| Österreichisches Bundesheer | |
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| Übersicht | |
| Gründung | 1955 (Neugründung) |
| Truppenstärke insgesamt | 55.000 Mann |
| Militärbudget | 2.930.000.000 US-$ |
| Sitz | Wien |
| Oberbefehlshaber | Bundespräsident Heinz Fischer |
Das österreichische Bundesheer als bewaffnete Streitmacht der Republik Österreich ist Teil der österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80 B-VG unter dem Oberbefehl des Bundespräsidenten. Die Befehlsgewalt über das Bundesheer, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten obliegt, wird durch das Bundesministers für Landesverteidigung ausgeübt. Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.
Rechtlich gesehen ist das Bundesheer Teil der Bundesverwaltung. Ein militärischer Befehl ist als Weisung im Sinne des Artikel 20 B-VG zu qualifizieren. Der derzeitige Bundesminister für Landesverteidigung ist Norbert Darabos, Chef des Generalstabes ist General Roland Ertl.
Die Aufgaben des Bundesheeres sind gemäß Art. 79 B-VG und § 2 Abs. 1 Wehrgesetz festgelegt. Neben der militärischen Landesverteidigung obliegt dem Bundesheer danach die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit, sowie die Hilfeleistung bei Katastropheneinsätzen.
Das Bundesheer hat seit 1955 bereits mehrere militärische Einsätze zum unmittelbaren Schutz der Grenzen absolviert (Ungarn 1956, Tschechoslowakei 1968, Jugoslawien 1991)
Das Bundesheer besteht aus ca. 35.000 Mann im Präsenzstand und ca. 75.000 Mann der Miliz. (Bis 2010 soll die Truppenstärke auf 55.000 Mann herabgesetzt werden)
Die Organisation des Bundesheeres in Friedenszeiten umfasst nur Wehrpflichtige des Präsenzstandes, die Einsatzorganisation umfasst auch die Milizsoldaten. Für die Heranziehung von mehr als 5.000 Mann der Miliz oder Reserve ist die Ermächtigung des Bundespräsidenten erforderlich.
Die organisatorische Gliederung des Bundesheeres sieht vor allem folgende Kommanden vor: Das Streitkräfteführungskommando in Graz bzw. Salzburg und das Kommando Einsatzunterstützung in Wien.
Seinen personellen Höchststand erreichte das Bundesheer in der Raumverteidigungsära 1987 mit 14 höheren Kommanden, 7 Brigadekommanden, 34 Regimentern, 158 Bataillonen sowie 943 Einheiten.
Seit 1960 ist das Heer an Auslandseinsätzen unter UN-Mandat beteiligt, seit 1995 in der Partnerschaft für den Frieden der NATO. Um das Bundesheer an die Anforderungen der kommenden Jahre anzupassen, wurde vom damaligen Bundesminister Günther Platter eine Reformkommission eingesetzt, deren Bericht Mitte Juni 2004 offiziell an den Minister übergeben wurde.
Nach Ende des Ersten Weltkriegs wurden die kaiserlichen Armeen abgeschafft und statt dessen das Bundesheer eingerichtet. Es wurde unter anderem auch im Österreichischen Bürgerkrieg eingesetzt. 1938 wurde es nach dem Anschluss an Deutschland widerstandslos der deutschen Wehrmacht einverleibt, nachdem Bundeskanzler Kurt Schuschnig befohlen hatte, „kein deutsches Blut zu vergießen“. Generäle, Offiziere und andere Führungskräfte des Heeres, die anderer Meinung gewesen waren, wurden anschließend von der deutschen Wehrmacht entlassen und teilweise auch eingesperrt oder ermordet.
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Da das Bundesheer der 1. Republik nach dem „Anschluss“ zwangsweise der Deutschen Wehrmacht einverleibt worden war und mit dieser im 2. Weltkrieg unterging, verfügte Österreich nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zunächst über keine eigenen Streitkräfte. Da im Kalten Krieg eine Aufhebung der Besatzung durch die Alliierten nur zu erwarten war, wenn die junge 2. Republik ihre Neutralität auch eigenständig militärisch sichern konnte, war die Wiedererrichtung einer österreichischen Streitmacht wesentliche Voraussezung für den Staatsvertrag von 1955 und die dadurch erlangte vollständige Souveränität Österreichs.
