Andreas Cludius, auch Cluten, Kluten (* 7. November 1555 in Osterode am Harz; † 9. September 1624 in Osterode am Harz) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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Geboren als Sohn des Ratsherrn Johann Clüten, besuchte er die Schule in Göttingen, Magdeburg und Gandersheim studierte 1574- 1576 und nach längerer Unterbrechung nochmals zwei Jahre an der Universität Helmstedt und Wittenberg. Nachdem er seine Studien abgeschlossen hatte, begab er sich auf eine damals übliche Bildungsreise und promovierte 1582 in Basel zum Doktor der Rechte.
Als er 1583 nach Helmstedt zurückgekehrt war, wirkte er zunächst als Privatdozent und wurde 1585 als ordentlicher Professor der Institutionen berufen. 1589 steigt er in die Professur des Kodex auf, wird herzoglicher Rat in Braunschweig und Beisitzer des Hofgerichts in Wolfenbüttel. In dieser Funktion war er in Angelegenheiten des Klosters Walkenried in Speyer tätig und machte sich als Rechtsbeistand einen Namen. 1617 bat er um seine Entlassung aus dem Dienst und zog sich privat in seine Heimatstadt zurück.