1. Begriffe.

[177] § 1. »Klassenlage« soll die typische Chance

1. der Güterversorgung,

2. der äußeren Lebensstellung,

3. des inneren Lebensschicksals

heißen, welche aus Maß und Art der Verfügungsgewalt (oder des Fehlens solcher) über Güter oder Leistungsqualifikationen und aus der gegebenen Art ihrer Verwertbarkeit für die Erzielung von Einkommen oder Einkünften innerhalb einer gegebenen Wirtschaftsordnung folgt.

»Klasse« soll jede in einer gleichen Klassenlage befindliche Gruppe von Menschen heißen.

a) Besitzklasse soll eine Klasse insoweit heißen, als Besitzunterschiede die Klassenlage primär bestimmen.

b) Erwerbsklasse soll eine Klasse insoweit heißen, als die Chancen der Marktverwertung von Gütern oder Leistungen die Klassenlage primär bestimmen.

c) Soziale Klasse soll die Gesamtheit derjenigen Klassenlagen heißen, zwischen denen ein Wechsel

α. persönlich,

β. in der Generationenfolge

leicht möglich ist und typisch stattzufinden pflegt.

Auf dem Boden aller drei Klassenkategorien können Vergesellschaftungen der Klasseninteressenten (Klassenverbände) entstehen. Aber dies muß nicht der Fall sein: Klassenlage und Klasse bezeichnet an sich nur Tatbestände gleicher (oder ähnlicher) typischer Interessenlagen, in denen der Einzelne sich ebenso wie zahlreiche andere befindet. Prinzipiell konstituiert die Verfügungsgewalt über jede Art von Genußgütern, Beschaffungsmitteln, Vermögen, Erwerbsmitteln, Leistungsqualifikation je eine besondere Klassenlage und nur gänzliche »Ungelerntheit« Besitzloser, auf Arbeitserwerb Angewiesener bei Unstetheit der Beschäftigung eine einheitliche. Die Uebergänge von der einen zur anderen sind sehr verschieden leicht und labil, die Einheit der »sozialen« Klasse daher sehr verschieden ausgeprägt.

[Zu] a) Die primäre Bedeutung einer positiv privilegierten Besitzklasse liegt in

α. der Monopolisierung hoch im Preise stehender (kostenbelasteter) Verbrauchsversorgung beim Einkauf,

β. der Monopollage und der Möglichkeit planvoller Monopolpolitik beim Verkauf,

γ. der Monopolisierung der Chance der Vermögensbildung durch unverbrauchte Ueberschüsse,

δ. der Monopolisierung der Kapitalbildungschancen durch Sparen, also der Möglichkeit von Vermögensanlage als Leihkapital, damit der Verfügung über die leitenden (Unternehmer-)Positionen,

[177] ε. ständischen (Erziehungs-)Privilegien, soweit sie kostspielig sind.

I. Positiv privilegierte Besitzklassen sind typisch: Rentner. Sie können sein:

a) Menschenrentner (Sklavenbesitzer),

b) Bodenrentner,

c) Bergwerksrentner,

d) Anlagenrentner (Besitzer von Arbeitsanlagen und Apparaten),

e) Schiffsrentner,

f) Gläubiger, und zwar:

α. Viehgläubiger,

β. Getreidegläubiger,

γ. Geldgläubiger;

g) Effektenrentner.

II. Negativ privilegierte Besitzklassen sind typisch

a) Besitzobjekte (Unfreie, – s. bei »Stand«),

b) Deklassierte (»proletarii« im antiken Sinn),

c) Verschuldete,

d) »Arme«.

Dazwischen stehen die »Mittelstandsklassen«, welche die mit Besitz oder Erziehungsqualitäten ausgestatteten, daraus ihren Erwerb ziehenden Schichten aller Art umfassen. Einige von ihnen können »Erwerbsklassen« sein (Unternehmer mit wesentlich positiver, Proletarier mit negativer Privilegierung. Aber nicht alle (Bauern, Handwerker, Beamte) sind es.

