Der Börsenkurs ist ein an einer Börse festgestellter Preis eines Finanzinstruments. Man unterscheidet Kassa- und taxierte Kurse. Der ermittelte Kurs liegt immer zwischen dem Geldkurs (engl."Bid" = Untergrenze; Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, das Wertpapier zu kaufen) und Briefkurs (engl. "Ask" = Obergrenze; Preis bzw. Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, das Wertpapier zu verkaufen). Die Differenz zwischen dem Geld- und Briefkurs bezeichnet man als Spread (nicht zu verwechseln mit Agio bei Fonds und festverzinslichen Wertpapieren).
Der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage am Gut Aktie. Grundsätzlich nehmen die Börsenhändler zunächst alle Kauf- und Verkaufswünsche, sog. "Orders" entgegen und errechnen anschließend, bei welchem Kurs der größte Umsatz (an Aktien) zustande kommt, also möglichst viele "Orders" erfüllt werden.
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Als Geldkurs ("Bid") bezeichnet man den Preis, den der Käufer eines Wertpapiers zu zahlen bereit ist. Der Briefkurs ("Ask") spiegelt den Preis wider, für den ein Verkäufer bereit ist, ein Wertpapier zu verkaufen. Der Mittelkurs ist das arithmetische Mittel zwischen Geld- und Briefkurs.
Der Kassakurs (auch Einheitskurs) ist ein börsentechnischer Begriff. Er bezeichnet den amtlichen Mittelkurs eines Wertpapieres. Im Gegensatz zur sogenannten fortlaufenden Notierung, die durchgehend aktualisiert wird, werden Kassakurse einmal täglich zu einem festen Termin (meist 12:00 Uhr) bestimmt.
Sinn des Kassakurses ist, dass alle Aufträge, die nicht im variablen Handel abgewickelt werden konnten, gesammelt und zum Kassakurs abgerechnet werden. Dies betrifft vor allem solche Aufträge (Wertpapierorders), die den von den Maklern geforderten Mindestumfang nicht erreichen.
Mittlerweile können an deutschen Börsen jedoch auch sehr kleine Stückzahlen zum variablen Kurs gehandelt werden. In den letzten Jahren wurde die Mindeststückzahl für fast alle Aktien und alle Börsen auf 1 gesenkt.
Der Kassakurs hat damit seine frühere Bedeutung verloren. Für die meisten deutschen Aktien werden keine Kassakurse mehr ermittelt.
Kann für ein Wertpapier kein Kurs ermittelt werden, was bei umsatzschwachen Wertpapieren der Fall sein kann, so legt der zuständige Wertpapierhändler einen Schätzkurs, den Taxakurs fest. Der Fall tritt dann ein, wenn es keine Aufträge gegeben hat und somit keine Umsätze getätigt wurden. Nur so kann dann ein Wert ermittelt werden.
Neben den an den Börsen festgestellten Kursen gibt es Kurse, die von Maklern und Händlern über Direktgeschäfte festgesetzt werden, so genannte OTC (Over The Counter) -Kurse. Diese Kursinformationen werden nicht über Börsen vermittelt, sondern kursieren über Marktdatensysteme bei den Händlern.
Kurszusätze geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren im Präsenzhandel ausgeführt werden konnten, bzw. erläutern etwaige Kursveränderungen die während der amtlichen Notierung der Papiere eingetreten sind (Bsp: Bezugsrechtshandelabschlag, Dividendezahlung etc...)
Nach § 33 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gilt:
Die Kurshinweise geben an wie die Kurse im Handelsverlauf zustande gekommen sind. Im Gegensatz zu den Kurszusätzen sind die Kurshinweise nicht in der Börsenordnung geregelt.