Die militärischen und Luftfahrt-Bestimmungen des Staatsvertrages von 1955 sehen zahlreiche, insbesondere Spezialwaffen betreffende, Einschränkungen des Bundesheeres vor, von denen die meisten jedoch Anfang der 90er Jahre von der Bundesregierung völkerrechtlich einseitig als obsolet aufgehoben wurden.
weitere Ereignisse bis 1955:
Das Raumverteidigungskonzept sah den Kampf und die starke Verteidigung von Schlüsselzonen vor, die auch mit tausenden „Festen Anlagen“ (Bunker), vorbereiteten Sperren, Feldsperren, Sprenganlagen, Landwehrlagern, etc. und starken Einheiten geschützt waren. Die Schlüsselzonen und Sperranlagen befanden sich großteils im alpinen, d.h. leichter zu verteidigenden Bereich und waren vor allem gegen den Warschauer Pakt, in Tirol vor allem gegen die NATO aus Deutschland und Italien gerichtet.
Die Bundesregierung hätte sich in die Einsatzzentrale Basisraum zurückziehen sollen. Außerhalb der Schlüsselzonen gab es die sogenannten Raumsicherungszonen, in denen durch eine guerillaartige Kleinkriegstaktik durch Jagdkampfbataillone ein potentieller Angreifer (der nach damaliger Planung NATO bzw. Warschauer Pakt oder Jugoslawien war) einen möglichst hohen Eintrittspreis ins neutrale Österreich zahlen sollte und auch danach in seinen Nachschublinien und Einheiten bekämpft werden sollte (siehe auch z.B. Kriegsführung in Afghanistan bzw. heute Irak). Eine starke Verteidigung außerhalb der Schlüsselzonen direkt ab der Staatsgrenze war für den Operationsfall Jugoslawien vorgesehen, der ja dann 1991 in abgeschwächter Form auch eintrat.
Das Raumverteidigungskonzept war, wie aus inzwischen veröffentlichten Dokumenten der ehemaligen potentiellen Gegner hervorgeht, vom Ausland doch „gefürchtet“. So plante z.B. die Ungarische Armee für eine nur leicht geschützte Raumsicherungszone 50 bis 70 Geschütze und Granatwerfer, 10 bis 15 Panzer und 15 bis 20 Geschütze (im Direktbeschuß) pro Kilometer ein. Bei einem derartigen Kräfteeinsatz würde das Tempo des Vormarsches innerhalb der Raumsicherungszone 2,5 bis 3 Kilometer pro Stunde betragen. Für einen Vormarsch in den Schlüsselzonen sahen sich die Ungarn damals nicht gerüstet. (Quelle: Vortrag eines Ungarischen Generals in „Information zur Sicherheitspolitik Nr.20“, Juli 1999) Ein Einmarsch der NATO aus Italien hätte dank der in den Tälern vorbereiteten Sperren und Sprengpläne effizient behindert werden können. Kritiker bezweifelten jedoch, ob eine reale Verteidigungsmöglichkeit angesichts des möglichen Einsatzes vonKernwaffen durch den Gegner bestanden hätte.
In großen Raumverteidigungsübungen wurden verschiedene Szenarien beübt - dabei wurden auch mehrmals Spione verhaftet; 1979 auch einer aus der Schweiz.
