In Asphaltmischanlagen wird Asphaltmischgut durch einen thermischen Vermischungsprozess von Mineralgesteinen, Füller ( Gesteinsmehl ), Bindemittel (meist Bitumen) und ggfs. Additiven hergestellt. Der Vermischungsprozess ist in der Regel dann optimal, wenn das Mineral homogen vermischt und vollständig vom Bindemittel benetzt ist. Der komplexe Verfahrensablauf der gesamten Asphaltmischanlage wird meist über eine zentrale Steuerung ermöglicht. Die durchschnittliche Anlagenleistung einer Asphaltmischanlage liegt in der Regel zwischen 80 t bis zu 300 t Asphaltmischgut in der Stunde. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen für Asphaltmischanlagen werden in der Norm DIN EN 536 behandelt. Die Anforderungen an das Asphaltmischgut werden in den Norm DIN EN 13108 definiert.
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Man unterscheidet grundsätzlich zwei Produktionsverfahren:
Bei der kontinuierlicher Produktion erfolgt der Mischprozess im (pausenlosen) Durchlaufbetrieb. Dabei werden die einzelnen Komponenten kontinuierlich dem Mischprozess zugegeben. Dieses Verfahren eignet sich besonders für große Baulose mit gleich bleibendem Mischgut.
Bei der diskontinuierlichen Produktion werden im Betrieb nach einem Rezept, die vorher verwogenen Komponenten des Asphaltmischgutes chargenweise in einen Asphaltmischer gemischt. Dieses Verfahren ist flexibler, da es die chargenweisen Änderungen des Mischrezeptes ermöglicht. Außerdem lassen sich hier in der Regel durch genauere Zugabemengen und angepasste Mischzeiten bzw. Mischzyklen eine höhere Mischqualität erzielen.
In Europa wird überwiegend das diskontinuierliche Produktionsverfahren bei der Asphaltproduktion eingesetzt.
Es gibt drei verschiedene Anlagentypen bei Asphaltmischanlagen:
Asphaltmischanlagen sind meist modular aufgebaut mit verschiedenen elementaren Baugruppenfunktionen:
Die häufigsten Baugruppen für einen erweiterten Funktionsumfang sind unter anderem:
Siehe auch: Themenliste Straßenbau