Das Abitur (von lateinisch abire = davongehen; daraus neulateinisch abiturire = abgehen werden, abituriens = Abiturient, abiturium = Abitur; kurz: Abi) bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den höchsten erreichbaren Schulabschluss. Das Abitur bezeichnet die Hochschulreife bzw. die erworbene Reife und Befähigung (Reifezeugnis, Abiturzeugnis) zu einem Studium an einer Hochschule bzw. Universität.
In anderen Staaten oder Regionen des deutschen Sprachraums, wie Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Südtirol usw. und vielen anderen mitteleuropäischen Ländern, wie Tschechien, Slowenien, Kroatien, usw. wird das Abitur bzw. der höchste allgemein bildende Schulabschluss als Matura bezeichnet.
Zu unterscheiden ist das Abitur als allgemeine Hochschulreife (uneingeschränkte Studienberechtigung) vom Abitur als fachgebundene Hochschulreife (eingeschränkte Studienberechtigung für bestimmte Fächer).
Als Fachabitur wird seit dem Schuljahr 2006/2007 offiziell die Fachhochschulreife bezeichnet für die erworbene Reife und Befähigung zu einem Studium an einer Fachhochschule bzw. einem vergleichbaren Studium an einer anderen Hochschule. In der Schweiz wird dieser zweithöchste schulische Bildungsabschluss als Berufsmatura bezeichnet. Umgangssprachlich steht das Fachabitur in einigen Gegenden auch für die fachgebundene Hochschulreife.
Dem Abitur voraus geht eine Reifeprüfung. Diese wird auf Grund der Kulturhoheit der Bundesländer durch Landesrecht geregelt und bundesweit als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt (siehe auch Kultusministerkonferenz).
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Gymnasium und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe bereiten in Deutschland mit ihrer dreijährigen Oberstufe auf das Abitur vor. Die gesamte Schulzeit bis zum Abitur beträgt 12 oder 13 Jahre: Primarstufe Klassen 1–4, Sekundarstufe Ⅰ Klassen 5–10 und Sekundarstufe Ⅱ Jahrgangsstufen 10–12 oder 11–13. Wenn die Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Jahre verkürzt wird, gilt die 10. Klasse zugleich als erstes Jahr der gymnasialen Oberstufe.
Das Abitur kann auch an beruflichen Gymnasien (zum Beispiel Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium, Ernährungswissenschaftliches Gymnasium, in manchen Bundesländern auch Fachgymnasium genannt) bzw. Berufskollegs mit gymnasialer Oberstufe (Höhere Berufsfachschule) erworben werden. Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule oder die Berufsoberschule führt ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife; ohne eine zweite Fremdsprache wird die fachgebundene Hochschulreife verliehen.
Staatliche und private Schulen bieten Lehrgänge des so genannten Zweiten Bildungsweges an, die über sämtliche Schulabschlüsse bis zum Abitur führen.
Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder gleichgesetzten Tätigkeiten und Zeiten erhalten nach abgeschlossenem Abendgymnasium, entsprechenden Kollegschulzeiten, in einigen Regionen auch an Volkshochschulen, das Abitur.
In diesem Zusammenhang wird in einigen Bundesländern an ausgesuchten Schulen das so genannte „Abitur online“ angeboten. Bei dieser Art der Lehrstoffvermittlung besucht der Schüler nur an zwei Abenden die Schule und wird an den übrigen Abenden per Internet (online) unterrichtet. Tagsüber geht er seinen üblichen beruflichen Tätigkeiten nach.
Am Ketteler-Abendgymnasium in Mainz kann das Abitur mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 auch im Online-Unterricht erworben werden. Der Schulversuch ist zunächst auf drei Jahre angelegt.
Waldorfschulen führen in zwölf Schuljahren zu einem eigenen Abschluss, dem Waldorfschulabschluss, mit starkem Gewicht auf künstlerischen Fächern und sozialen Kompetenzen. Der Waldorfabschluss kann als gleichwertig mit einem staatlichen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss anerkannt werden. Auf das Abitur bereiten die Waldorfschulen in einem zusätzlichen 13. Schuljahr vor, dieses wird dann, dem staatlichen Abitur gleichgehend in acht Fächern unter Aufsicht einer Staatsschule abgelegt. Auf das Fachabitur (Fachhochschulreife) wird in der 12. Klasse vorbereitet, wobei dann der künstlerische Abschluss wegfällt; an einigen Waldorfschulen kann dies mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf verbunden werden. So ist es nicht selten der Fall, dass Waldorfschülerinnen und -schüler die Schule nach nur 14 Schuljahren mit einem abgeschlossenen Lehrberuf (zum Beispiel Schlosser oder Schreiner) sowie einem staatlichen Abitur verlassen.
