Pfaffe [1]

[925] Pfaffe (v. gr. Papas, nach Ein. von P. F. A. F., d.i. pastor fidelis animalium fidelium, welche Überschrift sonst über den Wohnungen der Landgeistlichen gestanden habe), 1) ehemals überhaupt ein Priester od. Geistlicher; jetzt nur in üblem Sinne 2) ein eigennütziger, anmaßender u. scheinheiliger Geistlicher; 3) weil im Mittelalter die Geistlichen fast allein die Gelehrten waren, so v.w. Gelehrter, Rath, daher in Reichsstädten des Raths Pfaffen, so v.w. Syndiker; 4) ehemals auf den niedersächsischen Universitäten so v.w. Student: die Füchse, Halbpfaffen; 5) der Zapfen in einem Bottich; 6) (Schloss.), so v.w. Nietpfaffe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 925.
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