur. Diese allzerstörenden Anarchisten, die alles amorphisieren wollen, führen die Anarchie in der Moral ein, indem sie die Unsittlichkeit der Bourgeoisie aufs äußerste übertreiben. Wir haben bereits an einigen Proben jene allianzistische Moral würdigen können, deren Dogmen, ganz und gar christlichen Ursprungs, zuerst von den Escobar des 17. Jahrhunderts im einzelnen[426] ausgearbeitet wurden. Nur übertreibt die Allianz deren Ausdrucksweise ins Lächerliche, und setzt an die Stelle der heiligen, katholischen, apostolischen und römischen Kirche ihr »heiliges Werk« der erzanarchistischen und allzerstörenden Revolution. Der Revolutionskatechismus ist der offizielle Kodex dieser Moral, die hier systematisch und unverhüllt dargestellt wird. Wir veröffentlichen ihn vollständig, wie er vor dem Gerichtshofe in der Sitzung vom 8. Juli 1871 verlesen wurde.


»Pflichten des Revolutionärs gegen sich selbst

§ 1. Der Revolutionär ist ein geweihter Mensch. Er hat keine persönlichen Interessen, Angelegenheiten, Gefühle oder Neigungen, kein Eigentum, nicht einmal einen Namen. Alles in ihm wird verschlungen von einem einzigen ausschließlichen Interesse, einem einzigen Gedanken, einer einzigen Leidenschaft – der Revolution.

§ 2. In der Tiefe seines Wesens, nicht nur in Worten, sondern auch in der Tat, hat er vollständig gebrochen mit der bürgerlichen Ordnung und mit der gesamten zivilisierten Welt, mit den in dieser Welt landläufig anerkannten Gesetzen, Herkommen, Moral und Gebräuchen. Er ist ihr unversöhnlicher Gegner, und wenn er in dieser Welt fortlebt, so geschieht es nur, um sie desto sicherer zu vernichten.

§ 3. Ein Revolutionär verachtet jeden Doktrinarismus und verzichtet auf die Wissenschaft der heutigen Welt, die er den zukünftigen Generationen überläßt. Er kennt nur eine Wissenschaft: die Zerstörung. Hierzu und nur hierzu studiert er Mechanik, Physik, Chemie und vielleicht auch Medizin. Zu demselben Zweck studiert er Tag und Nacht die lebendige Wissenschaft – die Menschen, Charaktere, Verhältnisse, sowie alle Bedingungen der gegenwärtigen sozialen Ordnung auf allen möglichen Gebieten. Der Zweck ist derselbe, die schnellste und sicherste Zerstörung dieser unflätigen (poganyi) Weltordnung.

§ 4. Er verachtet die öffentliche Meinung. Er verachtet und haßt die gegenwärtige gesellschaftliche Moral in allen ihren Antrieben und allen ihren Kundgebungen. Für ihn ist alles sittlich, was den Triumph der Revolution begünstigt, alles unsittlich und verbrecherisch, was ihn hemmt.

§ 5. Der Revolutionär ist ein geweihter Mensch (der sich nicht mehr selbst angehört), er hat keine Schonung für den Staat überhaupt und für die ganze zivilisierte Klasse der Gesellschaft und er darf ebensowenig Schonung für sich erwarten. Zwischen ihm und der Gesellschaft herrscht Krieg auf Tod und Leben, offener oder geheimer Kampf, aber stets ununterbrochen und unversöhnlich. Er muß sich daran gewöhnen, jede Marter zu ertragen.

§ 6. Streng gegen sich selbst, muß er es auch gegen andere sein. Alle Gefühle der Neigung, die verweichlichenden Empfindungen der Verwandtschaft, Freundschaft, Liebe, Dankbarkeit, müssen in ihm erstickt werden durch die einzige, kalte Leidenschaft[427] des revolutionären Werks. Für ihn existiert nur ein Genuß, ein Trost, ein Lohn, eine Befriedigung: der Erfolg der Revolution. Tag und Nacht darf er nur einen Gedanken, nur einen Zweck haben – die unerbittliche Zerstörung. Während er diesen Zweck kaltblütig und unaufhörlich verfolgt, muß er selbst zu sterben bereit sein und ebenso bereit, mit eigenen Händen jeden zu töten, der ihn an der Erreichung dieses Ziels hindert.

§ 7. Die Natur des wahren Revolutionärs schließt jede Romantik, jede Empfindsamkeit, jeden Enthusiasmus und jede Hinreißung aus; sie schließt sogar persönlichen Haß oder Rache aus. Die revolutionäre Leidenschaft, bei ihm zu einer alltäglichen und beständigen Gewohnheit geworden, muß mit kalter Berechnung gepaart sein. Immer und überall muß er nicht seinen persönlichen Trieben, sondern nur dem gehorchen, was ihm das allgemeine Interesse der Revolution vorschreibt.


