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Lehr- und Praxiskommentar ist bestens gelungen und kann vorbehaltlos empfohlen werdenDie im Nomos-Verlag erscheinenden Kommentare zum Sozialgesetzbuch sind nicht nur von beeindruckender Qualität, sondern sie zeichnen sich auch durch ihre Aktualität aus. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Qualitätsmerkmal, denn angesichts gesetzlicher Änderungen und im Hinblick auf die Fortentwicklung der Rechtsprechung sind zeitnahe Neuerscheinungen für den Benutzer von entscheidender Bedeutung. Diesem Erfordernis einer höchstmöglichen Aktualität trägt auch die vorliegende Neuauflage Rechnung. Sie berücksichtigt insbesondere die umfangreichen Änderungen, die sich aus dem "Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder" und aus dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe" ergeben, darüber hinaus aber auch den neuesten Stand der Judikatur und des Schrifttums.
Bei dem von Kunkel herausgegebenen Kommentar handelt es sich um ein in jeder Beziehung anwenderfreundliches Werk. Dies ist wohl in erster Linie auf die Vorgehensweise der beteiligten Autoren zurückzuführen, denn sie arbeiten gewissermaßen im "Tandem" - soll heißen: Jede einzelne Vorschrift wurde gemeinsam durch Hochschullehrer und Praktiker kommentiert bzw. gegengelesen. Außerdem erfolgte eine "Tauglichkeitsprüfung" in den neuen Bundesländern (durch Praktiker der Jugendämter Dresden und Meißen) und für die Träger der freien Jugendhilfe (durch einen Referenten des Caritasverbandes). Mit dieser besonderen Arbeitsweise hebt sich der Kommentar deutlich von anderen Werken ab, die oftmals eine koordinierende Schlussredaktion vermissen lassen.
Der fachliche Inhalt des Kommentars lässt keine Wünsche offen, denn er trägt sowohl wissenschaftlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Praxis Rechnung, und zwar durch eine handwerklich saubere Auslegungsarbeit, die sich strikt an den Regeln juristischer Methodik orientiert. Die Erläuterungen als solche sind übersichtlich gegliedert, sorgsam begründet und prägnant formuliert.
In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, dass die Autoren bewusst auf Wortungetüme aus männlichen und weiblichen Endungen verzichtet haben. Dies geschieht - wie dem Vorwort zu entnehmen ist - "nicht aus Missachtung des weiblichen Geschlechts, sondern aus Achtung vor dem Stilgefühl von Leserinnen und Lesern". Über diese Betrachtungsweise sollten all jene einmal nachdenken, die uns tagtäglich mit entsprechenden Substantiven "zumüllen", so beispielsweise durch die auch im Bundesgesetzblatt permanent anzutreffende Redewendung "Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen" (man beachte die aus Sicht des weiblichen Geschlechts wenig charmante Reihenfolge).
Zurück zum Buch: Der Lehr- und Praxiskommentar ist bestens gelungen. Die Autoren bieten eine solche Vielzahl von Informationen und weiterführenden Hinweisen, dass der Benutzer kaum Probleme haben wird, die sich ihm stellenden Rechtsfragen zutreffend zu lösen. Der Lehr- und Praxiskommentar kann deshalb vorbehaltlos empfohlen werden.
Hans-Jürgen Sabel, Schwäbisch Gmünd
Herausgeber der Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle (EEK)
allumfassendes Standardwerk für alle BLIn diesem Klassiker werden junge und ältere KollegInnen gleichwohl "gut abgeholt". "Ein MUSS für alle in der Soz.päd. Arbeitenden"