Auffangwanne

Eine Auffangwanne ist eine Sicherheitsmaßnahme bei der Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe (Chemikalien, Mineralöle, flüssige Abfälle...). Sie soll aus der Anlage bzw. dem Lagerbehälter austretende Stoffe auffangen und damit ihr Austreten in Erdreich oder Gewässer verhindern.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsvorschriften

Auffangwannen und Anforderungen an ihren Bau sind im § 19g Wasserhaushaltsgesetz, den Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe der Bundesländer, den zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV-VAwS) und für Wannen aus Stahl in der Stahlwannenrichtlinie (StaWaR) definiert.

Erfordernis

Die Notwendigkeit einer Auffangwanne ergibt sich aus der Gefährdungsstufe A, B, C oder D, die aus Menge und Wassergefährdungsklasse ermittelt wird. Bei Wasserschutzgebieten werden teilweise höhere Anforderungen gestellt. Die Ermittlung der Gefährdungsstufe ist in der VAwS tabellarisch festgehalten und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern

Stoffmenge WGK 1 WGK 2 WGK 3
bis 100 L A A A
>100...1000L A A C
>1000...10000L A B D

Die Wassergefährdungsklasse des eingesetzten Stoffes kann aus dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.

Die Anforderungen an die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen steigen mit zunehmender Gefährdungsstufe.

Diese Anforderungen werden mit drei Kennbuchstaben gekennzeichnet:

  • F = Forderungen an die Aufstellfläche
  • R = Forderungen an das Rückhaltevermögen
  • I = Forderungen an die Infrastruktur

Anforderungsstufe A

Bei Anforderungsstufe A werden über die betrieblichen Anforderungen hinaus keine Festlegungen getroffen. In der Praxis bedeutet dies, dass solche Anlagen (wie z.B. ein Hydraulikaggregat mit 100 l Öl - WGK1) auf einer flachen Wanne zur Aufnahme von Tropfmengen aufgestellt sind.

Die Anforderungen steigen mit höherer Menge und Wassergefährdungsklasse, die VAwS erlaubt dabei meist mehrere Alternativen der technischen Ausführung. Beispielsweise bestehen bei einer Anforderungsstufe B folgende Alternativen:

  1. doppelwandiger Behälter mit Leckanzeigegerät oder
  2. bauartzugelassene Wanne für Gesamtmenge oder
  3. stoffundurchlässige Wanne, Volumen bis zum Abschalten durch eine Lecksonde wird aufgefangen und regelmäßige Kontrollgänge/selbsttätige Meldeeinrichtung.

Anforderungen

Forderung an die Aufstellfläche

  • F0 - keine über betriebl. Anforderungen hinaus = dichte Tropfwanne, Eigenfertigung
  • F1 - Stoffundurchlässige Fläche = z.B. Wanne entsprechend Forderungen der StawaR
  • F2 - Stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis der Beständigkeit = bauartzugelassene Wanne

R - Forderung an Rückhaltevermögen

  • R0 - keine über betriebl. Anforderungen hinaus
  • R1 - Volumen bis zum Wirksamwerden von Schutzmaßnahmen (Abschaltung, Leck abdichten, Ventil schließen) muss aufgefangen werden
  • R2 - Rückhaltevermögen für Gesamtmenge
  • R3 - doppelwandig mit Leckanzeigegerät

I - Forderungen an Infrastruktur

  • I0 - keine Forderungen
  • I1 - Überwachung durch selbstständige Störmeldeeinrichtung zu ständig besetzter Stelle oder regelmäßige Kontrollgänge mit Aufzeichnung

Ausführung der Wannen nach StawaR

Hier werden Anforderungen an Wannen aus Stahl beschrieben, wie sie beispielsweise an industriellen Anlagen zum Einsatz kommen. Hier bestehen folgende Anforderungen:

Die Wanne muss flüssigkeitsdicht sein. Sie muss beständig gegen den gelagerten Stoff sein und bei rostenden Stählen einen Korrosionsschutz besitzen. Die Mindestwanddicken betragen bei Stahl 3mm, bei Edelstahl 2mm. Schweißkonstruktionen sind nur mit Eignungsnachweis des Schweißers zulässig.

Der Unterboden der Wanne muss auf Korossion prüfbar sein und wird daher in aller Regel nicht direkt auf den Boden gesetzt (außer flache Wannen mit sicherem Korrosionsschutz oder die Korossion ist ausgeschlossen wie z.B. bei Edelstahl unter Bedingungen einer spanenden Fertigung)

Die Wanne muss generell über 5 cm hoch sein und nach Austritt noch 2 cm Freibord über dem Flüssigkeitsspiegel haben. Beim Abdecken von solchen Wannen mit Rosten muss das Rost mit der Unterkante über der möglichen Höhe des Flüssigkeitsspiegels liegen.

Beim Biegen des Materials muss der Biegeradius größer als die Materialstärke sein, weil sonst die Wahrscheinlichkeit der Kaltverfestigung und Rissbildung steigt.

Für den hydrostatischen Druck wird ein statischer Nachweis gefordert, für andere Belastungsfälle (sonstige eingebrachte Kräfte) ein Belastungsversuch mit Sicherheitsfaktor 2.

Prüfung von Auffangwannen aus Stahl

Die Wanne muss vor dem Einsatz geprüft werden. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

  • Baumusterprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle einmalig pro Typ bei zugelassenen Wannen
  • Prüfung der einzelnen Wanne
    • Bauprüfung auf Einhaltung StawaR 2.1. (3) - (10)
    • Schweißnahtprüfung (Sichtprüfung)
    • Dichtheitsprüfung (Vakuumverfahren, Farbeindringverfahren; Ultraschall)
    • Kontrolle Korossionsschutz (entfällt bei Edelstahl)
  • Sachverständigenprüfung bei Gefährdungsstufe C und D

(in Wasserschutzgebieten auch bei Gefährdungsstufe B) erstmalig und alle 5 Jahre

Kennzeichnung von Wannen

Auffangwannen sind mit folgenden Daten dauerhaft zu kennzeichnen:

  • Hersteller
  • Herstelljahr und Seriennummer
  • Werkstoff der Wanne
  • Tragkraft der Wanne bzw. des Rostes
  • Auffangvolumen (Gesamtvolumen -2cm Freibord)
  • Ü-Zeichen (nur bei zugelassenen Wannen, wenn eine Baumusterprüfbescheinigung vorliegt)
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