Eine Arbeitsgemeinschaft (AG oder ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen um gemeinsame Ziele zu erreichen.
Der Nutzen einer Arbeitsgemeinschaft liegt in der Regel im koordinierten, also aufeinander abgestimmten und untereinander informativen Zusammenarbeiten und Zusammenwirken. Dazu werden die materiellen (Finanzmittel, Geräte usw.) und immateriellen (Wissen, Beziehungen usw.) Ressourcen der Mitglieder gemeinsam genutzt.
Gegründet und genutzt wird eine Arbeitsgemeinschaft (auch meistens als reine Arbeitsmethode) von nachfolgend genannten verschiedenen Formen der Gesellschaft.
Das Zusammenschließen von Einzelpersonen; Gruppen; Firmen; Parteien; wirtschaftlichen, politischen und auch staatlichen Organisationen; Institutionen; Vereinen; Verbänden; Referaten; Gemeinschaften; (Schul-)Klassen; Schülern; Studenten usw. kennzeichnet die Arbeitsgemeinschaft.
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Bei einer Arbeitsgemeinschaft (abgekürzt in dieser Bedeutung ARGE) handelt es sich im Wirtschaftsleben meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gelegenheitsgesellschaft). In der jüngeren Rechtsprechung wird verschiedentlich die Frage aufgeworfen, in welchen Fällen statt einer GbR eine Offene Handelsgesellschaft vorliegt.
In Deutschland können die Länder und die Kommunen zur Zusammenarbeit auf verschiedensten Gebieten (z.B. Planungskoordination und interkommunale Zusammenarbeit) Arbeitsgemeinschaften bilden.
Auch bei der Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld II), können Arbeitsagenturen und kommunale Träger Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als ARGE bezeichnet werden. Rechtgrundlage dazu bildet § 44b SGB II [1]. Siehe dazu auch Job-Center.
Die Bezeichnungen dieser ARGEn sind bundesweit nicht einheitlich. Die ARGEn sind zuständig für die Gruppe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Im Gegensatz zu den Agenturen für Arbeit sind die ARGEn meist lokal präsent und nicht zentral verwaltet. Im Jahr 2010 soll entschieden werden, ob die Aufgaben der ARGEn den Kommunen oder der Agentur für Arbeit direkt zugeordnet werden.
Die (gemeinsamen) Vorteile für das einzelne Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft sind:
An den meisten Schulen in Deutschland werden ebenfalls – Arbeitsgemeinschaften – (hier Abkürzung AG) angeboten, die außerhalb des Unterrichts von Schülern freiwillig besucht werden können. AGen können zu fast allen erdenklichen Themen gegründet werden, traditionell gibt es an den meisten Schulen Arbeitsgemeinschaften für Musik (z. B. Schulchor, Schulband), Sport (z. B. Leichtathletik) und AGen, die sich mit dem Zusammenleben in der Schulgemeinde befassen, wie beispielsweise Schülerzeitungen. Man unterscheidet AGen, die von Schülern und AGen, die von Lehrern geleitet werden.
Arbeitsgemeinschaft (AG) in der DDR: Gruppe von Schülern mit gemeinsamen Interessen, z.B. Technik, Foto, Naturschutz, die sich meist wöchentlich unter Anleitung eines Lehrers oder Fachkundigen traf, in Schulen, aber oft auch in Pionierhäusern u.ä. Einrichtungen.
An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten – Abkürzung: AG. Ziel ist es, den in der Vorlesung vermittelten Stoff in kleineren Gruppen zu vertiefen bzw. anhand von Aufgaben einzuüben.
Auch Personen bilden Arbeitsgemeinschaften, wenn zur Erreichung gemeinsamer Ziele zusammenarbeiten.
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