Die in Landwehrstammregimentern organisierte Armee hatte einen sehr hohen, aber gut ausgebildeten Milizanteil (Planung 300.000 Mann). Milizsoldaten des Vorarlberger Jagdkampfbataillon (JaKB) 911 hatten wie in der benachbarten Schweiz sogar das Sturmgewehr mit Munition zu Hause. Eine Ausdehnung dieser Regelung auf andere Einheiten in Westösterreich war geplant, wurde jedoch durch das absehbare Ende des Kalten Krieges nicht mehr umgesetzt. Mit dem Zerfall des Warschauer Paktes war auch das Raumverteidigungskonzept überholt. Ab 1992 erfolgte daher die Umgliederung der Landwehrstammregimenter in Jäger- und Stabsregimenter und eine deutliche Reduktion der personellen Stärke.
siehe auch: Ranghöchste Offiziere des Österreichischen Bundesheeres seit 1956
Um das Bundesheer an die Anforderungen der kommenden Jahre anzupassen, wurde von Bundesminister Günther Platter eine Reformkommission, bestehend aus militärischen Experten und prominenten österreichischen Persönlichkeiten, unter der Leitung von Helmut Zilk eingesetzt, deren Bericht Mitte Juni 2004 offiziell an den Minister übergeben wurde.
Der Bericht enthält im Kern folgende Vorschläge:
Streitkräfteführungskommando (Graz und Salzburg)
Landstreitkräfte
Führungsunterstützung, zwei Fernmeldebataillone (Villach und St. Johann i. Pongau) und vier Führungsunterstützungskompanien in den Brigaden.
Kampf, zehn Infanteriebataillone gegliedert in zwei Panzergrenadierbataillone und acht Jägerbataillone, zwei Panzerbataillone.
Kampfunterstützung, drei Artillerie-/Aufklärungsbataillone , drei Pionierbataillone, vier leichte ABC Abwehrkompanien (Hörsching, Graz, Mautern, Schwaz) und eine schwere ABC Abwehrkompanie (Korneuburg) und drei Militärstreifenkompanien (Wien, Salzburg und Graz).
Spezialeinsatzkräfte, Jagdkommandobataillon (mobilisierbar) (Wiener Neustadt)
9 Militärkommanden, mit Expertenstäben (mobilisierbar) und jeweils einen leichten Jägerbataillon (mobilisierbar) und einem Pionierbataillon (mobilisierbar), in Wien zwei leichte Jägerbataillone (mobilisierbar) und dem Gardebataillon.
| 3. PzGrenBrig (Mautern) | 4. PzGrenBrig (Ebelsberg) | 6. JgBrig (Absam) | 7. JgBrig (Klagenfurt) |
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Luftstreitkräfte
Kommando Luftraumüberwachung (Salzburg)
Passive Luftraumüberwachung (mobile und stationäre Radaranlagen) mit einem Radarbataillon (Salzburg), Aktive Luftraumüberwachung mit dem Überwachungsgeschwader (Zeltweg) und zwei Fliegerabwehrbataillone (Salzburg und Zeltweg) und Radar- (Salzburg) und Fliegertechnik (Zeltweg).
Kommando Luftunterstützung (Hörsching)
Luftunterstützungsgeschwader (Hörsching und Langenlebarn) Luftaufklärung und Fliegertechnik (Hörsching und Langenlebarn)
Kommando Einsatzunterstützung (Wien)
Akademien und Schulen
Ämter
Das Wehrsystem sieht vor, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger im Alter von 17 bis 40 (Offiziere, Unteroffiziere und Spezialisten: 65) Jahren wehrpflichtig ist und Frauen freiwillig Dienst im Bundesheer leisten können. Männliche Staatsbürger, die aus Gewissensgründen die Erfüllung der Wehrpflicht verweigern, müssen Ersatzdienst leisten (Zivildienst). Das Bundesheer wird somit vor allem auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt.
Gemäß Artikel 79 B-VG ist das Bundesheer nach einem Milizsystem einzurichten, wonach es in Friedenszeiten nur zu Übungen und in geringerer Mannstärke zusammentritt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand, dem Milizstand oder dem Reservestand an:
| Präsenzstand | Personen, die dem Präsenzstand angehören sind Soldaten. Dem Präsenzstand gehören Wehrpflichtige an, die zum Präsenzdienst (in der Dauer von insgesamt 6 Monaten) einberufen sind („Präsenzdiener“) - bzw Frauen, die sich freiwillig zum Ausbildungsdienst melden - sowie Personen, die dem Bundesheer aufgrund eines Dienstverhältnisses angehören („Berufssoldaten“).
