Schroeder, Friedrich Ch. (Hrsg.)

Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl des Fünften von 1532 (Carolina)

Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl des Fünften von 1532 (Carolina)
  • Verlag: Reclam, Ditzingen
  • Erscheinungsdatum: 2000-11
  • Format: Taschenbuch
  • Umfang: 215
  • ISBN: 3150180643
  • EAN: 9783150180648
  • Amazon.de Verkaufsrang: 81.401
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Beschreibung von buecher.de

Die Carolina ist das erste für das gesamte Heilige Römische Reich geltende und eines der wenigen überregional bedeutsamen Strafgesetzbücher. Auf seiner Grundlage wurden fast dreihundert Jahre lang Prozesse - auch unter Anwendung der Folter - geführt, Täter verurteilt und hingerichtet, sogar Hexen verbrannt. Es bildete doch den neuzeitlichen Beginn allgemeingültigen Rechts.


Rezensionen von Amazon.de-Kunden
Diese Rezension von Helga König fanden 19 von 28 Kunden hilfreich:
3 von 5 Sternen Die guten alten Zeiten?

Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl V , genannt Carolina( Constitutio Criminalis Carolina) ist das erste deutsche Gesetzbuch, das Strafrecht und Strafprozessrecht reichsgesetzlich regelte.

Sie wurde 1532 auf dem Reichstag zu Regensburg von Karl V in deutscher Sprache erlassen und sollte die bestehende Rechtsunsicherheit und - zersplitterung beseitigen. Die Carolina galt drei Jahrhunderte.

Im Mittelalter hatte man ein Verbrechen vornehmlich als eine Verletzung der zunächst verletzten Privatperson und als Folge auch die Strafe als das Recht der verletzten Person begriffen.

Privatrache war die Konsequenz , die aber auch durch Bußzahlung des Verbrechers vereitelt werden konnte. Lange Zeit ließ sich die Privatrache( Fehde) , trotz staatlicher und kirchlicher Landfrieden nicht unterdrücken. Verbrechen blieben oft ungeahndet, wenn der gewissenlose Schuldige genügend Freunde hatte, die durch Reinigungseid mit Eideshelfern von der Klage abschwören konnten.

Außer diesen Schräglagen heraus entwickelte Johannes Freiherr zu Schwarzenberg und Hohenberg die ersten Entwürfe zur Carolina, die dann schließlich 1532 von Karl V beschlossen wurde.

Die Carolina betrachtete Mord, Totschlag, Räuberei, Brandstiftung und Zauberei als Verbrechen.

Mittel um ein Geständnis zu erwirken war der Schuldbeweis durch zwei Augenzeugen oder das Bekennen , unter Umständen herbeigeführt durch die peinliche Befragung, zu der die Folter eingesetzt wurde.

Im Kontext neuzeitlicher Hexenprozesse bot die Carolina die Tatbestandsdefinition des Schadenszaubers, der mit dem Tod durch Feuer bestraft wurde.( Was dies für zahllose Frauen jener Zeit bedeutete ist hinlänglich bekannt.)

Die Strafen für begangenes Unrecht sind aus heutiger Sicht erschreckend. Es werden u.a. Finger abgehauen, Zungen und Ohren abgeschnitten, Menschen wurden gevierteilt, aufs Rad gebunden und dem Feuer übergeben.

Die Folter bleibt auch in der Carolina das menschenverachtende Mittel um ein Geständnis zu erwirken.

Die Gerichtsbarkeit mutet in Zeiten Karls geradezu noch archaisch an, so dass man im Grunde verwundert ist, dass man sich in der Carolina bereits mit dem Begriff der Notwehr befasst.

Doch trotz aller grausamen Methoden Geständnisse zu erwirken und Verurteilte auf perfide Weise zu töten, ist dieses Gesetzbuch ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, weil man endlich der privaten Willkür Einhalt gebot.

Eine interessante Lektüre für diejenigen, die sich darüber freuen möchten, dass die Zivilisation- zumindest in einigen Ländern dieser Welt- seither Fortschritte gemacht hat.

Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl des Fünften von 1532 (Carolina)



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