Pflichten des Revolutionärs gegen seine Revolutionsgenossen

§ 8. Der Revolutionär kann Freundschaft und Zuneigung nur zu dem hegen, der durch Taten bewiesen hat, daß er gleichfalls Agent der Revolution ist. Der Grad der Freundschaft, Ergebenheit und sonstiger Verbindlichkeiten gegen einen solchen Gefährten bemessen sich nur nach dessen Nützlichkeit in dem praktischen Werke der allzerstörenden (vserasruschitelnoi) Revolution.

§9. Es ist überflüssig, von der Solidarität unter den Revolutionären zu reden, auf ihr beruht die ganze Macht des revolutionären Werks. Die Revolutionsgenossen, welche auf gleicher Höhe revolutionären Verständnisses und revolutionärer Leidenschaft sich befinden, müssen soviel wie möglich über alle wichtigen Angelegenheiten gemeinschaftlich beraten und ihre Beschlüsse einstimmig fassen. Bei Ausführung einer so beschlossenen Sache muß jeder möglichst nur auf sich selbst rechnen. Wo es sich um Ausführung einer Reihe zerstörender Handlungen handelt, muß jeder auf eigene Hand tätig sein und Hülfe und Rat von seinen Gefährten nur beanspruchen, wo es für den Erfolg unumgänglich ist.

§10. Jeder Revolutionsgenosse muß mehrere Revolutionäre zweiter oder dritter Ordnung, d.h. solche, die noch nicht vollständig eingeweiht sind, in seiner Hand haben. Er muß dieselben als einen, seiner Verfügung anvertrauten Teil des allgemeinen revolutionären Kapitals betrachten. Er muß ökonomisch mit seinem Kapitalanteil wirtschaften und möglichst großen Nutzen aus demselben herausschlagen. Er hat sich selbst auch nur als ein Kapital zu betrachten, das für den Triumph des Revolutionswerks verwendet wird, als ein Kapital jedoch, über das er nicht allein und ohne Zustimmung sämtlicher vollständig eingeweihter Genossen verfügen kann.

§ 11. Wenn sich ein Kamerad in Gefahr befindet, so darf der Revolutionär bei der Frage, ob er ihn retten soll oder nicht, kein persönliches Gefühl zu Rate ziehen, sondern einzig und allein das Interesse der Sache der Revolution. Demnach muß er auf der einen Seite den Nutzen, welchen sein Kamerad gewährt, auf der anderen den Aufwand an Revolutionskräften, den seine Befreiung erfordert, gegeneinander abwägen und handeln, je nachdem sich die Waage zur einen oder andern Seite neigt.[428]


Pflichten des Revolutionärs gegen die Gesellschaft

§ 12. Ein neues Mitglied kann, nachdem es seine Proben nicht in Worten, sondern in Taten abgelegt hat, nur mit Einstimmigkeit in die Assoziation aufgenommen werden.

§ 13. Ein Revolutionär tritt in die Welt des Staates, in die Welt der Klassen, in die sich zivilisiert nennende Welt und lebt in derselben einzig aus dem Grunde, weil er an ihre nahe und vollständige Vernichtung glaubt. Er ist kein Revolutionär, wenn er noch an irgend etwas in dieser Welt hängt. Er darf nicht zurückbeben, wo es sich darum handelt, irgendein jener alten Welt angehöriges Band zu zerreißen, irgendeine Einrichtung oder irgendeinen Menschen zu vernichten. Er muß alles und alle gleichmäßig hassen. Um so schlimmer für ihn, wenn er in jener Welt Bande der Verwandtschaft, Freundschaft oder Liebe hat; er ist kein Revolutionär, wenn diese Bande seinen Arm aufhalten können.

§ 14. Um der unerbittlichen Zerstörung willen kann der Revolutionär, und muß er sogar oft, mitten in der Gesellschaft leben und dabei den Schein bewahren, er sei ein ganz anderer als er wirklich ist. Ein Revolutionär muß sich überall Eingang verschaffen, in der höheren Gesellschaft wie beim Mittelstand, im Kaufmannsladen, in der Kirche, im aristokratischen Palast, in der bürokratischen, militärischen und literarischen Welt, in der dritten Sektion (geheime Polizei) und selbst im kaiserlichen Palast.

§ 15. Jene ganze unflätige Gesellschaft teilt sich in mehrere Kategorien. Die erste besteht aus denen, die unverzüglich dem Tode geweiht sind. Die Genossen mögen Listen dieser Verurteilten aufstellen, nach dem Grade ihrer verhältnismäßigen Bösartigkeit und mit Rücksicht auf den Erfolg des Revolutionswerkes geordnet, und zwar so, daß die ersten Nummern vor den übrigen abgefertigt werden.