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| Milizstand | Dem Milizstand gehören Personen an, die nicht im Präsenzstand sind, jedoch auch nicht in den Reservestand (siehe unten) getreten sind. Demnach ist „Milizsoldat“, wer beispielsweise im Zuge einer Mobilmachung vom Reservestand in den Milizstand versetzt wird oder sich in Friedenszeiten freiwillig, vor Rückkehr in den Zivilberuf, zur militärischen Weiterbildung in regelmäßigen Truppenübungen verpflichtet hat. Bis 2006 befanden sich im Milizstand auch jene Wehrpflichtige, die Grundwehrdienst von weniger als 8 Monaten geleistet hatten und die restliche Zeit in Form von z.B. alljährlichen Truppenübungen ableisteten.
Der Milizstand zeichnet sich dadurch aus, dass der Milizsoldat zwar in das Bundesheer eingegliedert, jedoch nur zu Übungs- und Einsatzzwecken militärisch tätig ist und ansonsten einem Zivilberuf nachgeht.
Durch ihre Eingliederung in die Einsatzorganisation treffen Milizsoldaten besonders Pflichten im Rahmen der Einsatzvorbereitung, sie können Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände zur persönlichen Verwahrung bekommen und sind unter den Voraussetzungen des § 35 Wehrgesetz zum Tragen der Uniform auch in Nichtübungs- oder Einsatzzeiten berechtigt. |
| Reservestand | Alle Wehrpflichtigen, die weder dem Präsenzstand noch dem Milizstand angehören, sind „Reservisten“. Sie können außerhalb des Bundesheeres ihren Dienstgrad nur mit dem Zusatz „dRes“ („des Reservestandes“) führen und sind unter den Voraussetzungen des § 35 Wehrgesetz zum Tragen der Uniform auch in Nichtübungs- oder Einsatzzeiten berechtigt.
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Von den mehr als 1.000.000 ausgebildeten Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 40 (bzw. 65) stehen ca. 35.000 im Präsenzstand (= ca. 18.000 Berufssoldaten + ca. 17.000 Präsenzdiener), ca. 75.000 im Milizstand und theoretisch ca. 945.000 im Reservestand. Von letzteren wird jedoch aufgrund von mangelnder Eignung für den Einsatz bzw. Unabkömmlichkeit im Zivilberuf nur ein sehr geringer Teil heranziehbar sein.
Der Übergang von der Friedens- in die Einsatzorganisation erfolgt durch die Mobilmachung. Alle für den Einsatz aufzubietenden Soldaten leisten dann Einsatzpräsenzdienst. Die Heranziehung von Milizsoldaten und Reservisten zum Einsatzpräsenzdienst verfügt bis zu einer Gesamtzahl von 5.000 Mann (innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung) der Bundesminister für Landesverteidigung, darüber hinaus der Bundespräsident.
| Führungstruppen |
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| Kampftruppen |
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| Kampfunterstützung |
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| Logistik |
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| Wien | Niederösterreich | Burgenland |
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| Oberösterreich | Steiermark | Salzburg |
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| Kärnten | Tirol | Vorarlberg |
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Im Felddienst ist der bequem geschnittene braungraue "Anzug 75" mit Feldhemd und Feldjacke (bei kühlem Wetter) immer noch weit verbreitet. Seit 1992 ist das braungraue Nationalitätsabzeichen mit der Beschriftung "ÖSTERREICH - BUNDESHEER" auf dem linken Oberärmel angebracht. Als Kopfbedeckung dienen die Feldkappe ( Barett, Fliegermütze) und die Plüschkappe (letztere mit Ohrenschutz).
