Das Anbauverbot ist eine gesetzliche Auflage. Das Anbauverbot sagt aus, dass in einem bestimmten Abstand von einer Straße kein Gebäude oder sonstige bauliche Anlage errichtet werden darf. Dieser Abstand wird für Fernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) im Fernstraßengesetz und für Landes- und Kreisstraßen in den jeweiligen Ländergesetzen (Straßen- und Wegegesetze) geregelt. Für Fernstraßen gelten größere Abstände als für Landes- oder Kreisstraßen. Dass manche Gebäude trotzdem näher an der Straße liegen, hat oft die Ursache darin, dass zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes diese Straße beispielsweise eine Landesstraße war und diese dann zu einer Bundesstraße hochgestuft wurde. Diese Gebäude werden dann dort toleriert, obwohl sie gegen das entsprechende Gesetz verstoßen.
Die Anbaubeschränkung gilt nur auf der freien Strecke und nicht in den Ortsdurchfahrten.
Straßen bei denen das Anbauverbot gilt werden als anbaufrei bezeichnet.
Siehe auch: Themenliste Straßenbau