Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine privatrechtliche Ausgestaltung einer Gesellschaft als Unternehmensform, bei der das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital/Aktienkapital) in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine international bedeutsame Unternehmensform.
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Die Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Gegenüber anderen Unternehmensformen hebt sich die Aktiengesellschaft durch folgende Eigenschaften ab:
Die Aktien werden in vielen Fällen durch Aktienbriefe verkörpert. Zur Natur der Aktiengesellschaft gehört es grundsätzlich, dass die Aktien durch deren Inhaber übertragbar sind. Je nach Ausgestaltung der Gesellschaft kann es hier aber Einschränkungen geben. Dagegen gehört es nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen einer Aktiengesellschaft, dass die Aktien an einer Börse gehandelt werden. In den meisten Ländern sind nur ein kleiner Teil der Aktiengesellschaften börsennotiert.
Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen durch Ausübung ihres Stimmrechtes wahr. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aber von besonderen Organen geführt, wobei die Details je nach Land unterschiedlich sind.
Während das Konzept der Aktiengesellschaft als Unternehmensform international in seinen Grundzügen gleich ist, ist die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft in den verschiedenen Ländern durch nationale Gesetze durchaus sehr unterschiedlich geregelt.
Zu den Details der Aktiengesellschaften in den deutschsprachigen Ländern siehe die folgenden länderspezifischen Artikel:
Zu Formen der Aktiengesellschaft in anderen Ländern siehe die folgenden Artikel:
Im Zuge weitergehender Harmonisierungsbestrebungen wurde auf europarechtlicher Grundlage eine neue Gesellschaftsform geschaffen, die Europäische Aktiengesellschaft (lat. societas europaea, "SE").
Erfunden wurde das Prinzip der Anteilsteilung in der Steiermark Österreichs, in der Erzabbau und -verarbeitung zu teuer geworden waren, um sie aus einer Hand zu finanzieren. So wurde 1415 in Leoben und bald im ganzen deutschen Sprachraum Genossenschaften (Gewerkschaften) gegründet, die sich durch Anteile, sogenannte Kuxe, finanzierten. Diese Kuxe wurden an Kaufleute, Adel und Klöster ausgegeben, gehandelt und stiegen und fielen in ihrem Wert.
Die erste als moderne Aktiengesellschaft organisierte Unternehmung war die 1602 gegründete Niederländische Ostindien-Kompanie (Vereenigde Oostindische Compagnie; abgekürzt: V.O.C. bzw. VOC oder Kompanie (Compagnie).
Bis in das 19te Jahrhundert hinein, war die Gründung einer Aktiengesellschaft nur durch hoheitlichen Akt möglich (Oktroisystem). Mit der Einführung moderner Handelsrechtsgesetze (z.B. dem Aktiengesetz von 1843 in Preußen oder ab 1861 dem ADHGB) wurde ein standardisiertes Recht für alle Aktiengesellschaften geschaffen. Aber die Gründung bedurfte weiterhin der staatlichen Genehmigung (Konzessionssystem). Heute erfolgt die Gründung der AG von Rechts wegen, sofern die gesetzlichen Voraussetzung erfüllt sind, ohne dass es einer staatlichen Genehmigung bedarf (Normativsystem).
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