Ausbildung

Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen an einen Auszubildenden oder Studenten durch eine ausbildende Stelle. Im Unterschied zum umfassenderen Begriff der Bildung verfolgt die Ausbildung praktische Absichten. Ihre pädagogische Zielsetzung liegt weniger in der allgemeinen und persönlichen Entfaltung, sondern vielmehr in der standardisierten Vermittlung von anwendbaren Fertigkeiten, die zumeist der gewerblichen Berufsausübung dient.

Inhaltsverzeichnis

Berufsausbildung

Bei einer Berufsausbildung erfüllen vor allem Ausbildungsbetriebe und Schulen diese Aufgaben nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium Ausbildungsverordnungen. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsverordnung ausgebildet werden. In anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden. Das Berufsbildungsgesetz setzt als Voraussetzung für eine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf keine Vorgaben für absolvierte Schulausbildungen oder sonstige Fortbildungen.

Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz umfasst ein Vorstellungsgespräch und zumeist auch einen Eignungstest. Für beides sollte der Bewerber sich vorbereiten, um möglichst seine Stärken herausstellen zu können. Zu der Vorbereitung gehört sicherlich auch, dass über Tagesgeschehen Auskunft gegeben werden kann. Teilweise kommen auch so genannte Assessment-Center für die Bewerberauswahl zum Einsatz.

Die Ausbildungsdauer variiert je nach Ausbildungsberuf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die reguläre Ausbildungsdauer wird z. B. für die Ausbildung zum Industriemechaniker oder Mechatroniker in der gültigen Ausbildungsordnung vom Gesetzgeber festgelegt, eine Verkürzung kann üblicherweise bei guten Leistungen beantragt und gewährt werden.

Ausbildung in Teilzeit

Als Ergänzung zur Ausbildung in Vollzeit hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 01.04.2005 die Möglichkeit geschaffen, eine betriebliche Ausbildung auch in Teilzeit zu machen. Somit besteht bei berechtigtem Interesse auch die Möglichkeit, durch die Reduzierung der Wochenstundenzahl die Ausbildung zu verkürzen.

Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der/die Auszubildende entweder wegen der Betreuung eigener Kinder oder der Pflege naher Angehöriger keine Ausbildung in Vollzeit machen kann. Auch persönliche, z.B. gesundheitliche Einschränkungen, die keine Tätigkeit von mehr als 6 Stunden/Tag zulassen, stellen ein berechtigtes Interesse dar.

Grundsätzlich können alle Berufe in Teilzeit erlernt werden, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) geregelt sind. Voraussetzungen sind eine entsprechende Vereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi sowie die Zustimmung der zuständigen Kammer.

Die Mindeststundenzahl beträgt 20 Stunden/Woche inklusive dem Besuch der Berufsschule. Bei dieser Variante verlängert sich die Ausbildungsdauer um entweder mindestens 6 Monate oder höchstens 12 Monate. Wird eine Ausbildungszeit von 25 oder mehr Stunden/Woche vereinbart, kann die Ausbildung in der regulären Dauer beendet werden. Diese 25 Stunden/Woche wurden vom DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) und vom ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) als Erreichen von 75% der vollen wöchentlichen Ausbildungszeit festgelegt.

Bei guten Leistungen ist auf Antrag auch das Vorziehen der Prüfung möglich. In diesem Fall muss jedoch beachtet werden, dass die minimale Ausbildungsdauer von der Hälfte der regulären Ausbildungsdauer nicht unterschritten wird.

Es ist weiterhin auch möglich, eine Ausbildung in Teilzeit zu beenden, wenn diese Ausbildung nach einer Schwangerschaft wegen Mutterschutz und gegebenenfalls Elternzeit unterbrochen wurde. Hier empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen und in Abstimmung mit der zuständigen Kammer eine Teilzeitvereinbarung zu treffen. Diese sollte schriftlich festgehalten werden und gehört als Vertragsänderung zum ursprünglichen Ausbildungsvertrag hinzu.

Siehe auch

Wiktionary
Wiktionary: Ausbildung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

Weblinks

Quelle:
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