Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung. Sie ist von der Ehescheidung zu unterscheiden.
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Nach §§ 1313 ff. BGB kann in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen eine geschlossene Ehe aufgehoben werden. Die Eheaufhebung erfolgt durch Urteil des zuständigen Familiengerichts. Sie ersetzte zum 1. Juli 1998 die Ehenichtigkeit.
Die Aufhebungsgründe für eine Ehe sind im § 1314 BGB abschließend aufgeführt. Es sind dies zunächst:
Weiterhin sind Aufhebungsgründe:
Die Eheaufhebung ist nach § 1315 BGB u. a. ausgeschlossen, wenn einer oder beide Ehepartner nach außen zu erkennen gegeben hat/haben, dass er/sie die Ehe trotz der Möglichkeit der Eheaufhebung fortsetzen wollen (Bestätigung).
Der Antrag auf Eheaufhebung kann vor allem zunächst von dem betroffenen Ehegatten gestellt werden. Allerdings besteht im Falle des Vorliegens einer Scheinehe auch die Möglichkeit der Eheaufhebung aufgrund eines Antrags einer Verwaltungsbehörde (z. B. Ausländeramt), bei Vorliegen einer Doppelehe auch durch den Ehegatten aus der vorher geschlossenen Ehe. Bei Geschäftsunfähigkeit stellt der gesetzliche Vertreter (Betreuer) den Antrag. Er benötigt gem. § 607 Abs. 2 ZPO dazu eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.
Für die Aufhebungsgründe des Irrtums, der Täuschung oder der Drohung besteht eine Antragsfrist von einem Jahr ab Entdeckung des Irrtums oder der Täuschung bzw. ab Beendigung der Zwangslage, die durch die widerrechtliche Drohung entsteht.
Nach österreichischem Recht kann eine Ehe in folgenden Fällen aufgehoben werden:
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Adelung-1793: Ehe-Pacten, die · Ehe, die · Ehe
Brockhaus-1911: Morganatische Ehe · Wilde Ehe · Ehe · Linkehand-Ehe
DamenConvLex-1834: Morganatische Ehe · Ehe
Herder-1854: Morganatische Ehe · Ehe
Meyers-1905: Punalua-Ehe · Pirauru-Ehe · Siebenbürgische Ehe · Wilde Ehe · Standesmäßige Ehe · Morganatische Ehe · Ehe · Bürgerliche Ehe · Ehe-Erschleichung · Linkehand-Ehe · Klausenburger Ehe
Pierer-1857: Aufhebung · Unstandesmäßige Ehe · Wilde Ehe · Salische Ehe · Ehe · Morganatische Ehe