Die Ausgangs- bzw. Gesellschaftsuniform wird als "Anzug 65" bezeichnet und seit 1965 in unveränderter Form ausgegeben. Sie besteht sie aus feldgrauem Uniformrock, hellgrauer (früher: eisengrauer) Anzugshose, schwarzen Halbschuhen und Tellerkappe. Der weiße Uniformrock wird mit einer schwarzblauen Hose kombiniert.
Der Uniformrock (feldgrau): Gebräuchlich sind drei Arten von Knöpfen: Offiziere tragen goldfarbene Knöpfe mit glattem Rand, strichmattiertem Grund und geprägtem stilisiertem Bundesadler. Unteroffiziere desgleichen, jedoch silberfarben. Die Knöpfe der Chargen und Rekruten sind dagegen grau mit glattem Rand und fein gekörnter Innenfläche. Auf der linken Schulter des Uniformrocks tragen Offiziere eine geknöpfte Spange aus goldfarbener Litze; bei Unteroffizieren ist die Spange silberfarben, beim Vizeleutnant gold-silbern meliert. Zum "Anzug 65" sind weder Stoffgürtel noch Leibriemen erlaubt.
Der Uniformrock (weiß): Eine Besonderheit stellt der weiße Uniformrock dar. Trageberechtigt waren zunächst die Offiziere, seit 1980 auch die Unteroffiziere. Der weiße Rock ist auf eigene Kosten zu beschaffen. Zunächst nur im Sommerhalbjahr und zu offiziellen militärischen Veranstaltungen vorgesehen, darf er seit 1977 ganzjährig benutzt werden. Üblichlich ist mittlerweile auch das Tragen bei zivilen Veranstaltungen, wie etwa dem Wiener Opernball. 1986 wurde die Uniformhose schwarzblau eingeführt. Anstelle der Passepoillierung ist die Hose mit einem dunkelblauen Smokingband ausgestattet.
Die Tellerkappe: Das Modell orientiert sich an der ehemaligen österreichisch-ungarische Marineoffizierskappe. Sie hat einen schwarzen Lackschirm sowie einen farbigen Kopfstreifen (Landstreitkräfte: schwarz; Luftstreitkräfte: silbergrau), für Offiziere aus Samt, für Unteroffiziere, Chargen und Rekruten aus Halbkammgarn. Die Kappenrosen sind identisch mit denen der Fliegertellerkappe. Das Emblem (Landstreitkräfte: Bundesadler im Eichenlaubkranz; Luftstreitkräfte: Adler-Doppelschwinge im Lorbeerkranz) ist für Offiziere gold-, für Unteroffiziere silberfarben, jeweils aus Metall oder gestickt. Chargen und Rekruten legen ein altsilberfarbenes Abzeichen aus Metall an. Den Dienstgrad General unterscheidet seit 1982 ein scharlachrot unterlegtes Emblem vom Generalleutnant. Die beiden miteinander verdrillten Mützenkordeln sind für Offiziere goldfarben, für Unteroffiziere silberfarben, für den Vizeleutnant gold-silbern meliert.
Zu Paraden wird eine dem Gesellschaftsanzug ähnelnde Uniform getragen, jedoch mit Helm, Paradeschuhen (für Offiziere Paradestiefel), braunem Leibriemen und weißen Handschuhen. An der linken Schulter des Uniformrocks wird dazu eine Fangschnur angelegt -goldfarben für Offiziere, silberfarben für Unteroffiziere, weiß für Chargen und Wehrmänner. Offiziere tragen außerdem Säbel, Säbelkuppel und Portepee.
siehe: Dienstgrade im Bundesheer
Das österreichische Bundesheer nimmt seit 1960 an friedenserhaltenden internationalen Einsätzen teil:
Hauptartikel: Österreichische Luftstreitkräfte
Kampftruppen: Jäger; Jagdkommando; Garde; Panzertruppe; Panzergrenadiere; Fliegertruppe; Fliegerabwehr
Kampf- und Führungsunterstützungstruppen: Pioniere; Artillerie; Aufklärer; Fernmelder; ABC-Abwehr
Weitere Waffengattungen: Sanitäter; Militärstreife; Versorgung; Luftraumüberwachung