§ 16. Bei der Aufstellung dieser Listen, bei der Feststellung der Kategorien darf nicht die individuelle Verderbtheit eines Menschen entscheiden oder gar der Haß, den er den Mitgliedern der Organisation oder dem Volke einflößt. Können doch selbst diese Verderbtheit und dieser Haß gewissermaßen nützlich sein, indem sie zum Volksaufstand reizen. Man darf nur den Maßstab des Nutzens berücksichtigen, der aus dem Tode einer bestimmten Person für das Revolutionswerk hervorgehen kann. An erster Stelle müssen die vernichtet werden, die für die revolutionäre Organisation am verderblichsten sind und deren gewaltsamer und plötzlicher Tod am geeignetsten ist, die Regierung zu erschrecken und ihre Macht zu erschüttern, indem er sie der energischsten und intelligentesten Agenten beraubt.

§ 17. Die zweite Kategorie besteht aus denen, welchen man provisorisch (!) das Leben läßt, damit sie durch eine Reihe empörender Taten das Volk zum unvermeidlichen Aufstand treiben.

§ 18. Zur dritten Kategorie gehört eine große Anzahl hochstehender Bestien die weder durch Geist noch durch Energie sich auszeichnen, die aber vermittelst ihrer[429] Stellung Reichtum, hohe Verbindungen, Einfluß und Macht besitzen. Man muß sie auf alle mögliche Art ausbeuten, man muß sie umgarnen und verwirren, und, indem man sich zum Herrn ihrer schmutzigen Geheimnisse macht, sie zu unsern Sklaven machen. Auf diese Weise werden ihre Macht, ihre Verbindungen, ihr Einfluß und ihr Reichtum zu einem unerschöpflichen Schatze und zu einer kostbaren Hülfe bei mannigfaltigen Unternehmungen.

§ 19. Die vierte Kategorie besteht aus allerlei ehrgeizigen Beamten und aus den Liberalen der verschiedenen Schattierungen. Mit diesen kann man nach ihrem eigenen Programm konspirieren, indem man tut, als ob man ihnen blindlings folge. Man muß sie in unsere Hand bringen, sich ihrer Geheimnisse bemächtigen, sie vollständig kompromittieren, so daß ihnen der Rückzug unmöglich wird, und sich ihrer zur Herbeiführung von Unruhen im Staate bedienen.

§ 20. Die fünfte Kategorie bilden die Doktrinäre, Verschwörer, Revolutionäre, alle diejenigen, welche in Versammlungen oder auf dem Papier Geschwätz machen. Man muß sie unaufhörlich zu praktischen und gefahrvollen Kundgebungen treiben und fortreißen, deren Erfolg sein wird, daß der größte Teil von ihnen verschwindet, während einige darunter sich zu echten Revolutionären entwickeln.

§ 21. Die sechste Kategorie ist von großer Bedeutung; es sind die Frauen, die in drei Klassen einzuteilen sind. Zur ersten gehören die oberflächlichen Frauen, ohne Geist und Herz, deren man sich in derselben Weise bedienen muß, wie der Männer der dritten und vierten Kategorie. Zur zweiten Klasse gehören die leidenschaftlichen, hingebenden und befähigten Frauen, die jedoch nicht zu uns gehören, weil sie noch nicht zum praktischen und phrasenlosen revolutionären Verständnis emporgedrungen sind; man muß sie benutzen wie die Männer der fünften Kategorie. Endlich kommen die Frauen, die ganz und gar zu uns gehören, das heißt, die vollständig eingeweiht sind und unser gesamtes Programm angenommen haben. Sie müssen wir als den kostbarsten unserer Schätze betrachten, ohne dessen Beistand wir nichts auszurichten vermögen.


Pflichten der Assoziation gegen das Volk

§ 22. Die Assoziation hat keinen anderen Zweck als die vollständige Emanzipation und das Glück des Volkes, d.h. der hart arbeitenden Menschheit (tschernorabotschii ljud). Aber von der Überzeugung ausgehend, daß diese Emanzipation und dieses Glück nur vermittelst einer alles zerstörenden Volksrevolution erreicht werden können, wird die Assoziation alle ihre Mittel und Kräfte anwenden, um die Übel und Leiden zu erhöhen und zu vermehren, die endlich die Geduld des Volkes zerreißen und seinen Massenaufstand anfachen werden.

