Abhängig zivile Erwerbspersonen (AZE) sind voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einschließlich Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Beamte (ohne Soldaten) sowie alle gemeldeten Arbeitslosen (ALO) am Wohnort.
Das Wort "abhängig" bezieht sich hierbei also auf Personen, deren Lebensunterhalt von anderen Personen finanziell abhängt (Arbeitgeber und Staat) - im Gegensatz zu "Selbstständigen" und "mithelfenden Familienangehörigen", die unabhängig sind. Sie sind nur auf sich selbst bzw. auf die Familie angewiesen (siehe zivile Erwerbspersonen).
Das Gegenteil von erfassten Personen "am Wohnort" sind solche "am Arbeitsort". D.h. die Zahl der AZE umfasst also auch alle Auspendler.