Die reine Besitzklassengliederung ist nicht »dynamisch«, d.h. sie führt nicht notwendig zu Klassen kämpfen und Klassenrevolutionen. Die stark positiv privilegierte Besitzklasse der Menschenrentner z.B. steht neben der weit weniger positiv privilegierten der Bauern, ja der Deklassierten oft ohne alle Klassengegensätze, zuweilen mit Solidarität (z.B. gegenüber den Unfreien). Nur kann der Besitzklassengegensatz:

1. Bodenrentner – Deklassierter,

2. Gläubiger – Schuldner (oft = stadtsässiger Patrizier – landsässiger Bauer oder stadtsässiger Kleinhandwerker),

zu revolutionären Kämpfen führen, die aber nicht notwendig eine Aenderung der Wirtschaftsverfassung, sondern primär lediglich der Besitzausstattung und -verteilung bezwecken (Besitzklassenrevolutionen).


Für das Fehlen des Klassengegensatzes war die Lage des »poor white trash« (sklavenlose Weiße) zu den Pflanzern in den Südstaaten klassisch. Der poor white trash war noch weit negerfeindlicher als die in ihrer Lage oft von patriarchalen Empfindungen beherrschten Pflanzer. Für den Kampf der Deklassierten gegen die Besitzenden bietet die Antike die Haupt beispiele, ebenso für den Gegensatz: Gläubiger – Schuldner, und: Bodenrentner – Deklassierter.


§ 2. [Zu] b) Die primäre Bedeutung einer positiv privilegierten Erwerbsklasse liegt in:

α. der Monopolisierung der Leitung der Güterbeschaffung im Interesse der Erwerbsinteressen ihrer Klassenglieder durch diese,

β. der Sicherung ihrer Erwerbschancen durch Beeinflussung der Wirtschaftspolitik der politischen und andern Verbände.

I. Positiv privilegierte Erwerbsklassen sind typisch: Unternehmer:

a) Händler,

b) Reeder,

c) gewerbliche Unternehmer,

d) landwirtschaftliche Unternehmer,

e) Bankiers und Finanzierungsunternehmer, unter Umständen:

f) mit bevorzugten Fähigkeiten oder bevorzugter Schulung ausgestattete »freie Berufe« (Anwälte, Aerzte, Künstler),

[178] g) Arbeiter mit monopolistischen Qualitäten (eigenen oder gezüchteten oder geschulten).

II. Negativ privilegierte Erwerbsklassen sind typisch: Arbeiter in ihren verschiedenen qualitativ besonderten Arten:

a) gelernte,

b) angelernte,

c) ungelernte.

Dazwischen stehen auch hier als »Mittelklassen« die selbständigen Bauern und Handwerker. Ferner sehr oft:

a) Beamte (öffentliche und private),

b) die unter I f erwähnte Kategorie und die Arbeiter mit ausnahmsweisen (eigenen oder gezüchteten oder geschulten) monopolistischen Qualitäten [I g]. –

[Zu] c) Soziale Klassen sind

α. die Arbeiterschaft als Ganzes, je automatisierter der Arbeitsprozeß wird,

β. das Kleinbürgertum und

γ. die besitzlose Intelligenz und Fachgeschultheit (Techniker, kommerzielle und andere »Angestellte«, das Beamtentum, untereinander eventuell sozial sehr geschieden, je nach den Schulungs kosten),

δ. die Klassen der Besitzenden und durch Bildung Privilegierten.


Der abgebrochene Schluß von K. Marx' »Kapital« wollte sich offenbar mit dem Problem der Klasseneinheit des Proletariats trotz seiner qualitativen Differenzierung befassen. Die steigende Bedeutung der an den Maschinen selbst innerhalb nicht allzu ausgedehnter Fristen an gelernten auf Kosten der »gelernten« sowohl, wie zuweilen auch der »ungelernten« Arbeit ist dafür maßgebend. Immerhin sind auch angelernte Fähigkeiten oft Monopolqualitäten (Weber erreichen zuweilen typisch das Höchstmaß der Leistung nach 5 Jahren!). Der Uebergang zum »selbständigen« Kleinbürger wurde früher von jedem Arbeiter als Ziel erstrebt. Aber die Möglichkeit der Realisierung ist immer geringer. In der Generationenfolge ist sowohl für α wie für β der »Aufstieg« zur sozialen Klasse γ (Techniker, Kommis) relativ am leichtesten. Innerhalb der Klasse δ kauft Geld zunehmend – mindestens in der Generationenfolge – Alles. Klasse γ hat [insbes.] in den Banken und Aktienunternehmungen, die Beamten [haben in den höheren Stufen] die Chancen des Aufstiegs zu δ.


