Als Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) wurde eine Gebietskörperschaft der Sowjetunion bezeichnet. Nach Artikel 82 der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken war eine Autonome Republik Bestandteil einer Sozialistischen Sowjetrepublik (SSR).
Es gab zuletzt (1956-1991) 20 Autonome Sowjetrepubliken, die den namengebenden Nationalitäten eine gewisse Autonomie verschaffen sollten. In den meisten Fällen stellte die Titularethnie allerdings nur eine Bevölkerungsminderheit dar.
Ein wesentlicher Unterschied zu den Sozialistischen Sowjetrepublik (SSR) war das fehlende Recht des Austritts aus der Sowjetunion, außerdem die Anzahl der in den Unionssowjet entsendeten Abgeordneten: eine SSR entsendete 32, eine ASSR nur 11 Abgeordnete (ein Autonomes Gebiet fünf, ein autonomer Bezirk einen Abgeordneten). Obwohl es z.B. nur 1 Millionen Esten in der Sowjetunion gab, aber 6 Millionen Tataren (das sechstgrößte Volk der UdSSR nach Russen, Ukrainern, Weißrussen, Kasachen und Usbeken) war Estland SSR, Tatarstan aber nur ASSR, deren Abgeordnete zudem zur Hälfte Russen waren (der tatarische Bevölkerungsanteil in Tatarstan lag bis 1989 unter 50%). Selbst Karelien mit nur 650.000 Einwohnern war zwischenzeitlich SSR.
Der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörten nach der sowjetischen Verfassung vom 7. Oktober 1977 folgende 16 Autonomen Sowjetrepubliken an:
Der Usbekischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte nur die Karakalpakische ASSR (heute Republik Karakalpakistan innerhalb Usbekistans) an.
Der Georgischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörten die Abchasische ASSR (heute Autonome Republik Abchasien) und die Adscharische ASSR (heute Autonome Republik Adscharien) an. Beide sind völkerrechtlich Teile Georgiens, erstere strebt jedoch nach Unabhängigkeit und besitzt diese de facto auch.
Der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte die ASSR Nachitschewan an, deren Nachfolger die Autonome Republik Nachitschewan innerhalb Aserbaidschans ist.
Ferner gab es zu früheren Zeiten u. a. die
1991 erklärten sich die Autonomen Sowjetrepubliken in Russland und die Karakalpakische ASSR in Usbekistan zu autonomen Gebieten mit der Bezeichnung Republik. Die Autonomen Sowjetrepubliken in Georgien und Aserbaidschan wurden zunächst aufgelöst, widersetzen sich allerdings bewaffnet der Aufhebung ihrer Autonomie.