Adolf Friedrich II. (Mecklenburg-Strelitz)

Adolf Friedrich II., Herzog zu Mecklenburg, regierender Herzog von Mecklenburg-Strelitz (* 19. Oktober 1658; † 12. Mai 1708) war der jüngste Sohn des Herzogs Adolf Friedrich I. und der Marie Katharine, Tochter des Herzogs von Braunschweig-Danneberg.

Er beanspruchte 1695 nach dem Tode seines Schwiegervaters, Herzog Gustav Adolf zu Mecklenburg [-Güstrow], die Nachfolge in dessen (Teil-) Herzogtum, konnte dieses Ziel jedoch nicht erreichen. Nach langjährigen Verhandlungen wurde am 8. März 1701 in Hamburg mit dem Herzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg [-Schwerin] eine Einigung dahingehend erzielt, dass das Güstrower Erbe wertmäßig zwischen beiden geteilt werden sollte (Hamburger Vergleich). Dem Schweriner fiel dabei das (Teil-)Herzogtum Güstrow mit der daran haftenden Stimme auf den Reichstagen zu. Adolf Friedrich erhielt das Fürstentum Ratzeburg, die Herrschaft Stargard und die Komtureien Mirow und Nemerow sowie einen festen Anteil am Boizenburger Elbzoll (jährlich 9000 Thaler). Diese Gebietsanteile bildeten fortan das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz, das jedoch stets Teil des mecklenburgischen Gesamtstaates blieb.

Adolf Friedrich II. gilt als besonders weitsichtiger Fürst. Für Mecklenburg-Strelitz hatte er in seinem Testament bereits 1706 Verfügungen getroffen, welche seinem minderjährigen Sohn Adolf Friedrich III. die Thronbesteigung sichern sollten. Adolf Friedrich II. wurde damit zum Stammvater des Hauses Mecklenburg-Strelitz der mecklenburgischen Dynastie, das bis 1918 regierte und erst 1934 im thronfolgeberechtigten Mannesstamm ausstarb.

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