Vergesellschaftetes Klassen handeln ist am leichtesten zu schaffen

a) gegen den unmittelbaren Interessengegner (Arbeiter gegen Unternehmer, nicht: [gegen] Aktionäre, die wirklich »arbeitsloses« Einkommen beziehen; auch nicht: Bauern gegen Grundherren),

b) nur bei typisch massenhaft ähnlicher Klassenlage,

c) bei technischer Möglichkeit leichter Zusammenfassung, insbesondere bei örtlich gedrängter Arbeitsgemeinschaft (Werkstattgemeinschaft),

d) nur bei Führung auf einleuchtende Ziele, die regelmäßig von Nicht-Klassenzugehörigen (Intelligenz) oktroyiert oder interpretiert werden.


§ 3. Ständische Lage soll heißen eine typisch wirksam in Anspruch genommene positive oder negative Privilegierung in der sozialen Schätzung, begründet auf:

a) Lebensführungsart, – daher

b) formale Erziehungsweise, und zwar

α. empirische oder:

β. rationale Lehre, und den Besitz der entsprechenden Lebensformen;

c) Abstammungsprestige oder Berufsprestige.

Praktisch drückt sich ständische Lage aus vor allem in:

α. connubium,

β. Kommensalität, – eventuell

γ. oft: monopolistischer Appropriation von privilegierten Erwerbschancen oder Perhorreszierung bestimmter Erwerbsarten,

[179] δ. ständischen Konventionen (»Traditionen«) anderer Art.

Ständische Lage kann auf Klassenlage bestimmter oder mehrdeutiger Art ruhen. Aber sie ist nicht durch sie allein bestimmt: Geldbesitz und Unternehmerlage sind nicht schon an sich ständische Qualifikationen, – obwohl sie dazu führen können –, Vermögenslosigkeit nicht schon an sich ständische Disqualifikation, obwohl sie dazu führen kann. Andererseits kann ständische Lage eine Klassenlage mit- oder selbst allein bedingen, ohne doch mit ihr identisch zu sein. Die Klassenlage eines Offiziers, Beamten, Studenten, bestimmt durch sein Vermögen, kann ungemein verschieden sein, ohne die ständische Lage zu differenzieren, da die Art der durch Erziehung geschaffenen Lebensführung in den ständisch entscheidenden Punkten die gleiche ist.

»Stand« soll eine Vielheit von Menschen heißen, die innerhalb eines Verbandes wirksam

a) eine ständische Sonderschätzung, – eventuell also auch

b) ständische Sondermonopole in Anspruch nehmen.

Stände können entstehen

a) primär, durch eigene ständische Lebensführung, darunter insbesondere durch die Art des Berufs (Lebensführungs- bzw. Berufsstände),

b) sekundär, erbcharismatisch, durch erfolgreiche Prestigeansprüche kraft ständischer Abstammung (Geburtsstände),

c) durch ständische Appropriation von politischen oder hierokratischen Herrengewalten als Monopole (politische bzw. hierokratische Stände).

Die geburtsständische Entwicklung ist regelmäßig eine Form der (erblichen) Appropriation von Privilegien an einen Verband oder an qualifizierte Einzelne. Jede feste Appropriation von Chancen, insbesondere [von] Herren [gewalten oder Erwerbs] chancen, neigt dazu, zur Ständebildung zu führen. Jede Ständebildung neigt dazu, zur monopolistischen Appropriation von Herrengewalten und Erwerbschancen zu führen.

Während Erwerbsklassen auf dem Boden der marktorientierten Wirtschaft wachsen, entstehen und bestehen Stände vorzugsweise auf dem Boden der monopolistisch leiturgischen oder der feudalen oder der ständisch patrimonialen Bedarfsdeckung von Verbänden. »Ständisch« soll eine Gesellschaft heißen, wenn die soziale Gliederung vorzugsweise nach Ständen, »klassenmäßig«, wenn sie vorzugsweise nach Klassen geschieht. Dem »Stand« steht von den »Klassen« die »soziale« Klasse am nächsten, die »Erwerbsklasse« am fernsten. Stände werden oft ihrem Schwerpunkt nach durch Besitzklassen gebildet.

Jede ständische Gesellschaft ist konventional, durch Regeln der Lebensführung, geordnet, schafft daher ökonomisch irrationale Konsumbedingungen und hindert auf diese Art durch monopolistische Appropriationen und durch Ausschaltung der freien Verfügung über die eigene Erwerbsfähigkeit die freie Marktbildung. Davon gesondert.[180]


Quelle:
Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 51980.
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