Anzeigepflicht

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Anzeigepflicht ist einmal die Pflicht von Bürgern zur Anzeige von Geburten oder Sterbefällen. Dies geschieht nach dem Personenstandsgesetz und ist bei den entsprechenden, meist städtischen Behörden (Standesamt) zu vollziehen.

Anzeigepflicht bezeichnet aber auch eine Vorschrift des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die die Pflicht zur Anzeige von bestimmten Verbrechen beinhaltet. Nach § 138 StGB [1] kann bestraft werden, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat. Diese Kenntnis muss zu einer Zeit erfolgt sein, in der die Verhütung des Verbrechens möglich ist. Wenn dann unterlassen wird, der Behörde oder den bedrohten Personen rechtzeitig Nachricht zu geben, kann der Betreffende mit Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe belegt werden.

Siehe auch

Nichtanzeige geplanter Straftaten

Quellen

  1. § 138 StGB
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