Außenhandelsstatistik

Die Außenhandelsstatistik ist die (amtliche) Statistik, die sich mit dem Export und Import von Waren, also dem grenzüberschreitenden Handel von Waren befasst. Dienstleistungen werden im allgemeinen nicht durch die Außenhandelsstatistik erfasst.

In der Außenhandelsstatistik unterscheidet man zwischen dem Generalhandel und dem Spezialhandel. Der Generalhandel umfasst alle in ein Land importierten und aus einem Land exportierten Waren. Hierzu zählen auch alle Einfuhren aus Drittländern auf Lager (in Zolllagern oder Freizonen) und Ausfuhren aus diesen Lagern. Der Spezialhandel bezieht nur die Waren auf Lager mit ein, die nicht wieder ausgeführt werden.

In Deutschland ist die Außenhandelsstatistik als Zentralstatistik konzipiert, d.h. sie wird allein vom Statistischen Bundesamt erstellt.

Eine weitere Unterscheidung im deutschen, österreichischen und luxemburgischen Außenhandel ist die Differenzierung in den sogenannten Intrahandel (Handel mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) (EU) und dem Extrahandel (Handel mit Drittstaaten, also den ausländischen Staaten, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehört). Der Intrahandel und der Extrahandel unterscheiden sich aufgrund des Mangels von Zollkontrollen innerhalb der EU auch in der Art der Erhebung. Extrahandelsdaten werden durch den Zoll an das Statistische Bundesamt gemeldet, Intrahandelsdaten durch die außenhandelsbetreibenden Unternehmen. Da nur Unternehmen ab einem gewissen Mindestumsatz im Außenhandel mit EU-Ländern (in Deutschland 300.000 Euro) berichtspflichtig sind, werden Teile des Außenhandels aufgrund der Umsatzsteuermeldung hinzu geschätzt.

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Siehe auch: Außenhandel, Statistik

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