Bei einem Abstammungsnachweis wird auf der Grundlage der Genetik der Nachweis erbracht, dass ein Kind von einem bestimmten Mann als Vater abstammt, wenn es dafür mehrere Zeugen gibt.
1926 wurde in Wien durch ein anthropologisches Gutachten der erste wissenschaftliche Nachweis über die Abstammung eines Kindes von einem bestimmten Mann geführt. Der Wiener Oberste Gerichtshof verfügte am 23. April 1931, dass das Fehlen einer erbbiologischen Untersuchung in einem Vaterschaftsprozeß ein Verfahrensmangel sei.
In den letzten Jahren ist das anthropologische Ähnlichkeitsgutachten durch die molekulargenetische Abstammungsgutachten ersetzt worden.