Autoaufzüge sind Aufzüge, die für die Beförderung von KFZ, besonders von Personenkraftfahrzeugen ausgelegt sind. Sie unterliegen, neben den üblichen Vorschriften, besonderen Regeln, was den Einbau und den Betrieb der Anlagen betrifft. So werden sie mit einer Tragkraft ab 2000 kg ausgelegt. Besonderheiten sind auch, dass Autoaufzüge in der Regel erst betriebsbereit sind und betätigt werden können, wenn sie mit einem KFZ beladen wurden. Erreicht wird dies dadurch, dass die Kabinenbeladung mittels Lichtschranken beobachtet wird oder ein Sensor im Boden den Ladezustand ermittelt. Unter anderem unterscheidet sich hierdurch der Autoaufzug vom Personen- oder Lastenaufzug.
Siehe auch: Alter Elbtunnel