Der Begriff Alternative [altɛrnaˈtiːvə] (aus frz. alternative von alterne abwechselnd, wechselweise) bezeichnet eine von zwei sich gegenseitig ausschließenden Möglichkeiten. Es gibt mithin nur eine Alternative zu einer Möglichkeit (zu einer zu treffenden Entscheidung).
Häufig wird heute die Bezeichnung Alternative - vor allem im juristischen Sprachgebrauch - entgegen ihrer Wortbedeutung verwendet, um Folgendes auszudrücken:
Im übertragenen Sinne steht Alternative für
Im musikalischen und jugendkulturellen Sinne steht Alternative für
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