Aus dem Inhalt:
Der 'Maunz-Dürig' ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Die Kommentierung des Artikels 1 (Schutz der Menschenwürde) und des Artikels 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person) durch Günter Dürig aus dem Jahr 1958 hat darin lange Zeit einen besonderen Stellenwert eingenommen.
Erst viele Jahre nach seinem Tod haben es jüngere Autoren gewagt, die Kommentierung der Art. 1 und 2 aus der Sicht der gegenwärtigen staats- und naturwissenschaftlichen Problematik neu zu bearbeiten.
Ein Vergleich zwischen der Bearbeitung Dürigs und seiner Nachfolger (Art. 1: Herdegen, Art. 2: Di Fabio) ist unter verschiedenen Gesichtspunkten interessant und hat in der Presse (FAZ v. 4.9.2003) großes Echo gefunden.
Da die Kommentierung Dürigs nach Einordnen der neuen Bearbeitungen in den Loseblatt-Kommentar nicht mehr zur Verfügung stünden, hat sich der Verlag zu einem gesonderten gebundenen Nachdruck entschlossen