Eine Auffangwanne ist eine Sicherheitsmaßnahme bei der Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe (Chemikalien, Mineralöle, flüssige Abfälle...). Sie soll aus der Anlage bzw. dem Lagerbehälter austretende Stoffe auffangen und damit ihr Austreten in Erdreich oder Gewässer verhindern.
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Auffangwannen und Anforderungen an ihren Bau sind im § 19g Wasserhaushaltsgesetz, den Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe der Bundesländer, den zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV-VAwS) und für Wannen aus Stahl in der Stahlwannenrichtlinie (StaWaR) definiert.
Die Notwendigkeit einer Auffangwanne ergibt sich aus der Gefährdungsstufe A, B, C oder D, die aus Menge und Wassergefährdungsklasse ermittelt wird. Bei Wasserschutzgebieten werden teilweise höhere Anforderungen gestellt. Die Ermittlung der Gefährdungsstufe ist in der VAwS tabellarisch festgehalten und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern
| Stoffmenge | WGK 1 | WGK 2 | WGK 3 |
|---|---|---|---|
| bis 100 L | A | A | A |
| >100...1000L | A | A | C |
| >1000...10000L | A | B | D |
Die Wassergefährdungsklasse des eingesetzten Stoffes kann aus dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.
Die Anforderungen an die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen steigen mit zunehmender Gefährdungsstufe.
Diese Anforderungen werden mit drei Kennbuchstaben gekennzeichnet:
Bei Anforderungsstufe A werden über die betrieblichen Anforderungen hinaus keine Festlegungen getroffen. In der Praxis bedeutet dies, dass solche Anlagen (wie z.B. ein Hydraulikaggregat mit 100 l Öl - WGK1) auf einer flachen Wanne zur Aufnahme von Tropfmengen aufgestellt sind.
Die Anforderungen steigen mit höherer Menge und Wassergefährdungsklasse, die VAwS erlaubt dabei meist mehrere Alternativen der technischen Ausführung. Beispielsweise bestehen bei einer Anforderungsstufe B folgende Alternativen:
Hier werden Anforderungen an Wannen aus Stahl beschrieben, wie sie beispielsweise an industriellen Anlagen zum Einsatz kommen. Hier bestehen folgende Anforderungen:
Die Wanne muss flüssigkeitsdicht sein. Sie muss beständig gegen den gelagerten Stoff sein und bei rostenden Stählen einen Korrosionsschutz besitzen. Die Mindestwanddicken betragen bei Stahl 3mm, bei Edelstahl 2mm. Schweißkonstruktionen sind nur mit Eignungsnachweis des Schweißers zulässig.
Der Unterboden der Wanne muss auf Korossion prüfbar sein und wird daher in aller Regel nicht direkt auf den Boden gesetzt (außer flache Wannen mit sicherem Korrosionsschutz oder die Korossion ist ausgeschlossen wie z.B. bei Edelstahl unter Bedingungen einer spanenden Fertigung)
Die Wanne muss generell über 5 cm hoch sein und nach Austritt noch 2 cm Freibord über dem Flüssigkeitsspiegel haben. Beim Abdecken von solchen Wannen mit Rosten muss das Rost mit der Unterkante über der möglichen Höhe des Flüssigkeitsspiegels liegen.
Beim Biegen des Materials muss der Biegeradius größer als die Materialstärke sein, weil sonst die Wahrscheinlichkeit der Kaltverfestigung und Rissbildung steigt.
Für den hydrostatischen Druck wird ein statischer Nachweis gefordert, für andere Belastungsfälle (sonstige eingebrachte Kräfte) ein Belastungsversuch mit Sicherheitsfaktor 2.
Die Wanne muss vor dem Einsatz geprüft werden. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
(in Wasserschutzgebieten auch bei Gefährdungsstufe B) erstmalig und alle 5 Jahre
Auffangwannen sind mit folgenden Daten dauerhaft zu kennzeichnen: