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Auf Grund der sich verkürzenden Ausbildungszeiten ist bei den Examenskandidaten ein wachsendes Defizit zu beobachten: Zum Teil werden nicht einmal mehr die Grundlagen für das Gelingen einer jeden Klausur im öffentlichen Recht - insbesondere die Methodik der Subsumtion - vermittelt.
In dem neuen Werk werden daher typische Aufgabenstellungen einer öffentlich-rechtlichen Assessorklausur vorgestellt, in die einzelnen Bearbeitungsabschnitte 'seziert' und dann die Anforderungen an eine praxisgerechte Ausarbeitung dargestellt. Dabei wird in plakativen Randbemerkungen auf typische Fehler hingewiesen und - unterlegt durch Beispiele - Tipps gegeben, wie solche Fehler vermieden werden können.
So wird in übersichtlicher Weise - eher thesenartig, aber mit dem Anspruch optimaler 'Merkfähigkeit' - in gezielter Vorbereitung auf die bevorstehenden Assessorklausuren im öffentlichen Recht das in Erinnerung gerufen, was jeder Referendar für die Klausurbearbeitung in der Verwaltungsstation, insbesondere aber in der begleitenden Arbeitsgemeinschaft vermittelt bekommen haben sollte.
Eine gelungene Warnung vor dem "bösen Erwachen"Mitten im Assessorexamen befindlich, nutze ich die klausurfreien Tage zur Lektüre u. a. dieses Werkes. Es soll keine Wissenslücken im materiellen oder prozessualen Recht schließen, sondern im Hinblick auf den Titel sensibilisieren. Dafür ist das Buch aus meiner Sicht sehr gut geeignet!
Der Autor vermittelt einen Überblick über übliche Gestaltungen der öffentlich-rechtlichen Assessorklausur, skizziert jeweils den Aufbau der regelmäßig zu entwerfenden Entscheidungsentwürfe und geht an gegebener Stelle auf Fehlerquellen in der Klausurbearbeitung ein. Man hat durchweg das Gefühl, dass hier ein erfahrener Prüfer für das Zweite Staatsexamen eine Anleitung gibt, wie man die Korrektoren der eigenen Klausuren möglichst wenig verärgert. Dies stellt der Autor zum Teil so eindringlich dar, dass man sich zwar freut, dieses Werk in den Händen zu halten, ihn sich aber auf keinen Fall als Prüfer wünscht.
Es wird einem vor Augen geführt, dass vermeintliche "Kleinigkeiten" unter Umständen einen erheblichen Einfluss auf die Klausurbewertung haben. So z. B. wird auf den Unterschied zwischen "Vollzug" und "Vollziehung" sowie "Widerspruch" und "Widerspruchsschreiben" eingegangen, wird des Weiteren erläutert, warum der Unterliegende die Verfahrenskosten "zu tragen hat" und nicht "trägt".
Bei der Lektüre muss allerdings berücksichtigt werden, dass der Autor nur bedingt auf die verschiedenen landesrechtlichen Gepflogenheiten, z. B. hinsichtlich des Aufbaus einer Widerspruchsentscheidung oder des Rubrums eines Urteils, eingeht. Diese dürften dem geneigten Leser im Regelfall aber aus der eigenen Praxis hinlänglich bekannt sein.
An einigen Stellen des Buches hätte ich mir mehr Formulierungsvorschläge für die Klausur gewünscht. Beispielsweise ist es zwar sehr lehrreich zu erfahren, wie wichtig in der verwaltungsrechtlichen Entscheidung der so genannte Obersatz ist, insbesondere bei komplizierten Rechtsgrundlagen. Jedoch hätte ich gern darüber hinaus erfahren, wie ein guter anspruchsvoller Obersatz klausurtauglich ausformuliert klingt.
Dennoch hält das Buch, was es verspricht - die Fehlerquellensensibilisierung hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Assessorklausur. Eine sinnvolle Ergänzung für die persönliche Examensbibliothek!