Der Ausdruck Apostasie (v. griech.: apo = ab von, fern + stasia = Stand, Stehen, Haltung, Position) bezeichnet den Abstand von einer Religion durch einen förmlichen Akt (z.B. Kirchenaustritt, Übertritt zu einem anderen Bekenntnis, Konversion). Jemand, der Apostasie begeht, ist ein Apostat. Gebräuchlich ist dieser Begriff vor allem in der Römisch-katholischen Kirche. Im Islam gilt auch heute noch die Todesstrafe für Apostaten.
Während Häresie nur eine oder mehrere überlieferte Lehren der Religion bestreitet, lehnt der Apostat die Religion, zu der er Abstand hat, selbst ab.
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In Can. 751 Satz 2 Codex Iuris Canonici 1983 wird die Apostasie legal definiert. Im Codex Iuris Canonici 1983 werden drei Fälle von Apostasie unterschieden:
Der Hirte des Hermas erklärt im 2. Jahrhundert, dass es keine Vergebung gibt für die, die den Herrn bewusst verleugnen. Apostasie gehörte also zu den Sünden, für die die Alte Kirche ewige Buße und Exkommunikation auferlegte und die Vergebung der Sünde Gott allein überließ.
Kaiser Gratian erließ 383 ein Dekret, wonach Apostasie den Verlust der bürgerlichen Rechte nach sich zog.
Heute wird der Ausdruck Apostasie von den meisten Konfessionen nicht mehr verwendet.
Im Islam kann die Apostasie mit dem Tode bestraft werden. Näheres siehe unter Apostasie im Islam und Glaubensfreiheit im Islam.
Im Tanach ist geschildert, wie das Volk Israel wiederholt von Gott, JHWH, abfiel, um andere Götter zu verehren.
Im allgemeinen gilt im Judentum auch ein Jude, der sich zu einer anderen Religion bekennt, immer noch als Jude. Unter Strenggläubigen jedoch kann es vorkommen, dass für den Apostaten das Totengebet gesprochen wird, da er als verloren gilt.
Messianische Juden werden vom Judentum oft als Apostaten angesehen, was z.B. beim Bürgerrecht des Staates Israel eine Rolle spielen kann.
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