Anhalt-Köthen

Das Fürstentum Anhalt-Köthen war ein deutsches Territorium, es bestand von 1382 bis 1847, gehörte 1847 bis 1863 zu Anhalt-Bernburg und wurde dann in das Herzogtum Anhalt eingegliedert.

  • 1396 Das Fürstentum entstand durch Erbteilung des Fürstentums Anhalt-Zerbst in Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau.
  • 1475 Die regierende Fürstenfamilie erlischt.
  • 1471 Anhalt-Dessau in Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen geteilt.
  • 1525 ist Anhalt-Köthen unter Fürst Wolfgang nach dem Vorgang von Kursachsen das zweite Land der Welt, das die Reformation einführt.
  • 1566 Die regierende Fürstenfamilie erlischt.
  • 1570 Das Fürstentum Anhalt wieder vereinigt unter Anhalt-Dessau.
  • 1603 Erbteilung in Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen, Anhalt-Plötzkau (1611) und Anhalt-Zerbst
  • 1665 Das Fürstentum geht durch Erbschaft an die Linie Anhalt-Plötzkau. Die Linie nennt sich nun Anhalt-Köthen-Plötzkau.
  • 1765 Der jüngere Bruder Friedrich Erdmann des Fürsten Karl Georg Leberecht erhält als Schenkung zu Lebzeiten von seinem kinderlosen Onkel Graf Johann Erdmann von Promnitz die Standesherrschaft Pleß in Oberschlesien und gründet die Sekundogenetur Anhalt-Köthen-Pleß.
  • 1806 Erhebung zum Herzogtum.
  • 1818 Der letzte, noch minderjährige Herzog Ludwig Emil aus der Linie Anhalt-Köthen-Plötzkau stirbt. Fürst Friedrich Ferdinand von Anhalt-Köthen-Pleß wird Herzog von Anhalt-Köthen.
  • 1847 Die regierende Herzogsfamilie erlischt. Das Herzogtum geht an Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau. Es wird von Anhalt-Dessau in Abstimmung mit Anhalt-Bernburg mitverwaltet.
  • 1863 Nach Erlöschen der Anhalt-Bernburger Linie ist Anhalt unter dem Herzog Leopold IV. Friedrich von Anhalt-Dessau wiedervereint.


Landesherren waren die Fürsten von Anhalt-Köthen

Hauptstadt war Köthen.

Siehe auch:

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