In der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) arbeiten die für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständigen Fachverwaltungen der Länder sowie fachlich betroffene Bundesverwaltungen zusammen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung zu behandeln und damit für ein hohes Maß an Bundeseinheitlichkeit zu sorgen.
Inhaltsverzeichnis |
Die AdV erarbeitet Empfehlungen und Entwürfe für verbindliche Regelungen für ein einheitliches Vorgehen bei der Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung der geodätischen Grundlagen, der topographischen Landesaufnahme, des amtlichen topographisch-kartographischen Informationssystems, der topographischen Landeskartenwerke und des Liegenschaftskatasters.
Unter der Regie der AdV führen die Mitgliedsverwaltungen länderübergreifende Vorhaben durch und arbeiten bei der Entwicklung und Anwendung technischer Verfahren zusammen.
Die AdV nimmt zu Gesetzentwürfen Stellung und berät fachbezogene Fragen in Organisations-, Personal-, Ausbildungs- und Prüfungs- sowie kosten- und nutzungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die AdV arbeitet mit fachverwandten Organisationen und mit Institutionen der geodätischen Forschung und Lehre zusammen. Sie vertritt das amtliche deutsche Vermessungswesen in der Europäischen Union und in internationalen Institutionen. Sie arbeitet mit dem Ausland zusammen und beteiligt sich an der Entwicklungshilfe.
Die AdV wurde 1949 gegründet, nachdem feststand, dass Landesvermessung und Liegenschaftskataster in die Kompetenz der Länder fallen. Bis dahin hatte die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung, zur Zentralisierung (im Reichsamt für Landesaufnahme) geführt, und eine zentrale Koordination der Arbeiten auf diesen Gebieten war und ist auch weiterhin erforderlich.
Mitglieder der AdV sind die für das Vermessungs- und Geobasisinformationswesen zuständigen obersten Behörden der Länder sowie das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Adelung-1793: Ober-Deutschland · Deutschland
Brockhaus-1809: Polar-Länder · Deutschland · Deutschland
Brockhaus-1837: Lander · Deutschland
Brockhaus-1911: La-Plata-Länder · Lander · Volksverein für das katholische Deutschland · Deutschland · Junges Deutschland
DamenConvLex-1834: Deutschland (Künste) · Deutschland (Literatur und Poesie) · Deutschland (Musik) · Deutschland (Kochkunst) · Deutschland (Frauen) · Deutschland (Geographie) · Deutschland (Geschichte)
Goetzinger-1885: Länder und Städte
Herder-1854: Lander · Junges Deutschland · Deutschland
Meyers-1905: Nairi-Länder · Lander · Spiritusfabrikanten in Deutschland, Verein der · Volksverein für das katholische Deutschland · Stärkeinteressenten in Deutschland, Verein der · Junges Deutschland · Deutschland · Kunstdenkmäler in Deutschland · Jüngstes Deutschland
Pierer-1857: Lander · Junges Deutschland · Neu-Deutschland · Ober-Deutschland · Nieder-Deutschland · Deutschland [2] · Deutschland [1] · Deutschland [3] · Deutschland [5] · Deutschland [4]