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Amtssprache

Eine Amtssprache ist die Sprache, in welcher öffentliche Stellen sich untereinander und mit den Bürgern verständigen. Der Gebrauch der Amtssprache umfasst das Verfassen von Verwaltungsakten und Normen. In der Amtssprache werden Dokumente archiviert, Auskünfte an die Bürger erteilt, ferner Verhandlungen geführt. In ihr müssen auch Schriftsätze und Anträge eingereicht werden. Der Begriff der Amtssprache wird unterschiedlich weit verwandt. Eine Amtssprache im engeren Sinne ist die Sprache, in der Behörden und Regierungen kommunizieren. Im weiteren Sinne wird unter Amtssprache auch noch die Gerichtssprache und die Sprache der Parlamente, in der die Gesetze geschrieben und die Sitzungen abgehalten werden, verstanden. Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet Schulsprache eine Sprache, die im Unterricht an den Schulen eines Landes verwendet wird. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Staaten mit vielen Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache. Sprachen, die zur Verständigung in Fernhandel und Fremdenverkehr dienen, werden als Verkehrssprachen bezeichnet.

Amtssprachen sind auch bei internationalen Behörden, wie der UNO und dem Europäischen Patentamt, verbreitet. In einzelnen Staaten werden (z.B. Norwegen) oder wurden historisch (auch in Deutschland) Amtssprachen auch auf Gemeindeebene festgelegt.

Inhaltsverzeichnis

Festlegung einer Amtssprache

Nicht immer spiegeln die Amtssprachen die tatsächlichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wider.

In Nationalstaaten ist regelmäßig die Sprache, die in der überkommenen Gemeinschaft tradiert ist (siehe auch: Nation) Amtssprache. Sprachen, die eingeborene nationale Minderheiten zu sprechen pflegen, sind gelegentlich als örtlich Amtssprachen anerkannt. Die Sprachen, die Einwanderer in ihre Zielländer mitbringen, befinden sich dagegen in aller Regel nicht als Amtssprache in Gebrauch. So ist etwa das in Deutschland mit über zwei Millionen Muttersprachlern (davon fast die Hälfte deutscher Nationalität) stark vertretene Türkisch keine Amtssprache.

Amtssprachen in Afrika
Amtssprachen in Afrika

Bei Staaten, welche keine einheitliche Nation bilden oder bildeten, gestaltet sich die Festlegung einer Amtssprache oftmals nicht konfliktfrei. Darunter fallen einerseits die Nachfolgestaaten der ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, deren Grenzziehung oftmals willkürlich ohne Berüchsichtigung von Sprach- und Völkergrenzen erfolgte. In Afrika sind meist Kolonialsprachen Amtssprache, so Französisch in der Demokratischen Republik Kongo, in der Elfenbeinküste oder Mali, Englisch in Sambia, Kenia oder Südafrika, Portugiesisch in Mosambik oder Angola . Diese Sprachpolitik begünstigt oft die herrschende Elite, die, im Gegensatz zum gemeinen Volk, als einzige Gruppe die Amtssprache beherrscht. In den Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien in Amerika gestaltet sich die Situation gänzlich anders. Dort sind die Indianersprachen und Eskimosprachen der Ureinwohner völlig in den Hintergrund gedrängt worden. Trotz der verschiedenen Muttersprachen der europäischen Einwanderer und afrikanischen Bevölkerungsschichten hat sich die Sprache der jeweiligen Kolonialherren praktisch vollständig durchgesetzt. In großen Teilen Süd und Mittelamerikas ist Spanisch Amtssprache; in Brasilien ist die Amtssprache Portugiesisch.

Bei den Gebärdensprachen ist bis heute als einzige die New Zealand Sign Language als Amtssprache definiert worden.

Nur in wenigen Fällen (Schweiz mit vier Amtssprachen, Südafrika mit elf) sind alle verbreiteten Sprachen eines Landes auch Amtssprachen. Diese Tendenz wird mit der Notwendigkeit der nationalen Einheit und dem verwaltungsmäßigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet, führt aber in der Praxis zu einer sozialen Abwertung der Sprecher von solchen Nicht-Amtssprachen.

Ein Kompromiss ist, dass Minderheitensprachen nur auf regionaler Ebene den Status einer Amtssprache erhalten (so Deutsch in Südtirol, Sorbisch in der Lausitz) oder im Falle der österreichischen Gebärdensprache landesweit.

Amtssprachen in einzelnen Ländern

Nicht alle Staaten haben ihre Amtssprache offiziell festgelegt.

Deutschland

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält keine Vorgabe für eine Amtssprache. Es ist aber selbst in seiner für die Auslegung und Rechtsprechung maßgeblichen Fassung in der deutschen Sprache geschrieben. Die Verwendung der deutschen Sprache im Grundgesetz wird oft als schlüssige Festsetzung des Deutschen als Staatssprache gedeutet. Sämtliche Gesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland erlassen wurden, sind jedenfalls auf Deutsch verfasst.

