Apostolischer Delegat

Als Apostolischer Delegat wird der Vertreter des Heiligen Stuhls bezeichnet, wenn er nicht beim Staatsoberhaupt oder bei der Regierung des Aufnahmestaates akkreditiert ist, sondern nur den Kontakt zu den kirchlichen Institutionen und Personen pflegt.

Ist der ständige Vertreter des Papstes nicht nur Bindeglied zur Ortskirche, sondern entsprechend den Bestimmungen des Wiener Kongresses (1815) auch akkreditierter Botschafter, wird er als Apostolischer Nuntius bezeichnet.

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