Der österreichische Staatsvertrag, eigentlich: Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, gegeben zu Wien am 15. Mai 1955, wurde am 15. Mai 1955 in Wien im Schloss Belvedere von Vertretern der Alliierten Besatzungsmächten USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien und der österreichischen Regierung unterzeichnet und trat am 27. Juli 1955 offiziell in Kraft.
Gegenstand des Vertrages war die Wiederherstellung der souveränen und demokratischen Republik Österreich nach der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich (1938-1945), dem Ende des Zweiten Weltkrieges (1945) und der darauf folgenden Besatzungszeit (1945-1955).
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Der Staatsvertrag besteht aus einer Präambel und neun Teilen:
In 4 verpflichtet sich Österreich, keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland ein[zu]gehen (Anschlussverbot).
Zusätzlich zu der generellen Regelung und Anerkennung des österreichischen Staates sind im Artikel 7 die Minderheitenrechte der Kroaten und Slowenen geregelt. Dieser Teil des Staatsvertrages wurde bis heute nicht erfüllt (vgl. Ortstafelstreit).
In Artikel 9 verpflichtet sich Österreich, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und keine Wiederbetätigung von nazistischen und faschistischen Organisationen zuzulassen (vgl. Verbotsgesetz 1947).
Ausdrücklich aufrechterhalten wird das Habsburger-Gesetz von 1919. Österreich verpflichtete sich mit Unterzeichnung, der Sowjetunion die bis dahin von ihr verwalteten deutschen Vermögenswerte abzulösen, innerhalb von sechs Jahren waren rund 150 Millionen Dollar zu zahlen. Die Alliierten verpflichteten sich alle ihre Truppen von österreichischem Staatsgebiet abzuziehen.
Darüber hinaus kündigte Österreich an, nach Abschluss des Staatsvertrags aus freien Stücken die immerwährende Neutralität zu erklären, die somit zwar nicht im Staatsvertrag, jedoch mit diesem in engem Zusammenhang steht.
Am 1. November 1943 wurde von den Außenministern der Sowjetunion, Großbritanniens und der USA die Moskauer Deklaration beschlossen. Darin erklärten sie einerseits, „dass Österreich, das erste freie Land, das der typischen Angriffspolitik Hitlers zum Opfer fallen sollte, von deutscher Herrschaft befreit werden soll“ und „die Besetzung Österreichs durch Deutschland am 15. März 1938 als null und nichtig“ angesehen wird, hielten anderseits auch fest: „Österreich wird aber auch daran erinnert, dass es für die Teilnahme am Kriege an der Seite Hitler-Deutschlands eine Verantwortung trägt, der es nicht entrinnen kann“.
Die erste frei gewählte Nachkriegsregierung Österreichs unter der Oberaufsicht der alliierten Besatzungsmächte hatte bereits im Jänner 1947 in London versucht, einen Friedensvertrag mit den Alliierten auszuhandeln. Ab März 1947 wurden die weiteren Verhandlungen nach Moskau verlegt. Die Verhandungsteilnehmer aus den Reihen der ÖVP unter Führung von Leopold Figl und Julius Raab stimmten den sowjetischen Forderungen weitgehend zu, während die SPÖ-Verhandler sich, auch um die Distanz zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten zu wahren, den sowjetischen Forderungen nicht uneingeschränkt beugen wollten. Erst Bruno Kreisky, damals Staatssekretär im Außenministerium, konnte als sozialdemokratischer Delegierter seine Parteikollegen schließlich davon überzeugen, dass ihre antisowjetische Haltung die Verhandlungen behinderte.
Als problematisch erwiesen sich für die Verhandlungen zum Staatsvertrag zunächst jugoslawische Gebietsansprüche auf Teile Südkärntens. Durch den Konflikt zwischen dem sowjetischen Staatschef Josef Stalin und dem Ministerpräsidenten der Volksrepublik Jugoslawien Josip Broz Tito im Jahr 1949 verlor dieser Aspekt für die Sowjetunion an Bedeutung und die bestehenden Grenzen wurden beibehalten.
Ein schwerwiegenderes Problem stellten die Fragen zum „deutschen Eigentum“ in Österreich dar. Das umfasste allen Grundbesitz, der schon vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 deutschen Staatsbürgern gehört hatte, weiters jeden nach dem „Anschluss“ von Deutschen nach Österreich gebrachten Besitz sowie mit deutschem Kapital in Österreich errichtete Industrieanlagen und auch jeden Besitz, der von Deutschen in den Jahren von 1938 bis 1945 in Österreich erworben worden war (ausgenommen waren erzwungene Käufe und Enteignungen). In der sowjetischen Besatzungszone waren etwa die gesamte Erdölindustrie, die Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft und eine Reihe von Industrieunternehmen (insgesamt rund 300) als deutsches Eigentum beschlagnahmt worden und standen unter Verwaltung des USIA (Uprawlenije Sowjetskim Imuschtschestwom w Awstriji, „Verwaltung des sowjetischen Eigentums in Österreich“).
Auf der politischen Ebene war die, vor allem von der Sowjetunion geforderte, Verknüpfung der Verhandlungen mit Österreich mit einem Friedensvertrag zwischen den Alliierten und Deutschland ein Hindernis auf dem Weg zu einer raschen Einigung. Mit der Verschärfung des Kalten Krieges wurde auch ein vorgezogener Staatsvertrag mit Österreich immer unwahrscheinlicher.
