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Zum Werk:
Das vorliegende Werk aus der Reihe der Münchener Anwaltshandbücher stellt das Sozialrecht umfassend dar und beantwortet die wesentlichen Fragen dieses Rechtsgebiets in gewohnt praxisorientierter, kompakter Form. So vermittelt es dem Anwalt einen sicheren Einstieg in die sehr spezielle Materie. Erläutert werden alle Themen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere die Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Rentenversicherung.
Die für die gesamte Reihe typische, integrierte Darstellungsform prägt auch dieses Werk: Es finden sich zahlreiche Checklisten, Formulierungsvorschläge, Muster und Praxistipps.
Das Werk wird in der zweiten Auflage auf den Rechtsstand 1.1.2005 gebracht und berücksichtigt somit sämtliche seit Erscheinen der Erstauflage in Kraft getretenen sozialrechtlichen Reformen (insbesondere die entsprechenden 'Hartz-Pakete'). Zudem wurde das Werk um einige zusätzliche, praxisrelevante Kapitel (z.B. zum EU-Sozialrecht) erweitert.
Werte der Sozialversicherung 2005
Überblick über das Sozialrecht
Das sozialrechtliche Mandat
- Sozialrechtsweg
- Sozialversicherte Angestellte und Selbstständige
- - Beitragsrecht
- - EU-Sozialrecht
Versicherungs- und Beitragspflichten
Verfahren und Leistungen nach Versicherungszweigen
- Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Erwerbsminderungsrente
- Unfallversicherung
- - Rehabilitationsrecht
- Pflegeversicherung
Förderung der privaten Altersvorsorge
Kindergeld
Erziehungsgeld
Verfahrensrecht
Ein Handbuch von beeindruckender QualitätWie dem Vorwort des Herausgebers zu entnehmen ist, handelt es sich bei dem vorliegenden - innerhalb kurzer Zeit nun schon in zweiter Auflage erscheinenden - Handbuch nicht um einen Kommentar, auch nicht um ein Lehrbuch, sondern um ein "Arbeitsbuch", das sich an dem Ablauf anwaltlicher Mandate im Sozialrecht orientiert. Unter dieser Prämisse beschränkt sich die Darstellung des materiellen Rechts auf die Bereiche und "Konfliktherde", die das Gespräch mit dem Mandanten und die streitige Fallbearbeitung typischerweise bestimmen, wobei alle Abschnitte ausführliche Hinweise zu den Rechtsschutzmöglichkeiten, zum vorläufigen Rechtsschutz und zu den Spezifika des Verwaltungsverfahrens enthalten. Zahlreiche Checklisten und Formulierungsvorschläge geben dem Benutzer praktische Hilfestellungen; ein Literatur- und Internetverzeichnis rundet den Service ab.
Schon auf den ersten Blick ist man von diesem Handbuch beeindruckt, denn es verfügt über einen gediegenen Einband und ist drucktechnisch hervorragend gestaltet. Mit welcher Akribie die Autoren an die Thematik herangehen und wie weit der Bogen ihrer Betrachtungen gespannt ist, kann man bereits dem 28 Seiten umfassenden und bestens gegliederten Inhaltsverzeichnis entnehmen. Hiernach werden zunächst das "sozialrechtliche Mandat" sowie die Versicherungs- und Beitragspflichten behandelt. Es folgen Abschnitte, die sich mit den Kernbereichen der sozialen Sicherung befassen, nämlich der Arbeitsförderung, der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, der Rehabilitation und der Pflege. Danach werden das Kindergeld und Erziehungsgeld, die Soziale Entschädigung, die Sozialhilfe und schließlich das Verfahrensrecht erläutert. Den Abschluss bildet ein sorgsam erarbeitetes Sachregister, das sich auf 68 Seiten erstreckt und es dem Benutzer ermöglicht, die im Einzelfall gesuchten Textpassagen mühelos aufzufinden.
Das Handbuch ist in erster Linie für Rechtsanwälte konzipiert worden, die sich mit sozialrechtlichen bzw. sozialmedizinischen Problemen konfrontiert sehen. Die Erläuterungen orientieren sich deshalb im Wesentlichen an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wobei die Autoren aber auch viele Entscheidungen der Instanzgerichte herangezogen haben, um so auf (noch) offene Rechtsfragen hinzuweisen und Argumentationsspielräume aufzuzeigen. Über den angesprochenen Interessentenkreis hinaus eignet sich das Werk auch für die Sozialleistungsträger, und zwar nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt, dass das "Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht" in starkem Maße Eingang in die sozialgerichtlichen Verfahren gefunden hat. Vor diesem Hintergrund kann es nur vorteilhaft sein, sich vorab mit den Argumenten vertraut zu machen, auf die sich der gegnerische Anwalt berufen wird.
Hans-Jürgen Sabel, Schwäbisch Gmünd
Herausgeber der Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle (EEK)