§ 23. Unter Volksrevolution versteht unsere Gesellschaft nicht eine nach dem klassischen Muster des Westens geregelte Bewegung, die stets vor dem Eigentum und der überlieferten gesellschaftlichen Ordnung der sogenannten Zivilisation und Moralität haltmacht und sich bisher darauf beschränkt hat, den Wegfall einer politischen Form auszusprechen, um sie durch eine andere zu ersetzen, und einen sogenannten revolutionären Staat zu schaffen. Die einzige Revolution, die dem Volke zum Heile gereichen[430] kann, ist die, die jeden Staatsbegriff durch und durch vernichtet und alle Überlieferungen, Ordnungen und Klassen des Staats in Rußland umstürzt.

§ 24. Bei diesem Ziel hat die Gesellschaft nicht die Absicht, dem Volke irgendeine von oben kommende Organisation aufzudrängen. Die zukünftige Organisation wird ohne Zweifel aus der Bewegung und dem Leben des Volks hervorgehen, aber das ist die Sache künftiger Generationen. Unsere Arbeit ist die schreckliche, totale, unerbittliche und allgemeine Zerstörung.

§ 25. Deshalb müssen wir, indem wir uns dem Volke nähern, uns vor allem mit den Elementen des Volkslebens verbinden, welche seit Gründung des moskowitischen Staats unaufhörlich, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten gegen alles protestiert haben, was direkt oder indirekt mit dem Staat verbunden ist, gegen den Adel, die Bürokratie, die Priester, die große Handelswelt und die Kleinhändler, gegen alle Ausbeuter des Volks. Wir müssen uns mit der abenteuernden Welt der Räuber verbinden, die die einzig wahren Revolutionäre Rußlands sind.

§ 26. Diese Welt zu einer einzigen allzerstörenden und unbesiegbaren Macht zusammenzufassen, darin besteht unsere ganze Organisation, unsere ganze Verschwörung und unser ganzes Unternehmen.«


Solch ein Meisterwerk kritisiert man nicht. Man verdürbe sich den Spaß an seiner Fratzenhaftigkeit. Man nähme auch diesen amorphischen All-Zerstörer viel zu ernst, der Rudolph von Gerolstein, Monte-Christo, Karl Moor und Robert Macaire glücklich in eine Person verschmolzen hat. Wir beschränken uns darauf, durch einige Nachweise die Identität des Geistes und selbst der Ausdrücke des Katechismus, ihre krampfhafte Übertreibung abgerechnet, mit denen der geheimen Statuten und der sonstigen russischen Produktionen der Allianz festzustellen.

Die drei Grade der Einweihung in den geheimen Statuten der Allianz werden im § 10 des Katechismus wiedergegeben, wo von »Revolutionären zweiter und dritter Ordnung ... die noch nicht vollständig eingeweiht sind«, die Rede ist. – Die im Art. 6 ihres Reglements definierten Pflichten der internationalen Brüder sind dieselben, wie die in den §§ l und 13 des Katechismus anbefohlenen. – Die Bedingungen, unter denen die Brüder Regierungsämter annehmen können, laut Art. 8 des Reglements, werden noch »eingehender auseinandergesetzt« im § 14 des Katechismus, der ihnen sogar die Möglichkeit klarmacht, auf Befehl bei der Polizei eintreten zu müssen. Die den Brüdern im Reglement, Art. 9, erteilte Vorschrift, einander zu Rate zu ziehen, wird im § 9 des Katechismus wiederholt. – Die Art. 2 , 3 und 6 des Programmes der internationalen Brüder legen der Revolution genau denselben Charakter bei, wie die §§ 22 und 23 des Katechismus. – Die Jakobiner im Art. 4 des Programmes figurieren im § 20 des Katechismus als eine Unterabteilung der »Männer der fünften Kategorie«; hier wie dort[431] sind sie dem Tode geweiht. – Die Vorstellungen der Art. 5 und 6 des Programmes über den Gang einer wahrhaft anarchischen Revolution fallen zusammen mit denen des § 24 des Katechismus.

Die Verdammung der Wissenschaft im § 3 des Katechismus findet sich wieder in allen schon erwähnten russischen Druckschriften. Die Verherrlichung des Räubers als des wahren revolutionären Vorbildes, in den »Worten« nur erst in schwachen Anfängen angedeutet, wird in allen anderen Schriften voll und ganz bekannt und gepredigt. Für die »fünfte Kategorie« in § 20 des Katechismus hat die »Formel der revolutionären Frage« die Bezeichnung der »Staats- und Kabinettsrevolutionäre«. Auch da, wie im § 25 und 26, wird erklärt, daß es erste Pflicht des Revolutionärs sei, sich aufs Räubertum zu legen. Aber erst in den »Prinzipien der Revolution« und im »Volksgericht« beginnt man, die in den §§ 6 , 8 und 26 des Katechismus befohlene Allzerstörung und den systematischen Mord, wie in den §§ 13, 15, 16 und 17 zu predigen.

Quelle:
Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Berlin 1962, Band 18, S. 426-432.
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