Für die Behörden und Gerichte ist auf einfachgesetzlicher Ebene eine Regelung getroffen worden. Für die Verwaltungsbehörden des Bundes legen § 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), für die Finanzverwaltung von Bund und Ländern § 87 Abgabenordnung (AO 1977) und für die Sozialverwaltungsbehörden § 19 I des Sozialgesetzbuchs X (SGB X) die deutsche Sprache als Amtssprache fest. § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) setzt Deutsch als die Gerichtssprache fest. Amtssprache und Gerichtssprache werden begrifflich unterschieden.

Die Amtssprache der Behörden der Bundesländer wird durch die Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer geregelt. Durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind Behörden einzelner Bundesländer verpflichtet, auch in den Regionalsprachen Niedersächsisch (umgangssprachlich als Niederdeutsch oder Plattdeutsch bezeichnet), Friesisch, Dänisch bzw. Sorbisch (Wendisch) zu korrespondieren.

Um Bürgern die Verständigung mit Verwaltungen und Gerichten zu ermöglichen und ihnen die Chance einzuräumen, ihre Rechte und Pflichten vor öffentlichen Einrichtungen wahrzunehmen (z.B. Anspruch auf rechtliches Gehör), ist der deutsche Staat verpflichtet, eine Übersetzung durch einen Sprachmittler in die Amtssprache anzunehmen.

Österreich

In Österreich ist Deutsch als Amtssprache festgelegt. Die Minderheitensprachen sind im österreichischen Staatsvertrag 1955 und in zahlreichen Verordnungen über die genauen Regionen festgelegt.

Minderheitensprachen als Amtssprachen sind (nach Anzahl der Sprecher geordnet):

Weiteres unter Minderheitensprachen in Österreich

Schweiz

In der Schweiz gibt es vier Amtssprachen, nämlich

Liechtenstein

Im Fürstentum Liechtenstein existiert gemäß der Verfassung als einzige Amtssprache:

EG und EU

Gestützt auf Art.270 des EGV (aktuell: Art. 290 EG) hat der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) unbeschadet der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs verordnet (Verordnung des Rates zur Regelung der Sprachenfrage), dass die Amts- und Arbeitssprachen der Organe der EG

sind. Jeder Mitgliedsstaat und jede Person, welche einem Mitgliedsstaat unterworfen ist, kann eine dieser Sprache im Schriftverkehr mit Organen der Gemeinschaft verwenden. Die Antwort ist in derselben Sprache zu erteilen. Schriftstücke, welche die EG an Mitgliedsstaaten oder an eine einem Mitgliedsstaat unterworfene Person richtet, müssen in der Sprache dieses Staates abgefasst sein. Verordnungen und Schriftstücke, die sich an die Allgemeinheit richten, sind in allen Amtssprachen bekanntzugeben; das Amtsblatt der EU erscheint in allen Amtssprachen. Die Organe können sich für die interne Verständigung Arbeitssprachen zulegen.

USA

In den USA haben zwar manche Bundesstaaten Englisch als Amtssprache festgelegt, die Legislative der Vereinigten Staaten selbst jedoch hat es nie in diesen Status erhoben. Da aber die Verfassung und sämtliche Gesetze auf Englisch vorliegen, kann es durchaus als offizielle Sprache angesehen werden. Die oft gehörte Behauptung, Deutsch wäre im 18. Jahrhundert beinahe Amtssprache der USA geworden, ist eine Legende - die sogenannte Muehlenberg-Legende. In einigen Bundesstaaten wie z.B. in New Mexico und im Außengebiet US-Commonwealth Territory - USCT oder auch Self-Governing Incorporated Territory Puerto Rico ist neben Englisch auch Spanisch als zweite Amtssprache festgelegt.

Israel

In Israel stellt sich nach der Staatsgründung ebenfalls die Frage nach der Festsetzung der Amtssprache. Neben dem in der Region angestammten Arabisch wurde die damals ausgestorbene Sakralsprache des Hebräischen wiederbelebt. Sie ist heute auch die Umgangssprache der meisten Israelis.

Indien

In Indien existieren zwei überregionale Amtssprachen: Hindi und Englisch. Daneben gibt es zahlreiche regionale Amtssprachen, die jedoch nicht mit den in der indischen Verfassung anerkannten Nationalsprachen gleichzusetzen sind (siehe hierzu auch Sprachen Indiens).

Südafrika

Südafrika hat seit dem Ende der Apartheid im Jahr 1994 elf offizielle Landessprachen, die alle untereinander als gleichberechtigt gelten:

Namibia

Die Verfassung Namibias schreibt seit 1990 eine nicht durch Kolonialismus vorbelastete Sprache als Amtssprache vor. Die Entscheidung fiel auf Englisch. Bis dahin waren Afrikaans, Deutsch und Englisch gleichberechtigte Amtssprachen. Grundschulen und einige private weiterführende Schulen unterrichten in der in der Region vorherrschenden Sprache, d.h. u.a. auch Deutsch.

Verweise

Siehe auch

Literatur

  • Michael Schloßmacher: Die Amtssprachen in den Organen der Europäischen Gemeinschaft. Frankfurt am Main 1996. ISBN 3-631-49766-0.

Weblinks

Wiktionary
Wiktionary: Amtssprache – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
  • § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Quelle:
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