Private Schulen mit einem Oberstufenzweig bereiten ebenfalls – in Tages- oder Abendform – auf das Abitur vor, das dann allerdings erst nach einer externen staatlichen Prüfung (so genannte „Nichtschülerabiturprüfung“, „Schulfremdenreifeprüfung“ oder auch „Schulfremdenprüfung“) zuerkannt wird. Die meisten Privatschulen, besonders die zahlreichen kirchlichen, sind nicht nur staatlich zugelassen, sondern auch staatlich anerkannt, so dass es möglich ist, die Hochschulreife regulär im Rahmen interner Prüfungen zu erlangen.
Weiterhin ist es möglich, sich nach selbst organisierter Vorbereitung für eine „Nichtschülerprüfung“ anzumelden, um das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife zu erwerben (siehe unten).
Auch Fernschulen (wie zum Beispiel ILS, SGD oder HAF) bereiten in ca. 30 bis 42 Monaten – je nach Vorkenntnissen – auf die staatliche Externenprüfung zum Abitur vor. Dieser Weg wird vor allem von Erwachsenen genutzt, die parallel zu ihrem Berufsalltag ihr Abitur nachholen möchten.
Mit einem Hochschulabschluss (zum Beispiel Universität oder an einer Fachhochschule) wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, wenn das Studium zuvor lediglich mit einem Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife aufgenommen wurde.
Rechtsgrundlage für die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife nach erfolgreichen Besuch einer Fachhochschule (zum Beispiel durch Diplomierung) ist in den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt (zum Beispiel § 10 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz, Art. 43 Abs. 3 S. 2 Bayerisches Hochschulgesetz).
Mit Ablegung des Vordiploms an einer Fachhochschule wird in einigen Bundesländern für Inhaber der Fachhochschulreife die fachgebundene Hochschulreife kraft Gesetzes zuerkannt (vgl. Hessische Hochschulgesetz § 63 Abs. 3 Satz 2). Dies gilt aber nicht in allen Bundesländern. Je nach Bundesland unterscheidet sich auch die Anzahl der mit dieser fachgebundenen Hochschulreife möglichen Studienfächer.
Bei einer „Nichtschülerprüfung“, auch „Nichtschülerabitur“, „Fremdenprüfung“ oder „Außerschulisches Abitur“ genannt, kann man sein Abitur außerhalb der Schule (extern) erwerben. Dabei muss man sich autodidaktisch oder mit Hilfe externer Anbieter, etwa einer Fernschule, vorbereiten und nur zu den Prüfungen erscheinen.
Da die Abiturprüfung extern abgelegt wird, ist diese Prüfung, im Vergleich zu einem normalen Abitur, erheblich schwieriger. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel werden die Nichtschüler in acht Fächern geprüft – davon vier schriftlich und vier mündlich. Erfahrungsgemäß sind die Nichtschülerabiturienten nicht in der Lage, mit normalen Abiturienten bei NC-Verfahren zu konkurrieren.
In den „Abitur- oder Reifeprüfungen“ werden die in der Oberstufe erworbenen Kompetenzen in ausgewählten vier oder fünf Fächern geprüft. Die Prüfungsnoten fließen in die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses mit ein.
Die Abiturprüfungen erfolgen schriftlich und mündlich, das Verfahren unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland deutlich.
In 14 von 16 Bundesländern wird in den schriftlichen Prüfungen überwiegend ein so genanntes Zentralabitur abgelegt. Schleswig-Holstein will das Zentralabitur 2008 einführen, einzig Rheinland-Pfalz will das bisherige dezentrale Abitur beibehalten.
Die schriftlichen Abiturklausuren werden von einem Erst- und einem Zweitkorrektor bewertet. Das Verfahren zur Festlegung der schriftlichen Endnote unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern.
In welchen und wie vielen Fächern eine mündliche Prüfung abgelegt werden muss, ist ebenso unterschiedlich geregelt. Mindestens eine mündliche Prüfung ist obligatorisch. Auf Wunsch des Schülers kann teilweise in einzelnen Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden, wenn er auf eine Verbesserung hofft. Die mündliche Prüfung wird von einer Prüfungskommission, bestehend aus drei Lehrern, abgenommen. In Privatschulen kann ein staatlicher Beauftragter den Vorsitz der Prüfung übernehmen oder der Prüfung beiwohnen.
Besondere Lernleistungen, beispielsweise die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb, Seminarkurs oder eine Facharbeit (Jahresarbeit) werden bisher oft in die jeweilige Fachabschlussnote mit einbezogen. Sie können seit 2006 auch das vierte oder fünfte Prüfungsfach ersetzen.
Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen die Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abiturreglement von 1788, die der Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz gegen kirchlichen Widerstand durchsetzte. Dieses Reglement geht auf Carl Ludwig Bauer zurück, der am Lyceum Hirschfeld 1776 zum ersten Mal ein besonderes Examen einführte, mit dem Schulabgänger auf ihre Hochschulreife geprüft wurden [1]. Wilhelm von Humboldt und Johann Wilhelm Süvern versuchten die Vereinheitlichung einer verbindlichen Reifeprüfung (Direktive von 1812, mit Prüfungen in beiden alten Sprachen, Deutsch, Mathematik und den „historischen Fächern“ sowie Französisch und Naturlehre), diese konnte in Preußen jedoch noch bis 1834 durch Eingangsprüfungen der Universitäten umgangen werden. Diese Möglichkeit nutzten vor allem Heranwachsende aus vermögenden Kreisen. Am 25. Juni 1834 genehmigte dann der preußische König Friedrich Wilhelm III. mit allerhöchster Kabinettsordre ein Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler. Danach musste sich „jeder Schüler … vor seinem Abgange zur Universität, er mag eine inländische oder auswärtige Universität besuchen wollen, einer Maturitätsprüfung unterwerfen“. Zweck dieser Prüfung war, „auszumitteln, ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, welcher erforderlich ist, um sich mit Nutzen und Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können.“ (vgl. zum Beispiel Amtsbl. d. Königl. Preuß. Regierung zu Arnsberg 1834, S. 284–304).
Das Abitur geht seit Jahrzehnten einher mit diversen Bräuchen, die zum Teil regional unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Oft erfolgt etwa die Übergabe der Zeugnisse im Rahmen eines festlichen Abiballs. Immer häufiger nehmen die Abiturienten an einer gemeinsamen Abireise teil, ähnlich der amerikanischen Spring Break. Nach außenhin zeigen die Abiturienten anhand eines Abishirts, dass sie ihr Abitur bestanden haben. Außerdem veranstalten Abiturienten oft einen Abistreich, bei dem sie die Schule für einen Schultag erobern dürfen und in Absprache mit dem Lehrerkollegium beispielsweise Lehrer-Schüler-Spiele oder sonstige Unterhaltung für die anderen Schüler durchführen.
2006 (2005) erwarben 412.000 (knapp 400.000) Schülerinnen und Schüler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife, verglichen mit 2000 gut 18 Prozent mehr. (3,2 % plus seit 2005).[2]
2004/2005 erwarben 244.000 Abgänger allgemein bildender Schulen die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (allgemeine Hochschulreife 24,1 %; Fachabitur 1,3 %; Realschulabschluss 41,6 %; Hauptschulabschluss 24,8 %; ohne Abschluss 8,2 %).[3]
Dazu müssen die ca. 155.000 Absolventen der beruflichen Schulen mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife gerechnet werden.[4]
International gesehen ist die Abiturientenquote vergleichsweise gering. Sie liegt für 2005/2006 bei 43,1 %. Ein Vergleich zwischen den Bundesländern zeigt, dass auch hier große Unterschiede existieren, ebenso zwischen Stadt und Land. Den geringsten Wert erreicht Mecklenburg-Vorpommern mit 32,2 %, den höchsten Nordrhein-Westfalen mit 53,4 %.
47,3 % der Abiturienten sind männlich.[5]
Die deutsche Abiturientenquote wird gemessen als Anteil der Hochschulzugangsberechtigten an den 18- bis 20-jährigen, also den Abgängern aus den allgemeinen und beruflichen Schulen mit und ohne Abschluss.
Historisch ist ein stetes Anwachsen der Abiturientenzahl zu verzeichnen. Für 1820 wird ihre Zahl in Preußen mit 590 angegeben, für 1829 mit 1409. Danach ging diese Zahl wieder zurück, bevor sie in den 1850ern wieder erreicht wurde. Sie lag damit dauerhaft unter 1 % des Altersjahrgangs.[6] Um 1900 schwankte sie zwischen 1 und 2 %, weil einige Mädchen dazugekommen waren.[7] Ein Großteil der Gymnasiasten machte keinen Abiturabschluss.
Da die Bildung in Deutschland im Kompetenzbereich der Länder liegt, gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede im Abitur. Für alle verbindlich sind aber die von der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarten „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“, die als bundesweite Bildungsstandards für alle Fächer in der Abiturstufe dienen (vgl. www.kmk.org).
| Wiktionary: Abitur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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