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Die Studie untersucht die dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten in den letzten 15 Jahren zugestandenen und von ihnen genutzten Optionen zur Kontrolle und Mitgestaltung europäischer Politik. Grundfrage ist, in welcher Form und unter welchen Umfeldbedingungen den beiden parlamentarischen Ebenen Anreizstrukturen geöffnet wurden, die zur substanziellen Reduzierung des Demokratiedefizits in der EU beitragen. Die Studie zieht hierzu die im Maastrichter Vertrag erstmals angelegte Verknüpfung der beiden Parlamentsebenen als Ausgangspunkt einer in dieser Form neuartigen Untersuchung heran. Analysiert werden Chancen und Grenzen eines europäischen Mehrebenenparlamentarismus. Die Studie bietet damit eine aktuelle und empirisch gesättigte Grundlage für die europäische Verfassungsdebatte. Sie wendet sich an Praktiker der Europapolitik, Sozialwissenschaftler und Europarechtler sowie an interessierte Journalisten und Multiplikatoren der politischen Bildung.
Grundlagen des europäischen MehrebenenparlamentarismusDiese Studie untersucht die dem Europäischen Parlament (EP) und den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten in den letzten 15 Jahren zugestandenen und von ihnen effektiv genutzten Optionen zur Begleitung, Kontrolle und Mitgestaltung europäischer Politik. Grundfrage war, in welcher Form und unter welchen Umfeldbedingungen den beiden parlamentarischen Ebenen Anreizstrukturen geöffnet wurden, die Chancen für eine substantielle Reduzierung des Demokratiedefizits beinhalten. Die Studie zieht hierzu die im Maastrichter Vertrag erstmals angelegte Verknüpfung der beiden Parlamentsebenen als Ausgangspunkt einer in dieser Form neuartigen Untersuchung heran: Der im Maastrichter Vertrag erstmals explizierte ‚Pfad' eines ‚Mehrebenenparlamentarismus' wird auf die Frage hin überprüft, ob hierdurch dem Demokratieproblem der Integration in einer Weise begegnet werden kann, das zur Behebung wesentlicher Aspekte des Demokratiedefizits beiträgt.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß die auch im Verfassungskonvent intensiv vorangetriebene (Rück)besinnung auf das Legitimationsreservoir der nationalen Parlamente kein hinreichendes Mittel zur Behebung eines Demokratieproblems darstellt, das die ‚Herren der Verträge' in ihrer parlamentarischen Dimension selbst zu verantworten haben. Auch die Gründung eines im EU-System direkt angesiedelten Sondergremiums der nationalen Parlamente besitzt nicht das Potenzial zur Generierung eines europäischen ‚Wir-Gefühls' und der damit verknüpften Überwindung des Demokratiedefizits der EU. Dagegen ist der informelle Ansatz gemeinsamer Ausschusssitzungen und bilateraler Treffen zwischen Abgeordneten des EP und nationaler Parlamente eher geeignet, die Schwachstellen der länderspezifischen Beteiligungsmechanismen pragmatisch zu beheben. Problematisch an diesem Lösungskonzept ist allerdings der geringe Grad an Öffentlichkeit derartiger Kooperationsformen.
Für die Entwicklung des Europäischen Parlaments in den Funktionsbereichen der Politikgestaltung, Kontrolle, Kreation und Selektion weist die Studie einen schrittweisen, im Verhältnis zum Transfer national-legislativer Kompetenzen auf die Ebene des Ministerrates zeitlich verzögerten Prozess von der Deparlamentarisierung der nationalen Politikebenen hin zur vorsichtigen Reparlamentarisierung auf der Ebene der EU-Organe nach. Dieser Reparlamentarisierungsprozess stellt sich als sektorspezifische und ‚pfadabhängige' Funktion rationaler Interessen der Mitgliedstaaten und des EP dar. Insgesamt ist das EP durch die Vertragsreformen sowie durch zahlreiche außervertragliche Änderungen des institutionellen Gefüges als parlamentarische Komponente der EU erheblich gestärkt worden. Die Erweiterung seiner Mitwirkungsmöglichkeiten und die Nutzung der hieraus resultierenden Handlungspotenziale haben zum effektiven Abbau des institutionell-parlamentarischen Demokratiedefizits beigetragen. Hieraus kann aber nicht geschlussfolgert werden, dass das EP über die Wahrnehmung von Einzelfunktionen hinaus die ‚demokratische Gesamtleitung' der EU ausübt.
Die Studie bietet damit eine aktuelle und empirisch gesättigte Grundlage für die europäische Verfassungsdebatte. Sie wendet sich an Praktiker der Europapolitik, Sozialwissenschaftler und Europarechtler sowie an interessierte Journalisten und Multiplikatoren der politischen Bildung. Die Arbeit wurde im Januar 2004 mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages ausgezeichnet.
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