Zum Werk:
Die 'Einführung in die spanische Rechtssprache' erscheint nunmehr in der zweiten, völlig neubearbeiteten Auflage
Dieses Werk schult die passive Sprachkompetenz und trägt bei zum Aufbau des Fach-Wortschatzes
Grundlage der Unterrichtseinheiten sind Originaltexte: Gesetze, Kommentare, Verträge, Gerichtsurteile und Zeitungsartikel sowie Textauszüge aus juristischen Lehrbüchern. Sie dienen der Einführung in das Rechtsgebiet und als Ausgangspunkt für den Rechtsvergleich.
Die Auswahl der Texte berücksichtigt sowohl grundlegende Prinzipien und Institute des spanischen Rechts als auch die besonderen Unterschiede zwischen der spanischen und der deutschen Rechtsordnung. Die ausführliche Fachterminologie am Ende eines jeden Textes ermöglicht dem Leser eine schnelle Einarbeitung in die spanische Rechtssprache. Fragen zum Text und Hinweise zur Grammatik dienen der Kompetenzerweiterung in der Fremdsprache.
Neben der kontextbezogenen Erläuterung der wichtigsten Vokabeln und Begriffe werden typische grammatikalische Besonderheiten der Rechtssprache erläutert und in Übungen vertieft (Gerundien und Partizipien, Präpositionen, Konjunktionen, spezielle Ausdrücke).
In einem gesonderten Teil finden sich ein Glossar, kurze Hinweise zur Lösung der Fragen und zu den grammatikalischen Übungen.
Zur Neuauflage:
Die 2. Auflage berücksichtigt neben den allgemeinen Grundzügen des spanischen Rechts kürzlich erfolgte Änderungen im Europarecht, Europäischen Konvent, Jugendstrafrecht, Eherecht (Namensrecht), Arbeitsrecht.
Weiterer Pluspunkt: Praktische Hinweise für die Recherche nach einschlägigen Adressen in Spanien.
'(...) Es handelt sich um ein hervorragendes, kompetentes und im Unterricht geradezu unverzichtbares Hilfsmittel sowohl im sprachlichen Bereich wie auch für die bei der Befassung mit juristischen Texten unabdingbare Rechtsvergleichung, der es den gebührenden Raum einräumt. Ein Gradmesser für die Qualität des Buches mag auch sein, dass es von Studenten und Rechtsreferendaren bei ihren Praktika und Wahlstationen in Spanien mit Erfolg als Nachschlagewerk benutzt wird.'
Rechtsanwalt Dr. Otto M. Hierneis, in: informaciones, III/2004, zur 2. Auflage