Abzeichen

Ärmelabzeichen der Justizvollzugsbeamten Bayerns
Ärmelabzeichen der Justizvollzugsbeamten Bayerns
Ärmelabzeichen eines Grenzschutzbergführers (BPOL)
Ärmelabzeichen eines Grenzschutzbergführers (BPOL)

Ein Abzeichen ist ein Symbol, das in Form von Aufnähern, Anstecknadeln, Schulterklappen, Schild u. ä. existieren kann. Es dient dazu, Mitmenschen einen Rang, einen Dienstgrad, eine erbrachte Leistung oder die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft (z. B. Stadt, Gruppe, Stamm, Verein, Organisation, Meinung) zu zeigen oder dient auch als Zierde und Schmuckgegenstand.

Abzeichen, die staatliche Funktionen, Berufe oder ähnliches kennzeichnen, sind gesetzlich geschützt. Verstöße werden in Deutschland als Vergehen geahndet (vgl. Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).

Abzeichen bei Tieren

Als Abzeichen bezeichnet man auch bei Tieren abweichende Fellfärbungen, z. B. als angeborene Identifikationsmerkmale bei Pferden.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary
Wiktionary: Abzeichen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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