Erst als Dwight D. Eisenhower Harry S. Truman als Präsident der USA abgelöst hatte und Josef Stalin 1953 verstorben war, wurde das Verhandlungsklima zusehends besser. Nachdem Julius Raab im selben Jahr neuer österreichischer Bundeskanzler geworden war, änderte sich auch der Verhandlungsstil auf österreichischer Seite.
An der Berliner Außenministerkonferenz vom 25. Jänner bis 28. Februar 1954 nahmen auch Vertreter Österreichs teil. Die Sowjets wollten hier weiterhin nur unter der Auflage einem Vertrag mit Österreichischen zustimmen, dass sowjetische Truppen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland im Land stationiert blieben. Dem stimmten die Westmächte nicht zu und auch Österreich war dagegen. Als weitere Bedingung nannte der sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow, dass Österreich ein neutraler Staat sein müsse, was die Westalliierten befürchteten ließ, dass ihre Truppen in Italien durch die neutrale Schweiz und ein neutrales Österreich vom Hauptkontingent ihrer Streitkräfte in Europa abgeschnitten werden könnten. Eine Neutralität nach Schweizer Vorbild war bereits von Karl Renner (SPÖ), von 1945 bis 1950 erster Bundespräsident der Republik nach dem Zweiten Weltkrieg, vorgeschlagen worden und wurde auch von seiner Partei unterstützt.
Während Westdeutschland (BRD) 1954 der NATO beitrat wurden die Verhandlungen über die volle Souveränität Österreichs in Moskau weitergeführt. Im März 1955 traf auf Einladung der sowjetischen Regierung unter Georgi Malenkow eine österreichische Delegation in Moskau ein. Teilnehmer waren Vizekanzler Adolf Schärf (SPÖ), Außenminister Leopold Figl (ÖVP) und Staatssekretär Bruno Kreisky (SPÖ), Verhandlungsleiter war Bundeskanzler Julius Raab (ÖVP). Die Gespräche von 12. bis 15. April führten zum Durchbruch und gelten auch als Geburtsstunde der österreichischen Neutralität. Die Sowjets verlangten die Neutralität direkt im Vertrag zu verankern. Sie betrachteten die immerwährende Neutralität als Vorbedingung für die Wiederelangung der Souveränität Österreichs, während die Verhandler aus Österreich sie davon zu überzeugen suchten, dass nur ein souveräner Staat seine rechtlich verbindliche Neutralität beschließen kann. Schließlich führten die Gespräche zu dem Ergebnis, dass das Neutralitätsgesetz vom freien und souveränen Staat Österreich beschlossen werden sollte. Im Abschlussdokument, dem Moskauer Memorandum, wurde festgehalten, dass Österreich ein neutraler Staat sein würde und die vier alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges die Unversehrtheit und Unverletzlichkeit des Staatsgebietes garantieren würden. So konnte Raab bei der Rückkehr der Verhandler am Flugplatz Bad Vöslau am 15. April verkünden: „Österreich wird frei sein“.
Am Tag vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages gelang es Außenminister Figl in den Schlussverhandlungen in Wien noch, die Nennung der Mitschuld Österreichs am Zweiten Weltkrieg aus der Präambel des Vertrages zu streichen.
Am 15. Mai 1955 wurde der Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich schließlich im Marmorsaal der Schlosses Belvedere in Wien unterzeichnet. Dabei fielen auch die Worte Figls: „Österreich ist frei“, eines der bekanntesten politischen Zitate der jüngeren Geschichte Österreichs.; allerdings noch im Marmorsaal, nicht, wie oft behauptet, am Balkon bei der Präsentation des Vertrages.
Der Staatsvertrag trägt die Unterschriften folgender neun Personen:
Der Vertrag wurde am 7. Juni durch den Nationalrat ratifiziert.
Die Besatzungsmächte hatten mit einer langen Besatzungszeit gerechnet und bauten daher für ihre nachziehenden Familienangehörigen bereits Wohnsiedlungen, u.a. in Salzburg das Camp Roeder der US-Amerikaner für etwa 10.000 Personen. Im September 1955 verließen die letzten sowjetischen Soldaten das österreichische Staatsgebiet, die der Westalliierten folgten am 25. Oktober.
Am 26. Oktober, einen Tag nachdem die letzten Besatzungssoldaten österreichisches Territorium verlassen hatten, wurde die Neutralitätserklärung in die Bundesverfassung aufgenommen. Damit erklärte Österreich keinen militärischen Bündnissen beizutreten, keine fremden militärischen Stützpunkte auf seinem Territorium zuzulassen und seine Unabhängigkeit mit allen gebotenen Mitteln zu verteidigen. Der 26. Oktober ist seit 1965 im Gedenken daran der österreichische Nationalfeiertag (zuvor: Tag der Fahne). Am 14. Dezember 1955 wurde Österreich Mitglied der Vereinten Nationen.
Österreich war mit dem Staatsvertrag der einzige europäische Staat, der nach 1945 bis zur samtenen Revolution 1989 auf friedlichem Weg per Vertrag frei von allen Besatzungsmächten wurde. In der Zeit des Kalten Krieges wurden das Anschlussverbot und die immerwährende Neutralität dahingehend interpretiert, dass ein Beitritt zur EWG nicht erlaubt sei. So trat Österreich 1959 der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bei, der damals auch Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien, Portugal und die Schweiz angehörten. Erst 1995 wurde es Mitglied der Europäischen Union (EU).
Im Jubiläumsjahr 2005 konnte die Vertragsurkunde aus dem Staatsarchiv des Außenministeriums in Moskau erstmals auf der Schallaburg in Niederösterreich und im Wiener Schloss Belvedere der Öffentlichkeit im Rahmen von Ausstellungen gezeigt werden.
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